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Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff an einem zentralen Standort zur Produktion von regenerativem Kraftstoff
Termin:
01.03.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe
Der Fokus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, unter welcher dieser Förderaufruf veröffentlicht wird, liegt auf anwendungsorientierten Vorhaben. Die Förderung soll neben Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kommunale Unternehmen, etwa aus den Bereichen Anlagenbau, Komponentenherstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) sowie Kraftstoffproduktion und -verwendung bei der (Weiter-) Entwicklung notwendiger Technologielösungen unterstützen.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie soll der Förderaufruf ,,Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff an einem zentralen Standort zur Produktion von regenerativem Kraftstoff" einen Beitrag zur Erreichung der formulierten Zielstellung leisten.
Im Rahmen dieses Förderaufrufs, können insbesondere folgende Vorhaben gefördert werden:
- Errichtung und Betrieb von Pilotanlagen (> TRL 5) zur biologischen Methanisierung mit dem Anwendungsfeld Biokraftstofferzeugung zur Sammlung praxisrelevanter Betriebserfahrungen
- Bezug bzw. Erzeugung von für den Betrieb der Pilotanlage notwendigen Mengen an grünem Wasserstoff
- Begleitende Durchführung von Optimierungsmaßnahmen einzelner Verfahrensschritte
- Wissenschaftliche Begleitung der Inbetriebnahme und Durchführung von ökologischen und ökonomischen Begleituntersuchungen zum Betrieb der Anlage
Fördervoraussetzungen des Förderaufrufs:
- Förderfähig sind ausschließlich Konzepte, die die geringe Löslichkeit von Wasserstoff in wässrigen Medien berücksichtigen und einen sicheren Wasserstoffeintrag in das System gewährleisten können. Mit dem Konzept ist eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsabschätzung und Klimaschutzbeurteilung vorzulegen, die die positiven Perspektiven des Vorhabens hervorheben.
- Gegenstand der Förderung ist ausschließlich das technische Reaktorsystem. Gefördert werden nur Reaktoren, bei denen die Gasphase die kontinuierliche Phase ist.
- Die Pilotanlage zur biologischen Methanisierung ist als Erweiterung an einer bestehenden Anlage auszuführen, welche ohnehin anfallendes Kohlenstoffdioxid liefert. Dies betrifft beispielsweise die Einbindung von Biogas- oder Biomassevergasungsanlagen. Die Bestandsanlage selbst und deren Betrieb sind nicht förderfähig.
- Die Pilotanlage muss mindestens einen Technologiereifegrad von 5 (> TRL 5) aufweisen. Vorhaben mit einer
angemessenen finanziellen Beteiligung eines Partners aus der Wirtschaft werden bevorzugt.
Weitere Informationen:
https://www.fnr.de/projektfoerderung/aktuelle-foerderaufrufe/#n13462