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Teilchen – Erforschung von Universum und Materie
Termin:
31.08.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme stehen Vorhaben, die den Gewinn tieferer Einblicke in die fundamentale Struktur von Materie, Raum und Zeit sowie in die zugrunde liegenden Wechselwirkungen auf dem Gebiet „Elementarteilchenphysik“ zum Ziel haben, sowie Vorhaben auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“, die der Aufklärung der Natur von Materie und Energie und der Bildung der schweren Elemente dienen. Im Rahmen der Maßnahme können im Hinblick auf diese grundsätzlichen wissenschaftlichen Fragestellungen insbesondere in folgenden Themenfeldern Forschungsprojekte gefördert werden:
- Untersuchung der fundamentalen Bausteine der Materie und der zwischen ihnen wirkenden Kräfte und innewohnenden Symmetrien,
- Suche nach Teilchen und Wechselwirkungen jenseits des Standardmodells der Teilchenphysik sowie nach einer Erklärung für die im Universum beobachtete „Dunkle Materie“,
- Erforschung der grundlegenden Eigenschaften von Kernmaterie, der auf dieser Ebene wirkenden fundamentalen Kräfte und des Atomkerns als komplexes Vielteilchensystem,
- Studium der Bausteine und Phänomene der Materie unter extremen Bedingungen (zum Beispiel hohe Dichten, Felder und Temperaturen).
Die Förderung ist beschränkt auf Vorhaben zum Aufbau, Nutzung und Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte an nationalen und internationalen Zentren, insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Detektoren bzw. Experimente. Die Förderung solcher Vorhaben setzt voraus, dass das Experimentierprogramm von den zuständigen wissenschaftlichen Gremien genehmigt wurde und international abgestimmte Finanzpläne sowie evaluierte Technical Design Reports oder äquivalente Dokumente vorliegen.
Am LHC (CERN, Genf) sind folgende Experimente prioritär: ALICE, ATLAS, CMS und LHCb, insbesondere die Erfüllung deutscher Verpflichtungen während „Run 3“ und „Long Shutdown 3“.
Der Aufbau von Experiment-Säulen an FAIR (Darmstadt) ist prioritär. Zu den Experiment-Säulen zählen APPA, CBM, NUSTAR und PANDA unter Berücksichtigung des Fortschritts beim FAIR-Anlagenbau und der konkreten Realisierungsperspektive der einzelnen Säulen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung von Experimenten vor Fertigstellung der FAIR-Anlage (Phase 0) und die Sicherstellung des fristgerechten Aufbaus von Experimenten für den Erstbetrieb (Phase 1). Sich eventuell ändernde Rahmenbedingungen werden bei der Förderentscheidung berücksichtigt.
Forschungsarbeiten an anderen Großgeräten können gefördert werden, wenn sie einen engen inhaltlichen Bezug zu den oben ausgewählten Großgeräten und Experimenten aufweisen und deren Erfolg unmittelbar unterstützen, zum Beispiel durch Entwicklung von relevanten Methoden oder Experimentkomponenten, oder wenn sie andere wissenschaftlich herausragende Beiträge zu den oben genannten Fragestellungen leisten.
Im Bereich der Querschnittsaktivitäten können gefördert werden:
- Vorhaben zu Entwicklungen für Beschleuniger und Detektoren, falls sie für das Gebiet relevante bestehende oder zukünftige Großgeräte in ihren Einsatzmöglichkeiten signifikant stärken,
- Arbeiten zur Ertüchtigung und innovativer Weiterentwicklung des Forschungsdatenmanagements sowie der notwendigen Informationsinfrastrukturen, die den Anforderungen der geförderten Experimente entsprechen. Bei der Entwicklung von Konzepten für zukünftige Herausforderungen (zum Beispiel HL-LHC) wird eine experimentübergreifende Zusammenarbeit ausdrücklich gewünscht.
Zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Deutschlands soll der Transfer von Ideen und Erkenntnissen aus den geförderten Arbeiten in innovative Produkte und Dienstleistungen unterstützt werden. Maßnahmen, die die Schnittstelle zwischen wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Bereich effizienter gestalten, können projektbegleitend gefördert werden.
Technologische und methodische Entwicklungsarbeiten, die zu einem/einer nachhaltigen und insbesondere klima- und ressourcen-schonenden Betrieb und Nutzung der oben genannten Großgeräte und Experimente beitragen, können projektbegleitend gefördert werden. Dadurch kann perspektivisch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie12 geleistet werden.
Idealerweise sind die Vorhaben eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seiner Einbeziehung in die Forschung an Großgeräten verbunden. Der Einsatz von Nachwuchsgruppenleitern, Juniorprofessoren und Wissenschaftlern in vergleichbaren Karrierestufen in der Organisation des Projekts und die Beteiligung der Projektleitung an der Hochschullehre werden ausdrücklich begrüßt.
Die Sichtbarkeit der Erforschung von Universum und Materie an Großgeräten im Rahmen von ErUM und damit einhergehend die Sichtbarkeit für exzellente, durch das BMBF geförderte Forschung in und aus Deutschland soll erhöht und die Partizipation der Gesellschaft an Erkenntnissen und Erfolgen der Forschung sichergestellt werden. Hierfür ist insbesondere die Einrichtung oder Weiterführung von ErUM-Forschungsschwerpunkten (ErUM-FSP) erwünscht und kann gefördert werden. Die ErUM-FSP stellen Zusammenschlüsse mehrerer Forschungsgruppen dar, die themen-, experiment- oder methodenbasiert sein müssen und gemeinsam eine komplexe Fragestellung bearbeiten. Voraussetzung für die Einrichtung oder Weiterführung eines ErUM-FSP ist die gemeinsame Forschungsarbeit im ErUM-Kontext, dabei müssen nicht alle Partner zwingend durch ErUM-Pro gefördert sein. Zu weiteren Hinweisen siehe Abschnitt 7. Weitere Maßnahmen, die die Relevanz der Projekte für Gesellschaft und Wirtschaft öffentlichkeitswirksam kommunizieren, können begleitend gefördert werden. Eine disziplinübergreifende Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können in Ausnahmefällen theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentellen Vorhaben für die oben dargestellten Großgeräte stehen und Beiträge liefern, die für die erfolgreiche Durchführung der experimentellen Vorhaben ausschlaggebend sind. Die Notwendigkeit dieser Beiträge ist im Förderantrag gesondert zu begründen. Theoretische Arbeiten müssen ausnahmslos arbeitsteilig in einen Experimentverbund integriert sein.
Nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme sind wissenschaftliche Themen, die von der Entwicklung neuer Instrumentierung bzw. Methoden losgelöst sind, sowie Standardausrüstung im Umfeld des Großgeräts sowie der Betrieb der Forschungsanlagen.
Arbeitspakete in Zusammenarbeit mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können gefördert werden, wenn entweder der Transfer von Ideen und Erkenntnissen aus den geförderten Arbeiten in die Anwendung vorgesehen ist oder vorhandenes Know-how aus der Wirtschaft zu neuartigen Methoden und innovativen Technologien für die geplanten Arbeiten von Hochschulen für die Forschung im Rahmen von ErUM zum Themengebiet „Teilchen“ an Großgeräten genutzt wird, so dass Innovationsketten durch frühzeitigen Austausch angestoßen werden. Beispiele für solche Zusammenarbeiten sind:
- Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
- Zusammenarbeit von Ausgründungen von Hochschulen mit den jeweiligen Mutterhochschulen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Dem Projektträger sind bis spätestens 1. Juli 2023 vorzulegen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/04/2023-04-28-Bekanntmachung-ErUM.html