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Förderung von Forschung und Innovationen für den Klimaschutz in der Landwirtschaft
Termin:
31.08.2023
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich an die Innovationskraft und den Ideenreichtum der Privatwirtschaft und der Forschungseinrichtungen. Im Rahmen der Förderinitiative sollen bereits angestoßene Ansätze aufgegriffen und weiterentwickelt werden, die möglichst effektiv zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzvorgaben beitragen. Dabei werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die vor allem technische oder nicht-technische Lösungen und Verfahren für einen effizienten Klimaschutz in der Landwirtschaft unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der bisherigen Leistungsfähigkeit und Qualitäten ermöglichen.
Vorhaben im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sollten außerdem die politischen und gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tierschutz und besserer Tiergesundheit berücksichtigen.
Die Vorhaben müssen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen, sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Eine substanzielle Projektbeteiligung der Wirtschaft – gemessen an der Wirtschaftsquote eines Verbundvorhabens – ist dabei eine zentrale Voraussetzung für eine mögliche Förderung. Die angestrebten Ergebnisse der Vorhaben müssen einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zum Projektstart und -ende ist daher der Technologiereifegrad.
Für eine Förderung müssen sich die Vorhaben zu Projektbeginn mindestens auf der Stufe von TRL 3 bewegen. Ein Nachweis der Funktionsfähigkeit des Konzepts sollte vorliegen.
Die Förderinitiative richtet sich an Forschung und Entwicklung zu klimafreundlichen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Im Vordergrund stehen Innovationen, die die Praxis dabei unterstützen,
- THG-Emissionen effektiv zu vermeiden beziehungsweise zu verringern,
- den Energieverbrauch deutlich zu senken
- negative Emissionen beziehungsweise THG-Senken zu erzeugen,
- die eigene Klimaschutzleistung abzubilden und
- Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, insbesondere die Reduzierung von Methan- und Lachgasemissionen,
ökonomisch erfolgreich zu etablieren.
Bei Projektskizzen für den Futtermittelsektor und die Fütterung ist die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Bestimmungen
Voraussetzung.
Maßnahmen im Bereich Pflanzenzüchtung werden im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht berücksichtigt. Außerdem
sind Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen, deren primäres Ziel die Entwicklung und Anwendung von
pflanzenkohlebasierten Düngern oder Bodenhilfsstoffen ist. Solche durchaus klimaschutzrelevanten Entwicklungen wurden
und werden an anderer Stelle gefördert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/FuI_Klimaschutz/Bekanntmachung_18-22-32.pdf;jsessionid=AAFF4BB3FA93C3272FB7A1BC4684BDD5.internet982?__blob=publicationFile&v=4