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Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung
Termin:
01.03.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert wird der Aufbau einer bundesweiten wissenschaftsgeleiteten Vernetzungs- und Transferstelle mit übergreifenden Forschungsbeiträgen zum Themenbereich digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schulen und Lehrkräftebildung in enger Kooperation mit den vier avisierten thematisch fokussierten Kompetenzzentren und in engem Austausch mit den Akteuren der Lehrkräfteprofessionalisierung, insbesondere den für die Fort- und Weiterbildung zuständigen Einrichtungen in den Ländern. Die Vernetzungs- und Transferstelle soll die vier Kompetenzzentren bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterstützen und die Kooperationen innerhalb und zwischen den jeweiligen Kompetenzzentren befördern. Vorhandene Expertise in der Lehrkräftebildung aus Wissenschaft und Praxis soll gebündelt und in die Breite getragen werden. Daher ist ausdrücklich gefordert, dass dieses Vorhaben von einem Verbund umgesetzt wird, in dem sich die dazu nötige Forschungs- und Transferexpertise widerspiegelt und der den umfangreichen wie komplexen Herausforderungen der geplanten Aufgaben gerecht wird.
Die Vernetzungs- und Transferstelle soll ihre Aktivitäten prioritär auf die im Folgenden dargestellten Schwerpunkte richten und dabei auch selbst durch den Einsatz geeigneter digitaler Methoden Leuchtturmcharakter besitzen. Hierbei soll sie sich als ,,lernende Organisation" verstehen, die ihre Unterstützung, Kommunikations- und Transferaktivität nach innen - mit Blick auf die Kompetenzzentren und die sie bildenden Projekte - und nach außen - mit Blick auf die Akteure der Lehrkräftebildung - bedarfsorientiert und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt. Dazu gehört auch, innovative Ansätze und (digitale) Werkzeuge zu fördern, prototypisch zu entwickeln und auszuprobieren.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen oder vergleichbare gemeinnützige Akteure. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vor¬handensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Stiftung und vergleichbare Einrichtungen) in Deutschland verlangt. Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeit ist ausgeschlossen, die Forschungsprojekte sind im nichtwirtschaftlichen Bereich der antragstellenden Einrichtung durchzuführen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/08/2022-08-03-Bekanntmachung-Transferstelle.html