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Nähe über Distanz - mit interaktiven Technologien zwischenmenschliche Verbundenheit ermöglichen
Termin:
14.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Förderung ist die Bereitstellung neuer Konzepte für innovative interaktive Technologien und darauf auf-bauende Produkte und Dienstleistungen, die die Teilhabe am Leben nahestehender Personen über räumliche Distanzen hinweg ermöglichen und die Verbundenheit mit diesen Personen stärken. Mithilfe neuer technologie¬gestützter Interaktionsformen soll die Aufrechterhaltung bedeutungsvoller sozialer Beziehungen erleichtert werden, was wiederum zur Steigerung der individuellen Resilienz und Lebensqualität beiträgt. Dabei sollen übertragbare, wissenschaftlich evaluierte Erkenntnisse darüber gewonnen werden, in welchen Kontexten und Konstellationen von Personen das Verbundenheitsgefühl durch die Nutzung der interaktiven Technologien gestärkt wird und auf welchen psychologischen Prinzipien und Produkteigenschaften die Effektivität beruht. Auch hemmende Faktoren sollen identifiziert werden. Die Ziele der Fördermaßnahme sind erreicht, wenn die durch den Einsatz der Technologien erzielbaren Veränderungen in einer Wirksamkeitsüberprüfung durch eine anwendungsnahe Demonstration sichtbar gemacht werden konnten und die neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Forschungsgemeinschaft in Form von einzelnen Studien oder einem übergreifenden Modell psychologischer Verbundenheit und ihrer technologischen Vermittelbarkeit als Basis für zukünftige Entwicklungen zur Verfügung stehen.

Mit dieser Fördermaßnahme werden anwendungsorientierte Verbundprojekte und ein Begleitprojekt gefördert. Die Verbundprojekte sollen eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien entwickeln, welche es ermöglicht, über räumliche Distanzen hinweg am Leben nahestehender Personen teilzuhaben, und deren Nutzung die Verbundenheit mit diesen Personen stärkt (Modul 1). Das Begleitprojekt führt die Ergebnisse der Verbundvorhaben zusammen, vernetzt die Projekte miteinander und unterstützt den Wissenstransfer von der Forschung in die Gesellschaft (Modul 2)

Weitere Informationen:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Akteure sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, zivilgesellschaftlicher Akteur), in Deutschland verlangt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/11/2021-11-26-Bekanntmachung-N%C3%A4he%C3%BCberDistanz.html