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Bundesamt für Strahlenschutz

Portraitbild

Bundesamt für Strahlenschutz

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um die Röntgendiagnostik in der Medizin, die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität. Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehören unter anderem der Schutz vor ultravioletter Strahlung und den Auswirkungen des Mobilfunks.
Dabei hat neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten in der Arbeitswelt sowie der Patientinnen und Patienten in der Medizin eine entscheidende Bedeutung.

Aufgaben:
  • Strahlenschutz
  • kerntechnische Sicherheit,
  • Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie
  • Endlagerung radioaktiver Abfälle

Fachbereiche:
  • Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE)
  • Fachbereich Strahlenschutz und Gesundheit (SG)
  • Fachbereich Sicherheit in der Kerntechnik (SK)
  • Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt (SW)

Forschungstätigkeit am BfS
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt Aufgaben, die ihm überwiegend durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind und deren Erfüllung sich grundsätzlich am Stand von Wissenschaft und Technik orientiert. Aus diesem Grund heißt es im Errichtungsgesetz des BfS, dass das BfS zur Erfüllung seiner Aufgaben Forschung betreibt.
Diese Forschung ist allein an der Aufgabenerfüllung orientiert und hat insoweit eine "dienende Funktion". Sie unterscheidet sich damit z.B. von der Hochschulforschung, die auf den Erkenntnisgewinn an sich gerichtet ist.
Ausgehend von der Finanzierung lässt sich die Forschung im BfS in die Kategorien "Ressortforschung" und "Drittmittelforschung" einteilen. In diesen Fällen schreibt das BfS die Forschungsvorhaben aus, begleitet sie fachlich, wertet die Arbeitsergebnisse und veröffentlicht diese. Die so genannte "Eigenforschung" ist im BfS auf begründete Sondersachverhalte beschränkt und damit die Ausnahme.