« Förderinformationen
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Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der ,,Weideschlachtung" im Herkunftsbetrieb
Termin:
01.09.2023
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die durch den Einsatz von teil- und vollmobilen Schlachteinheiten im Herkunftsbetrieb
bzw. auf der Weide einen wertvollen Beitrag zum Tierwohl und zur Verbesserung der gesamten Wertschöpfungskette
beitragen.
Bei der Entwicklung der Projektskizze sowie der Skizzeneinreichung sind grundsätzlich alle vorhandenen nationalen
und internationalen Erkenntnisse sowie bereits etablierte Methoden zur mobilen Schlachtung zu berücksichtigen.
Es werden insbesondere Vorhaben gefördert, bei denen die folgenden beispielhaft aufgeführten Bereiche von Innovationen als Einzel- oder Kombinationsmaßnahmen im Vordergrund stehen:
- Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Verfahren bei der mobilen Schlachtung mit dem Ziel der Vermeidung bzw. Minimierung von prämortalen Stressfaktoren.
- Entwicklungen zur (mobilen) Untersuchung der Produkt- und Fleischqualität zur teil- und vollmobilen Schlachtung im Vergleich zu bereits vorhandenen Schlachtverfahren (Lebendtransport zu Nichtlebendtransport).
- Entwicklung von mobilen Geräten zur Bestimmung der Schlachtkörperausbeute und von digitalen Lösungsansätzen
zur Übermittlung der Fleischqualitätsparameter vom Metzger zum Landwirt.
- Entwicklungen und Optimierungen von Managementsystemen, speziell im Bereich Vermarktungsmöglichkeiten.
- Neuentwicklung und Verbesserung der bereits auf dem Markt vorhandenen teil- bzw. vollmobilen Schlachteinheiten, mobilen Fixiereinheiten bzw. Betäubungsbuchten sowie schnell aufbaubaren Fangelemente. Ein besonderes
Augenmerk sollte dabei auf behornte Tiere gelegt werden.
- Verbesserungen und Optimierungen der Ablaufprozesse und somit der praktischen Umsetzbarkeit auf den Betrieben (z. B. zur Senkung der Abbruchquote bei der mobilen Schlachtung).
- Entwicklung von Vermarktungsstrategien von Qualitätsfleisch über mobile Schlachtung und die damit verbundene
Steigerung der Wirtschaftlichkeit.
- Entwicklung von digitalen Lösungsansätzen (z. B. Apps mit Kontakten, Formularen, Schulungsangeboten) für eine
bessere Vernetzung der einzelnen Akteure (Metzger/Fleischer/Schlachter, Landwirte und Behörden) zur Verbesserung/Vereinfachung der Zusammenarbeit durch Schaffung zentraler Schnittstellen bei der mobilen Schlachtung
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in
Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/BMEL/221129_Bekanntmachung_Mobile-Schlachtung.pdf?__blob=publicationFile&v=3