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Messung und Bewertung für die Allgemeinbevölkerung relevanter Geräte mit UV-Strahlenquelle zur Desinfektion von Raumluft und Oberflächen: Abschätzung von Risiken für das Auge und die Haut
Termin:
01.03.2023
Fördergeber:
Bundesamt für Strahlenschutz
Mit der SARS-CoV-2 Pandemie rückt die Anwendung von UV-Strahlung, insbesondere von UV-C-Strahlung zur Desinfektion von Raumluft und Oberflächen, in den Fokus. Angeboten wird neben professionellen Anlagen (z. B. mobilen UV-C-Luftreiniger für Schulen und Kindergärten oder sog. Upper-Air-Systeme) auch eine Vielzahl von Geräten für den Hausgebrauch, wie Desinfektionsstäbe oder freistrahlende UV-C-Lampen zur Oberflächendesinfektion. In diesem Projekt sollen mögliche Gefährdungen für Haut und Augen betrachtet werden, die von der emittierten UV-Strahlung entsprechender Geräte ausgehen.
Der Schutz der Allgemeinbevölkerung vor künstlicher optischer Strahlung beruht im Wesentlichen auf Regelungen der Produktsicherheit. Es zeigt sich jedoch, dass immer wieder Geräte auf den Markt gelangen, die für Verbraucher nicht sicher sind. Auch die Kennzeichnung, z. B. hinsichtlich Risikogruppen, ist nicht immer zutreffend oder es fehlen relevante Verbraucherinformationen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen 40 Strahlungsquellen aus den oben angesprochenen Produktgruppen beschafft und spektral vermessen werden. Die Strahlungsquellen sollen im Hinblick auf alle relevanten radiometrischen Kenngrößen normgerecht charakterisiert und hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut mit Hilfe geeigneter Methoden beurteilt werden. Bei der Risikobewertung soll neben dem bestimmungsgemäßen auch der vorhersehbare Gebrauch sowie mögliche Auswirkungen auf besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder und weitere UV-schutzbedürftige Personen betrachtet werden.
Für die Durchführung des Projekts sind umfassende praktische Kenntnisse und Erfahrung in der normgerechten Vermessung inkohärenter Strahlenquellen im ultravioletten Wellenlängenbereich, Kenntnis der für die jeweiligen Messgrößen zu verwendenden Messverfahren sowie Kenntnis der einschlägigen aktuell gültigen (Vor-)Normen und Regelwerke sowie nationaler und internationaler Grenzwertempfehlungen erforderlich. Die einschlägigen Fachkenntnisse und Erfahrungen des Anbieters in der Messmethodik und bei der Bewertung von Risiken nichtkohärenter künstlicher optischer (UV-)Strahlenquellen sind z. B. durch Publikationen in gutachtergestützten Fachzeitschriften (Publikationsliste), Projekt- und Kundenlisten oder Verweise auf verfügbare Projektberichte zu belegen.
Der Anbieter muss eine Laborausstattung mit kalibrierten Messgeräten bzw. Messaufbauten für die normgerechte Vermessung der relevanten Messgrößen sowie ausreichende Qualitätssicherungsmaßnahmen des Messlabors nachweisen (Geräteliste, Zertifikate, QM-Handbuch o. ä.). Es ist nach den Regeln guter Laborpraxis zu arbeiten.
Weitere Informationen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?4&id=471506