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Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung
Termin:
01.09.2023
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Verbrauchern leisten können. Dies kann auf dem Wege der gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gestaltung von
Ernährungsumgebungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geschehen, in Vorhaben zur (Weiter-) Entwicklung von
Lebensmitteln, Menüs, Mahlzeiten oder Verpflegungsangeboten als Beitrag zu nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Ernährungsmustern durch die Anwendung der Erkenntnisse aus der Ernährungsforschung, der Vermeidung von Abfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelkette oder der Reduktion des Konsums von Lebensmitteln
über den täglichen Bedarf hinaus (Überernährung).
Der Beitrag, den die skizzierten Vorhaben zu einer nachhaltigen Ernährung leisten sollen, ist von den Beteiligten eines
Forschungs- und Entwicklungsprojektes nachvollziehbar darzulegen.
Folgende Bereiche stehen im Vordergrund:
- Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz,
um eine gesundheitsfördernde, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung zu erleichtern:
- innovative Ansätze für eine nachhaltige und kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung, innovative Gamifications- Ansätze,
- Erprobungsprojekte, z. B. in Form sogenannter Reallabore (Erprobung von Innovationen im realen Umfeld und im
industriellen Maßstab),
- innovative Gestaltung der Umgebung von Kauf- und Essensentscheidungen mittels Nudges, Triggern für implizite Lernprozesse oder Priming-Effekten,
- innovative Technologien und innovative Maßnahmen im Bereich der Essumgebung, z. B. Erprobung von Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung des Portionsgrößeneffektes,
- innovative Konzepte/Maßnahmen, die geeignet sind, Barrieren, denen Menschen mit Beeinträchtigungen bei ihren Kauf- und Essensentscheidungen begegnen, zu vermindern,
- innovative Konzepte/Maßnahmen zur Anpassung des Lebensmittelkonsums an den täglichen Bedarf,
- Innovationen durch Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der nachhaltigen (Weiter-)Entwicklung von
Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten. Im Vordergrund sollten möglichst gering verarbeitete Produkte auf pflanzlicher Basis stehen.
- Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette (Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung [inklusive Gemeinschaftsverpflegung], private Haushalte) durch Innovationen. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- Schonung von Ressourcen durch Innovationen bei der Primärproduktion und Verarbeitung bzw. in der Zubereitung,
- innovative Verwendung/Verwertung von Nebenströmen oder Reststoffen aus der Verarbeitung/Zubereitung im Sinne eines Stoffkreislaufes,
- Innovationen im Bereich der Prozess-, Logistik- und Kühlketten im Groß- und Einzelhandel, z. B. durch Logistik-,
Software-, Planungs- oder Belieferungssysteme, die sich an Nachhaltigkeitskriterien orientieren, oder Methoden/
Konzepte für Personalschulungen zur Reduktion von Planungsfehlern und zur Verringerung von Lebensmittelabfällen,
- innovative Management-Konzepte oder -Maßnahmen, die geeignet sind Lebensmittelabfälle im Bereich der
Außer-Haus-Verpflegung zu verringern oder zu vermeiden,
- Innovationen, die geeignet sind, Lebensmittelabfälle im Bereich der privaten Haushalte zu verringern oder zu
vermeiden, z. B. förderliche Ernährungsumgebungen, Applikationen zur (digitalen) Vermittlung von Kompetenzen
hinsichtlich des Einkaufsverhaltens, der Lagerung und des Verderbs von Lebensmitteln oder von Feedback zum
Verbrauchsverhalten. Die Anwendung von Bürgerbeteiligungsformaten (Citizen Science) ist denkbar.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder
Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft
und Wirtschaft aufzeigen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in
Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/BMEL/221117_Bek_nachhaltigere-Ernaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=2