Demonstrationsanlagen und Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie
Termin:
14.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Bioökonomie nutzt Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Dies wurde sowohl im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode als auch in der Industriestrategie 2030 und der Nationalen Bioökonomiestrategie verankert. Die Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren, einen Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie leisten und Treiber für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein werden. Die Entwicklungen in der Bioökonomie werden den industriellen Strukturwandel prägen und neu ausrichten. Es werden neue industrielle Wertschöpfungsnetze entstehen.
Zur Weiterentwicklung der industriellen Bioökonomie müssen innovative Produkte und Verfahren mit hoher Wertschöpfung auf größere Volumina skaliert und in einem Maßstab erprobt werden, der die praxisnahe Optimierung aller Prozessschritte zulässt. Gefördert werden die dafür notwendigen Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Startups, KMU und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bedürfen hierfür des Zugangs zu Multi-Purpose-Anlagen, um im Labormaßstab bewährte Prozesse auf größere Maßstäbe zu skalieren. In der weiteren Entwicklung hin zur Marktreife werden zudem dedizierte Demonstrationsanlagen zur Etablierung vorkommerzieller Industrieprozesse benötigt. Derartige Single-Purpose-Anlagen sind die Voraussetzung, um Prozesse zur Herstellung biobasierter Produkte längerfristig zu erproben und zu optimieren.
Hierzu sind drei unterschiedliche Bausteine vorgesehen:
Baustein A fördert Startups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bei der Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie. Neben den innovationsunterstützenden Dienstleistungen in Form von Nutzungskosten von Multi-Purpose-Anlagen werden auch Aufwendungen für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten und für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Anlagenbetreibern gefördert. Der Aufwand für Vertragsverhandlungen und Abstimmungsprozesse sowie für die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort ist ebenfalls Teil der Förderung. Der Zugang zu und die Nutzung von Demonstrationsanlagen unterstützt damit die experimentelle Entwicklung, die auf dem Technologiereifegrad TRL 4 - 5 aufsetzt, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen und erhöht zudem den Market Pull (von Kunden und Markt formulierte Anforderungen an Produkteigenschaften und Technologie, die für die Festlegung von Innovationsaktivitäten verwendet werden) für den Bau und Betrieb solcher Anlagen, auch aus privaten Mitteln. Durch die Förderung des Zugangs zu solchen Anlagen wird auch deren Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen gesteigert.
Baustein B soll Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland sowie damit zusammenhängende weitere vorbereitende Tätigkeiten anstoßen. Bei den Durchführbarkeitsstudien sind hierbei Leistungen zur Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung förderfähig, welche die Grundlage für die Entscheidung über die Investition in eine Single-Purpose-Demonstrationsanlage liefern sollen. Hierzu zählen insbesondere Ingenieursdienstleistungen (als Fremd- oder Eigenleistung) zur Erstellung von Planungsunterlagen und Konzepten, eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) für die Errichtung einer Single-Purpose-Demonstrationsanlage sowie eine Ressourcenplanung und Bewertung der Erfolgsaussichten für die Anlagenrealisierung. Gefördert werden zudem auch weitere vorbereitende Tätigkeiten wie notwendige Genehmigungsverfahren (ohne behördliche Kosten), die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Purpose-Anlagen.
Baustein C ergänzt die beiden Bausteine A und B (setzt jedoch eine Förderung gemäß einem dieser Bausteine nicht voraus). Um das volle Potenzial skalierter, d. h. auf einen höheren TRL gebrachter biobasierter Produkte und Verfahren zu erschließen, werden diese in industrielle Wertschöpfungsnetze integriert; zudem ist ein Transfer solcher Lösungen in eine bestehende Industrieregion und darüber hinaus anzustreben. Dies erfolgt in der Regel in sogenannten Beispielregionen der industriellen Bioökonomie. Das BMWi hat aufbauend auf der Ex-ante Evaluation in einem mehrstufigen Verfahren bislang ca. 30 solcher Beispielregionen in Deutschland identifiziert. Eine Beispielregion der industriellen Bioökonomie ist dadurch charakterisiert, dass sie über Industrieunternehmen, biobasierte Rohstoffe, Forschungseinrichtungen, sonstige Infrastruktur sowie Cluster und eine Strategie (z. B. eine regionale oder landesweite Bioökonomie- oder Innovationsstrategie) verfügt, um die industrielle Bioökonomie in der Region und darüber hinaus auch innerhalb der Europäischen Union voranzutreiben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/RCMwZQkrVEZanTooW8Q?0
Zur Weiterentwicklung der industriellen Bioökonomie müssen innovative Produkte und Verfahren mit hoher Wertschöpfung auf größere Volumina skaliert und in einem Maßstab erprobt werden, der die praxisnahe Optimierung aller Prozessschritte zulässt. Gefördert werden die dafür notwendigen Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Startups, KMU und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bedürfen hierfür des Zugangs zu Multi-Purpose-Anlagen, um im Labormaßstab bewährte Prozesse auf größere Maßstäbe zu skalieren. In der weiteren Entwicklung hin zur Marktreife werden zudem dedizierte Demonstrationsanlagen zur Etablierung vorkommerzieller Industrieprozesse benötigt. Derartige Single-Purpose-Anlagen sind die Voraussetzung, um Prozesse zur Herstellung biobasierter Produkte längerfristig zu erproben und zu optimieren.
Hierzu sind drei unterschiedliche Bausteine vorgesehen:
Baustein A fördert Startups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bei der Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie. Neben den innovationsunterstützenden Dienstleistungen in Form von Nutzungskosten von Multi-Purpose-Anlagen werden auch Aufwendungen für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten und für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Anlagenbetreibern gefördert. Der Aufwand für Vertragsverhandlungen und Abstimmungsprozesse sowie für die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort ist ebenfalls Teil der Förderung. Der Zugang zu und die Nutzung von Demonstrationsanlagen unterstützt damit die experimentelle Entwicklung, die auf dem Technologiereifegrad TRL 4 - 5 aufsetzt, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen und erhöht zudem den Market Pull (von Kunden und Markt formulierte Anforderungen an Produkteigenschaften und Technologie, die für die Festlegung von Innovationsaktivitäten verwendet werden) für den Bau und Betrieb solcher Anlagen, auch aus privaten Mitteln. Durch die Förderung des Zugangs zu solchen Anlagen wird auch deren Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen gesteigert.
Baustein B soll Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland sowie damit zusammenhängende weitere vorbereitende Tätigkeiten anstoßen. Bei den Durchführbarkeitsstudien sind hierbei Leistungen zur Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung förderfähig, welche die Grundlage für die Entscheidung über die Investition in eine Single-Purpose-Demonstrationsanlage liefern sollen. Hierzu zählen insbesondere Ingenieursdienstleistungen (als Fremd- oder Eigenleistung) zur Erstellung von Planungsunterlagen und Konzepten, eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) für die Errichtung einer Single-Purpose-Demonstrationsanlage sowie eine Ressourcenplanung und Bewertung der Erfolgsaussichten für die Anlagenrealisierung. Gefördert werden zudem auch weitere vorbereitende Tätigkeiten wie notwendige Genehmigungsverfahren (ohne behördliche Kosten), die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Purpose-Anlagen.
Baustein C ergänzt die beiden Bausteine A und B (setzt jedoch eine Förderung gemäß einem dieser Bausteine nicht voraus). Um das volle Potenzial skalierter, d. h. auf einen höheren TRL gebrachter biobasierter Produkte und Verfahren zu erschließen, werden diese in industrielle Wertschöpfungsnetze integriert; zudem ist ein Transfer solcher Lösungen in eine bestehende Industrieregion und darüber hinaus anzustreben. Dies erfolgt in der Regel in sogenannten Beispielregionen der industriellen Bioökonomie. Das BMWi hat aufbauend auf der Ex-ante Evaluation in einem mehrstufigen Verfahren bislang ca. 30 solcher Beispielregionen in Deutschland identifiziert. Eine Beispielregion der industriellen Bioökonomie ist dadurch charakterisiert, dass sie über Industrieunternehmen, biobasierte Rohstoffe, Forschungseinrichtungen, sonstige Infrastruktur sowie Cluster und eine Strategie (z. B. eine regionale oder landesweite Bioökonomie- oder Innovationsstrategie) verfügt, um die industrielle Bioökonomie in der Region und darüber hinaus auch innerhalb der Europäischen Union voranzutreiben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/RCMwZQkrVEZanTooW8Q?0