Zukunftsfähige Landwirtschaft mit Agroforstsystemen - Modell- und Demonstrationsvorhaben
Termin:
01.03.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe
Ziel dieses befristeten Förderaufrufs ist es nunmehr, die Ergebnisse bereits durchgeführter FuE-Arbeiten im Rahmen von MuD-Vorhaben, unter Berücksichtigung der aktuellen ordnungspolitischen und gesellschaftlichen Rand- und Rahmenbedingungen, in der Fläche umzusetzen und deren Ergebnisse als eine Blaupause für die Übertragung auf möglichst viele Standorte bereitzustellen.
Die grundsätzliche ökologische Vorzüglichkeit von AFS gegenüber dem klassischen Ackerbau ist weitgehend unumstritten und soll daher keinen besonderen Schwerpunkt dieses Aufrufs bilden. Dagegen sind die für den Wirtschafter vor Ort entscheidenden ökonomischen Auswirkungen insbesondere im Rahmen veränderter Förderbedingungen oftmals nicht klar. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen als wesentliches Entscheidungskriterium für eine auch politisch gewollte Steigerung des Anteils von AFS in der Agrarlandschaft sollen daher bevorzugt betrachtet werden. Dabei ist das AFS als Gesamtsystem zu betrachten und auch die landwirtschaftliche Komponente entsprechend zu berücksichtigen.
Förderbereich 1: Aufbau eines deutschlandweiten Demonstrationsnetzwerkes und einer übergreifenden wissenschaftlichen Begleitung sowie Koordinierung:
- Arbeiten zur übergreifenden Koordinierung des Demonstrationsnetzwerkes,
- wissenschaftliche Begleitung der Einrichtung des AFS und/oder Bewirtschaftung sowie Erfassung von ökologischen und agronomischen Parametern, Erntemengen etc. in den Modellregionen,
- Analyse und Optimierung der ökonomischen Gesamteffizienz von AFS,
- Unterstützung der Modellregionen hinsichtlich repräsentativer Auswahl von Standorten und Betriebstypen sowie hinsichtlich der Gesamtbetrachtung von Rohstoffgewinnung, der Biodiversität, Erosionsprävention, Uferrandbefestigung, Verminderung von Düngeeinträgen ins Fließgewässer sowie betriebswirtschaftlicher Aspekte,
- Austausch mit anderen Umsetzungsprojekten,
- Ableitung von Schlussfolgerungen für die Agrar- und Umweltpolitik
Förderbereich 2: Etablierung von Praxisbeispielen unterschiedlicher Varianten von AFS in Modellregionen und Implementierung auf Betriebsebene unter Beachtung von Flächenerfordernissen, Verwertungsmöglichkeiten sowie Landschaftsgestaltung; Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer:
- Erprobung geeigneter Arten- und Sortenauswahl unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, Aufgangsraten, optimalen Pflanzungs- und Erntezeitpunkten, Inhaltsstoffen (in Bezug auf die Verwertung),
- Weiterentwicklung von bestehenden AFS hinsichtlich z.B. Optimierung bei Pflege- und Erntemaßnahmen.
- Optimierung der Produktqualität,
- Optimierung von Methoden und Techniken der Bewirtschaftung aller Einzelkomponenten,
- Erprobung und Weiterentwicklung der Technik für Anbau und Ernte sowie von Verarbeitungstechniken,
- Entwicklung von Anbau- und Erntekonzepten für Gehölzstreifen an Gewässern unter Beachtung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher Rahmenbedingungen und Vergleich der Systeme mit anderen Alternativen (z.B. Blühstreifen, Hecken)
- Maßnahmen zum Transfer relevanter Ergebnisse in die landwirtschaftliche Praxis (Bsp. Feldtage, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Praxis (Bewirtschaftung, Verwertung etc.))
Förderbereich 3: Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus AFS:
- Produktentwicklung, -prüfung (z.B. innovative Holzwerkstoffe/ Leichtbaustoffe aus AFS-Holz),
- vorbereitende Identifizierung von Vermarktungswegen.
Die Flächen der MuD-Vorhaben müssen für die Partner der wissenschaftlichen Begleitung jederzeit und für die Öffentlichkeit nach Absprache zugänglich sein. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die überwiegend Fragestellungen der Grundlagenforschung behandeln. Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte bei der FuE-Stufe Experimentelle Entwicklung liegen.
Weitere Informationen:
https://www.fnr.de/projektfoerderung/aktuelle-foerderaufrufe/#n13515
Die grundsätzliche ökologische Vorzüglichkeit von AFS gegenüber dem klassischen Ackerbau ist weitgehend unumstritten und soll daher keinen besonderen Schwerpunkt dieses Aufrufs bilden. Dagegen sind die für den Wirtschafter vor Ort entscheidenden ökonomischen Auswirkungen insbesondere im Rahmen veränderter Förderbedingungen oftmals nicht klar. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen als wesentliches Entscheidungskriterium für eine auch politisch gewollte Steigerung des Anteils von AFS in der Agrarlandschaft sollen daher bevorzugt betrachtet werden. Dabei ist das AFS als Gesamtsystem zu betrachten und auch die landwirtschaftliche Komponente entsprechend zu berücksichtigen.
Förderbereich 1: Aufbau eines deutschlandweiten Demonstrationsnetzwerkes und einer übergreifenden wissenschaftlichen Begleitung sowie Koordinierung:
- Arbeiten zur übergreifenden Koordinierung des Demonstrationsnetzwerkes,
- wissenschaftliche Begleitung der Einrichtung des AFS und/oder Bewirtschaftung sowie Erfassung von ökologischen und agronomischen Parametern, Erntemengen etc. in den Modellregionen,
- Analyse und Optimierung der ökonomischen Gesamteffizienz von AFS,
- Unterstützung der Modellregionen hinsichtlich repräsentativer Auswahl von Standorten und Betriebstypen sowie hinsichtlich der Gesamtbetrachtung von Rohstoffgewinnung, der Biodiversität, Erosionsprävention, Uferrandbefestigung, Verminderung von Düngeeinträgen ins Fließgewässer sowie betriebswirtschaftlicher Aspekte,
- Austausch mit anderen Umsetzungsprojekten,
- Ableitung von Schlussfolgerungen für die Agrar- und Umweltpolitik
Förderbereich 2: Etablierung von Praxisbeispielen unterschiedlicher Varianten von AFS in Modellregionen und Implementierung auf Betriebsebene unter Beachtung von Flächenerfordernissen, Verwertungsmöglichkeiten sowie Landschaftsgestaltung; Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer:
- Erprobung geeigneter Arten- und Sortenauswahl unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, Aufgangsraten, optimalen Pflanzungs- und Erntezeitpunkten, Inhaltsstoffen (in Bezug auf die Verwertung),
- Weiterentwicklung von bestehenden AFS hinsichtlich z.B. Optimierung bei Pflege- und Erntemaßnahmen.
- Optimierung der Produktqualität,
- Optimierung von Methoden und Techniken der Bewirtschaftung aller Einzelkomponenten,
- Erprobung und Weiterentwicklung der Technik für Anbau und Ernte sowie von Verarbeitungstechniken,
- Entwicklung von Anbau- und Erntekonzepten für Gehölzstreifen an Gewässern unter Beachtung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher Rahmenbedingungen und Vergleich der Systeme mit anderen Alternativen (z.B. Blühstreifen, Hecken)
- Maßnahmen zum Transfer relevanter Ergebnisse in die landwirtschaftliche Praxis (Bsp. Feldtage, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Praxis (Bewirtschaftung, Verwertung etc.))
Förderbereich 3: Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus AFS:
- Produktentwicklung, -prüfung (z.B. innovative Holzwerkstoffe/ Leichtbaustoffe aus AFS-Holz),
- vorbereitende Identifizierung von Vermarktungswegen.
Die Flächen der MuD-Vorhaben müssen für die Partner der wissenschaftlichen Begleitung jederzeit und für die Öffentlichkeit nach Absprache zugänglich sein. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die überwiegend Fragestellungen der Grundlagenforschung behandeln. Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte bei der FuE-Stufe Experimentelle Entwicklung liegen.
Weitere Informationen:
https://www.fnr.de/projektfoerderung/aktuelle-foerderaufrufe/#n13515