IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen
Termin:
14.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Um Ziele des bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Während im Pkw-Bereich 2020 der Anteil von Elektrofahrzeugen in Deutschland von drei Prozent im Jahr 2019 auf 14 Prozent im Jahr 2020 sprunghaft angewachsen ist, hinkt der Nutzfahrbereich bei der Elektrifizierung noch deutlich hinterher. Zum einen gibt es bis heute nur ein sehr geringes Angebot an serienreifen Nutzfahrzeugen. Zum anderen sind entsprechende Fahrzeuge, insbesondere mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3, aufgrund der benötigten großen Batterien in Verbindung mit hohen Batteriekosten kaum wettbewerbsfähig. Auch fehlt es an einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur sowie an wirtschaftlichen Betriebskonzepten, mit denen die Gesamtkostenbilanz von elektrischen Nutzfahrzeugen verbessert werden kann.
Um der Antriebswende im Nutzfahrzeugsegment weiteren Schub zu verleihen, sind daher weitere erhebliche Forschungsanstrengungen erforderlich. So fordert zum Beispiel die AG 1 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) in ihrem Werkstattbericht Antriebswechsel von 12/2020 ein Höchstmaß an Geschwindigkeit und Konsequenz, um einen notwendigen Technologiemix für Mitte der 2020er-Jahre marktfähig zu machen. Als einen der wesentlichen Hebel nennt der Bericht unter anderem die Intensivierung von Forschung und Entwicklung und bezieht dabei neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen auch Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antriebe mit ein.
Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu Herausforderungen im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.
Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind.
Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
- die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
- Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
- Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
- Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
- IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Eine wesentliche Zielsetzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist hier die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen ist daher ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen7 sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/9ki3A1gTlkqDaO6bo1Z?1
Um der Antriebswende im Nutzfahrzeugsegment weiteren Schub zu verleihen, sind daher weitere erhebliche Forschungsanstrengungen erforderlich. So fordert zum Beispiel die AG 1 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) in ihrem Werkstattbericht Antriebswechsel von 12/2020 ein Höchstmaß an Geschwindigkeit und Konsequenz, um einen notwendigen Technologiemix für Mitte der 2020er-Jahre marktfähig zu machen. Als einen der wesentlichen Hebel nennt der Bericht unter anderem die Intensivierung von Forschung und Entwicklung und bezieht dabei neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen auch Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antriebe mit ein.
Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu Herausforderungen im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen.
Beispielhaft sind folgende Forschungsthemen zu nennen, die Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind.
Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
- die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
- Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
- Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
- Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
- IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Eine wesentliche Zielsetzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist hier die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen ist daher ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen7 sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/9ki3A1gTlkqDaO6bo1Z?1