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Kreis zur Optimierung z.B. des radiolog. Lagebildes in Hinblick auf die Kombination von interdisziplinären Lageinformationen (3620S62599)
Termin:
15.07.2021
Fördergeber:
Bundesamt für Strahlenschutz
Nach dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erstellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ) in einer radiologischen oder nuklearen Notfallsituation ein radiologisches Lagebild. Dieses Lagebild ist die Grundlage für sämtliche staatlichen und ggf. auch nichtstaatlichen Organisationen, die mit der Lagebewältigung befasst sein werden. Damit kommt dem Lagebild eine zentrale Funktion zu.

Im ersten Teil des Forschungsvorhabens (AP1) steht bezogen auf den radiologischen Notfallschutz die allgemeine Fragestellung im Mittelpunkt: ,,Wie schützt eine Gesellschaft sich und ihre Güter?" Es ist eine Recherche vorzunehmen die den nationalen radiologischen Notfallschutz und die zugrundeliegenden Schutzstrategien und -ziele1 aus sozialwissenschaftlicher Sicht untersucht und kollektiven Wertevorstellungen analysiert.

Im zweiten Schwerpunkt des Forschungsvorhabens (AP2) sollen politische Fach-Ressorts in Deutschland auf unterschiedlichen politischen Ebenen betrachtet werden. Es sind die folgenden Fragestellungen wissenschaftlich zu analysieren: Historisch gewachsene und fachlich geprägte Handlungs- und soziale Gruppenstrukturen in staatlichen Organisationen wie z.B. m Bereich der Verteidigung, Gesundheit/Pandemie, Versorgung, Finanzen, Polizei oder des Katastrophenschutzes und radiologischen Notfallschutzes üben einen Einfluss darauf aus, wie diese Organisationen in Krisen oder (Groß-) Schadenslagen agieren und reagieren. Wie ,,funktioniert" in diesen Organisationen bzw. Fach-Disziplinen ,,gemeinsames Verstehen" und wie entwickelt sich ein gemeinsames Lageverständnis der jeweils Handelnden? Im Fokus steht die wissenschaftliche Fragestellung, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede beim Verständnis für Lagen existieren. Hierzu sollen explizit keine radiologischen Lagen betrachtet werden, sondern Lagen beispielsweise im Bereich der Verteidigung, Gesundheit, Versorgung, Finanzen, Verkehr, Polizei oder des Katastrophenschutzes analysiert und die Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des radiologischen Lagebilds verwendet werden. Welche unterschiedlichen Methoden und Mechanismen können identifiziert werden in Bezug auf die Herleitung und Anwendung von Schutzstrategien und Schutzzielen, die Informationsdarstellung und die Anwendung von Bewertungsmaßstäben im Lagebild (Lageberichten) in den jeweiligen Fachdisziplinen. Des Weiteren sind der Umgang mit Unsicherheiten (beispielsweise bei Modellierungen) und der Grad der Digitalisierung zu analysieren.

Das Lagebild soll als Grundlage dienen, um zur Bewältigung der Lage gute Entscheidungen zu treffen; daher ist zu untersuchen, welche gewollte oder gegebenenfalls ungewollte, beziehungsweise transparente oder nicht transparente Beeinflussung von Entscheider*innen im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses durch das Lagebild ausgelöst wird.

Im dritten Teil des Forschungsvorhabens (AP3) bilden die Erkenntnisse aus dem zweiten Teil des Forschungsvorhabens die Grundlage für weitere Untersuchungen. Es ist zu untersuchen, ob durch die Kombination oder den Austausch von sogenannten ,,fachlich / technischen Komponenten" aus Lagebildern, die von unterschiedlichen Einsatzbereichen und Fach-Disziplinen stammen, ein interdisziplinärer Mehrwert erzielt werden kann. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Vorschläge für eine Optimierung des radiologischen Lagebildes des RLZ und eine damit einhergehende Erweiterung des Lageverständnisses.

Anforderungen an Anbieter und Projektteam
Für die Durchführung des gesamten Forschungsvorhabens ist es erforderlich, dass explizit hochqualifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Arbeitserfahrung u.a. in den Bereichen Sicherheitsforschung, Modellierung komplexer naturwissenschaftlicher Prozesse, Lagebilderstellung und Visualisierung, radiologischer Notfall- und Katastrophenschutz eingesetzt wird.

Die Abdeckung der zu erbringenden Leistung des Projektteams, durch jeweilige personelle Kompetenzen, sind im Angebot wie folgt dazulegen:
1. Die Projektleitung und weiteres wissenschaftliches Personal des Projektteams müssen ein Hochschulstudium nachweisen können.
2. Ebenfalls muss der Durchführende sowie die Projektleitung Erfahrung in eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit haben, sodass hier ebenfalls der Nachweis einer Promotion oder eines adäquaten wissenschaftlichen Projekts vorzuweisen ist.

Demnach muss der Auftragnehmer für die im Rahmen zu erbringenden Arbeitspakete Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Die notwendigen Qualifikationen und Erfahrung von Projektleiter, (ggf.) Projektcontroller und dem vorgesehenen Projektteam müssen dargestellt und in einem tabellarischen Lebenslauf abgebildet werden.

Weitere Informationen:
http://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=377857