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Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler
Termin:
14.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Für leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Kinder und Jugendliche erfordert dies besondere Strategien und Herangehensweisen. Die Möglichkeiten der individuellen Förderung dieser Kinder und Jugendlichen sind in den letzten Jahren ausgeweitet worden. Erste Erfolge zeigen sich in den Ergebnissen der internationalen Bildungsvergleichsuntersuchungen. In den obersten Kompetenzstufen konnte sich Deutschland verbessern. Um in die internationale Spitzengruppe aufzuschließen, ist die Weiterentwicklung des Bildungswesens in diesem Handlungsfeld unverändert notwendig. Nur eine enge Zusammenarbeit von Bildungsforschung und -praxis ermöglicht es dabei, gemeinsam entwickelte Herangehensweisen in der Praxis zu erproben und zu evaluieren sowie Gelingensbedingungen zu identifizieren.

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) die gemeinsame Initiative ,,Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler" (Leistung macht Schule) beschlossen. Die Initiative fokussiert auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Klassenstufen 1 bis 10 (Primarbereich und Sekundarstufe I) sowie ergänzend gegebenenfalls auch auf die Sekundarstufe II. Sie ist schulformübergreifend angelegt.

Die Initiative gliedert sich in zwei Phasen mit einer Dauer von zusammen zehn Jahren. In beiden Phasen arbeiten Wissenschaft und Praxis eng zusammen.
In der ersten Phase (2018 bis 2023) werden in Zusammenarbeit von Schulen, Wissenschaft und Ländern verschiedene Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen für eine leistungs- und begabungsförderliche Schul- und Unterrichtskultur entwickelt und erprobt. Dies geschieht in insgesamt vier Modulen. In den Kernmodulen 1 und 2 arbeiten bundesweit 300 Schulen verschiedener Schulformen mit einem vom BMBF geförderten interdisziplinären Forschungsverbund mit 18 beteiligten Hochschulen zusammen.

Kern der zweiten Phase (2023 bis 2027) ist der wissenschaftlich unterstützte Transfer der Ergebnisse an möglichst viele weitere Schulen, um bundesweit eine leistungs- und begabungsförderliche Schul- und Unterrichtskultur zu etablieren. Am Ende der zweiten Phase soll die Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler an allen beteiligten Schulen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Dazu werden die wissenschaftlich fundierten und in der Schulpraxis mit den 300 teilnehmenden Schulen erprobten Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen der ersten Phase bundesweit an bis zu 1 000 weitere, bislang nicht an der Initiative beteiligte Schulen transferiert.

Die ausgeschriebene Forschungsförderung bezieht sich ausschließlich auf die zweite Phase der Initiative.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche/staatlich anerkannte Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/11/2021-11-29-Bekanntmachung-LeistungmachtSchule.html