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Research Hubs im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Neurowissenschaften
Termin:
01.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden soll ein Research Hub für ELSA der Neurowissenschaften, der eine zentrale, fachlich qualifizierte Anlaufstelle darstellt. Die Förderung ist in Form eines Einzelprojekts oder Verbundvorhabens möglich. Ein Verbundprojekt muss dabei aus abgrenzbaren Teilprojekten bestehen.
Es wird erwartet, dass der Research Hub als Kristallisationspunkt insbesondere für Forschende der ELSA der Neurowissenschaften in Deutschland dient. Dazu werden Vernetzungstätigkeiten der Forschungsgemeinschaft gefördert, die zum einen die geförderten Projekte der angeführten Maßnahmen einbinden müssen und zum anderen darüberhinausgehend weitere nationale und internationale Stakeholder berücksichtigen sollen.
Darüber hinaus muss der Research Hub mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, die einen Mehrwert für die wissenschaftliche Gemeinschaft generieren.
- Ansätze für wissenschaftliche Metaforschung bzw. begleitende Forschung im Feld der ELSA der Neurowissenschaften;
- zukunftsorientierte Ansätze (horizon-scanning) in der ELSA der Neurowissenschaften;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für die interdisziplinäre Nachwuchsförderung;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu zielgruppengerechter Aufbereitung und Verbreitung (Verwertung) von Forschungsergebnissen;
- Entwicklung von systematischen Ansätzen zur Kooperation mit Industrie.
Es steht dem Projekt frei, weitere relevante Themen im Rahmen der Zielsetzung zu identifizieren und in das Vorhaben zu integrieren.
Die Komposition geeigneter Zielsetzungen soll in einem profilscharfen Konzept dargelegt werden. Messbare Projektleistungen (Deliverables) werden erwartet. Des Weiteren ist ein Konzept zur möglichen Verstetigung des Research Hubs über die Projektlaufzeit hinaus ausdrücklich erwünscht.
Für die gewählten Aufgaben kommen eine Fülle von Methoden und Werkzeugen in Frage, die jeweils zielgruppenspezifisch und zielgerichtet zu wählen und in notwendiger Regelmäßigkeit zu organisieren sind. Beispielhaft genannt seien hier: Fachtagungen, Expertenrunden, Ad-hoc-Arbeitsgruppen, Workshops, Klausurwochen, Summerschools, White Paper, Handlungsempfehlungen, Lehrmaterial oder Newsletter.
Der Research Hub muss für die Problemstellung relevante und erforderliche Expertisen und Fachdisziplinen einbeziehen, um die zuvor gemeinsam definierten Ziele in einer interaktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit zu verfolgen. Die involvierten Fachdisziplinen sollen mindestens Geistes- und Naturwissenschaften umfassen.
Das Vorhaben muss die Diversität der Zielgruppen (zum Beispiel Alter, kultureller Hintergrund, Gender) berücksichtigen. Es ist darzulegen, wie diese in den Vorhaben angemessen adressiert werden sollen. Falls Aspekte der Diversität für ein Vorhaben als nicht relevant erachtet werden, ist dies zu begründen.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen für Wissens- und Technologietransfer, gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtung für Wissens- und Technologietransfer, gesellschaftliche Organisationen (zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Verbände)), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/01/2023-01-24-Bekanntmachung-Research-Hub.html