Integration durch Bildung
Termin:
31.08.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die zu fördernden Forschungs-Praxis-Tandems können sich entweder auf die Förderinitiative A „Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte“ oder die Förderinitiative B „Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem“ bewerben. Dabei sind die oben genannten Aspekte bei der Umsetzung der zu beantragenden Fördermaßnahme zu beachten. Mit den beiden nachfolgend vorgestellten Förderinitiativen sollen praxisorientierte Forschungsmaßnahmen gefördert werden, die relevante Stakeholder aus der Praxis erstens in die Forschungsprozesse einbeziehen und zweitens in Zusammenarbeit mit ihnen Transfermaßnahmen, wie etwa die pilothafte Erprobung von Ansätzen zur Stärkung der Bildungsteilhabe, entwickeln. Die Vorhaben sollen ferner eine Transferperspektive der Arbeitsergebnisse sowie wenn möglich eine Perspektive für die nachhaltige Verstetigung (siehe nachfolgende Aufgabenschwerpunkte in den jeweiligen Förderinitiativen) für die Zeit nach der Förderung entwickeln.
Förderinitiative A – Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte
Ausgangspunkt für Förderinitiative A ist die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen nochmals nachdrücklich eingeforderte Gleichstellung der Geschlechter. Im deutschen Bildungssystem besteht bei der Umsetzung der geschlechtsbezogenen Chancengleichheit weiterhin Handlungsbedarf, beispielsweise in Bezug auf die Bildungsteilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte. Notwendig sind etwa Angebote, die Empowermenträume eröffnen, Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen und so zur Stärkung der Teilhabe beitragen.
Um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen, kann es neben der konkreten Stärkung von Mädchen und Frauen für spezielle Maßnahmen sinnvoll sein, ergänzend ihre Lebenspartnerinnen und -partner sowie andere Familienmitglieder zu adressieren.
Von allen geförderten Vorhaben wird erwartet:
- Fundierte Analyse von Gelingensbedingungen für Maßnahmen zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung und Teilhabechancen von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte sowie Entwicklung entsprechender Qualitätsstandards
Weiterhin wird erwartet, dass die Vorhaben von den nachfolgenden vier Aufgabenschwerpunkten mindestens einen vollständig bearbeiten (eine Höchstgrenze für zu bearbeitende Aufgabenschwerpunkte gibt es nicht):
- (Weiter-)entwicklung sowie pilothafte Erprobung von Bildungsangeboten und/oder der Eröffnung von Empowermenträumen wie auch weiterer Beratungs- und Begleitangebote für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte
- Konzeption und pilothafte Erprobung von Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozessen, die auf die Handhabung und Ausgestaltung maßgeschneiderter Bildungsangebote, Beratung, Begleitung und Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte zielen; zugleich Entwicklung diversitätssensibler Umsetzungskonzepte und/oder Schulungsmaterialien für Qualifizierungsmaßnahmen
- Erforschung der Muster, die sich in Bildungsbiographien von Frauen mit Migrationsgeschichte finden lassen, die Barrieren im Bildungssystem eigenständig überwunden haben, sowie Entwicklung und Erprobung von Konzepten, wie solche role models wirksam für das Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte genutzt werden können
- Entwicklung und pilothafte Erprobung von Ansätzen zur Kompensation von Bildungsbenachteiligung von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte, die im Kontext der Covid-19-Pandemie entstandenen sind. (Projekte mit diesem Aufgabenschwerpunkt werden in Einzelfällen gefördert. Der Fokus des Programms liegt auf den Aufgabenschwerpunkten der Buchstaben a bis c.)
Förderinitiative B – Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem
Ausgangspunkt für Förderinitiative B sind die intersektional wirkenden Hemmnisse für gleichberechtigte Teilhabe in der Migrationsgesellschaft. Im Bildungssystem kann diversitätssensibles Handlungswissen dazu beitragen, die Arbeit von Bildungseinrichtungen sowie deren Personal für einen potenzialorientierten Umgang mit Diversität zu stärken und Hemmnisse abzubauen.
Von allen geförderten Vorhaben wird erwartet:
- Fundierte Analyse von Gelingensbedingungen für Maßnahmen zur Diversitätssensibilisierung und Entwicklung entsprechender Qualitätsstandards
Weiterhin wird erwartet, dass die Vorhaben von den nachfolgenden drei Aufgabenschwerpunkten mindestens einen vollständig bearbeiten (eine Höchstgrenze für zu bearbeitende Aufgabenschwerpunkte gibt es nicht):
- (Weiter-)entwicklung und pilothafte Erprobung von Konzepten und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung des diversitätssensiblen Handlungswissens in der Migrationsgesellschaft; Adressatinnen und Adressaten können pädagogische Fach- und Führungskräfte in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozessen unterschiedlicher Bildungsbereiche und -institutionen sein, ebenso hauptamtlich wie auch ehrenamtlich tätige Akteure in formalen und nonformalen Bildungseinrichtungen; die Konzepte sollen Organisationsentwicklungsprozesse berücksichtigen
- Konzeption und pilothafte Erprobung von diversitätssensibel ausgerichteten Schulungs- und Lernmaterialien, beispielsweise zur Stärkung einer rassismuskritischen, geschlechterreflektierten und klassismussensiblen Haltung von bereits tätigem und angehendem pädagogischen Fachpersonal
- Erforschung und wissenschaftlich fundierte (Weiter-)entwicklung von Beratungs- und Begleitstrukturen für Menschen mit Migrationsgeschichte mit dem Ziel, die Entwicklung ganzheitlicher diversitätssensibler Angebotsstrukturen zu befördern; dies kann beispielsweise durch die Generierung von Steuerungs- und Handlungswissen zum Auf- und Ausbau entsprechender Entscheidungs- und Netzwerkstrukturen von Kommunen, Bildungsträgern, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und vielen mehr erfolgen
In den Förderinitiativen A und B ist für die verbindlich einzurichtende Tandemkonstellation aus Wissenschaft und Praxis mindestens eine Praxispartnerin oder ein Praxispartner erforderlich. Die Tandemkonstellation soll darauf ausgerichtet sein, Erkenntnisinteressen aus der Praxis in die Forschungsprozesse einzubringen und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis erfolgreich zu gestalten. Praxispartnerinnen und Praxispartner könnten beispielsweise Trägerinstitutionen sein wie Kitas, Schulen, Berufsbildungsstätten, außerschulische Kinder- und Jugendein¬richtungen, Institutionen der Erwachsenenbildung (unter anderem Volkshochschulen), Migrantinnen- und Migrantenorganisa¬tionen, Fraueninitiativen, Elternorganisationen, migrationsspezifische Beratungseinrichtungen, Bildungsverwaltung, Fachverbände sowie Organisationen, die für die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fach- und Führungskräften zuständig sind. Sie sollten bereits in die Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit kontinuierlich eingebunden werden.
Dabei sind für die Praxispartnerinnen und -partner verschiedene Szenarien einer Beteiligung denkbar wie:
- eigene Antragstellung als Projektpartnerin und -partner in einem gemeinsam mit einer oder mehreren wissenschaftlichen Organisation(en) einzureichenden Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhabe
- Beteiligung als Kooperationspartnerin oder -partner mit spezifischen Aufgaben des Praxistransfers unterhalb der Ebene einer eigenen Antragstellung und im Eigeninteresse ohne Erhalt von finanziellen Mitteln
Jenseits der als Praxispartnerin oder -partner vorgesehenen Beteiligten sollten potenzielle Adressatinnen und Adressaten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Schlüsselfunktionen im Hinblick auf die zielgruppen- und bedarfsgerechte Ausgestaltung sowie eine professionelle Anwendung im Forschungs- und Entwicklungsprozess beteiligt werden. Beispielsweise können Praxispartnerinnen und -partner in beratender Funktion mit Erhalt einer Aufwandsentschädigung (zum Beispiel Mitwirkung in einem Projektbeirat) eingebunden werden. (Weitere) partizipationsorientierte Herangehensweisen an den Forschungs- und Entwicklungsprozess können maßgeblich zum Erfolg beitragen und werden insofern ausdrücklich begrüßt.
Im Programm „Integration durch Bildung“ wird flankierend ein Metavorhaben gefördert, das Forschungshintergründe, Forschungsprozesse und Ergebnisse der Vorhaben beider Förderinitiativen im Sinne einer Synthese zusammenführt sowie in den wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftspolitischen Diskurs zum Thema Integration durch Bildung einbringt. Insbesondere sollen verallgemeinerbare Erkenntnisse und Beispiele guter Praxis herausgearbeitet sowie in geeigneter Form für Politik, Verwaltung und Bildungspraxis aufbereitet werden. Ziel ist dabei, die Anschlussfähigkeit zu wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten herzustellen und eine Übertragbarkeit zu ermöglichen.
Darüber hinaus begleitet das Metavorhaben die geförderten Projekte bei der Umsetzung ihrer partizipationsorientierten Forschung, indem es Räume für den fachlichen und methodischen Austausch öffnet, die sich sowohl an die Wissenschaft als auch an die Praxis richten.
Im Einzelnen soll das Metavorhaben die folgenden Aufgaben übernehmen:
- Erarbeitung von Forschungssynthesen aus den Ergebnissen der Vorhaben beider Förderinitiativen und Zusammenführung zu einem Gesamtbild; darauf aufbauend zeigt das Metavorhaben weitere potenzielle Forschungsfragen auf, die auflaufenden Beobachtungen der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfeldes sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld basieren
- Adressatinnen- und adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ergebnisse und Vermittlung an Politik, Verwaltung, Bildungspraxis und (Fach-)Öffentlichkeit
- Aktive Mitwirkung bei Organisation und inhaltlicher Gestaltung von jährlich bis zu zwei Programmveranstaltungen des BMBF, im Rahmen derer Ergebnisse der geförderten Vorhaben präsentiert und mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden
- Analyse der Gelingensbedingungen für partizipations- und transferorientierte Methoden und Formate im Bereich der Bildungsforschung (auf der Grundlage der von den verschiedenen Vorhaben beider Förderinitiativen gewählten Praxiskooperationen und Transferaktivitäten)
- Etablierung geeigneter Formate für den fachlichen und methodischen Austausch zwischen den geförderten Projekten zur Weitergabe von Wissen und einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch („peer learning“); die inhaltliche Ausrichtung der Formate soll sich an den Bedarfen der geförderten Projekte orientieren; Themen könnten etwa sein: partizipationsorientierte Erhebung und Auswertung von Daten, innovative Formate des dialoghaften Transfers zwischen Forschung und Praxis oder Forschungsdatenmanagement
Zudem wird ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Projekten im Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung in Form von mindestens einem jährlichen Treffen sowie eine regelmäßige Kommunikation zu übergreifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer) erbeten. Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.
Die aktive Einbindung von Praxispartnerinnen und -partnern in die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Metavorhabens ist ausdrücklich erwünscht.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, private Forschungseinrichtungen sowie im Verbund pädagogische Einrichtungen und deren Träger, Stiftungen, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Beratungsstellen, kommunale oder regionale Bildungsverwaltung oder andere Organisationen, die in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte tätig sind. Die Verbundkoordination muss bei der wissenschaftlichen Partnerorganisation liegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/04/2023-04-28-Bekanntmachung-Integration-Bildung.html
Förderinitiative A – Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte
Ausgangspunkt für Förderinitiative A ist die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen nochmals nachdrücklich eingeforderte Gleichstellung der Geschlechter. Im deutschen Bildungssystem besteht bei der Umsetzung der geschlechtsbezogenen Chancengleichheit weiterhin Handlungsbedarf, beispielsweise in Bezug auf die Bildungsteilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte. Notwendig sind etwa Angebote, die Empowermenträume eröffnen, Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen und so zur Stärkung der Teilhabe beitragen.
Um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen, kann es neben der konkreten Stärkung von Mädchen und Frauen für spezielle Maßnahmen sinnvoll sein, ergänzend ihre Lebenspartnerinnen und -partner sowie andere Familienmitglieder zu adressieren.
Von allen geförderten Vorhaben wird erwartet:
- Fundierte Analyse von Gelingensbedingungen für Maßnahmen zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung und Teilhabechancen von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte sowie Entwicklung entsprechender Qualitätsstandards
Weiterhin wird erwartet, dass die Vorhaben von den nachfolgenden vier Aufgabenschwerpunkten mindestens einen vollständig bearbeiten (eine Höchstgrenze für zu bearbeitende Aufgabenschwerpunkte gibt es nicht):
- (Weiter-)entwicklung sowie pilothafte Erprobung von Bildungsangeboten und/oder der Eröffnung von Empowermenträumen wie auch weiterer Beratungs- und Begleitangebote für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte
- Konzeption und pilothafte Erprobung von Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozessen, die auf die Handhabung und Ausgestaltung maßgeschneiderter Bildungsangebote, Beratung, Begleitung und Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte zielen; zugleich Entwicklung diversitätssensibler Umsetzungskonzepte und/oder Schulungsmaterialien für Qualifizierungsmaßnahmen
- Erforschung der Muster, die sich in Bildungsbiographien von Frauen mit Migrationsgeschichte finden lassen, die Barrieren im Bildungssystem eigenständig überwunden haben, sowie Entwicklung und Erprobung von Konzepten, wie solche role models wirksam für das Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte genutzt werden können
- Entwicklung und pilothafte Erprobung von Ansätzen zur Kompensation von Bildungsbenachteiligung von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte, die im Kontext der Covid-19-Pandemie entstandenen sind. (Projekte mit diesem Aufgabenschwerpunkt werden in Einzelfällen gefördert. Der Fokus des Programms liegt auf den Aufgabenschwerpunkten der Buchstaben a bis c.)
Förderinitiative B – Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem
Ausgangspunkt für Förderinitiative B sind die intersektional wirkenden Hemmnisse für gleichberechtigte Teilhabe in der Migrationsgesellschaft. Im Bildungssystem kann diversitätssensibles Handlungswissen dazu beitragen, die Arbeit von Bildungseinrichtungen sowie deren Personal für einen potenzialorientierten Umgang mit Diversität zu stärken und Hemmnisse abzubauen.
Von allen geförderten Vorhaben wird erwartet:
- Fundierte Analyse von Gelingensbedingungen für Maßnahmen zur Diversitätssensibilisierung und Entwicklung entsprechender Qualitätsstandards
Weiterhin wird erwartet, dass die Vorhaben von den nachfolgenden drei Aufgabenschwerpunkten mindestens einen vollständig bearbeiten (eine Höchstgrenze für zu bearbeitende Aufgabenschwerpunkte gibt es nicht):
- (Weiter-)entwicklung und pilothafte Erprobung von Konzepten und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung des diversitätssensiblen Handlungswissens in der Migrationsgesellschaft; Adressatinnen und Adressaten können pädagogische Fach- und Führungskräfte in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozessen unterschiedlicher Bildungsbereiche und -institutionen sein, ebenso hauptamtlich wie auch ehrenamtlich tätige Akteure in formalen und nonformalen Bildungseinrichtungen; die Konzepte sollen Organisationsentwicklungsprozesse berücksichtigen
- Konzeption und pilothafte Erprobung von diversitätssensibel ausgerichteten Schulungs- und Lernmaterialien, beispielsweise zur Stärkung einer rassismuskritischen, geschlechterreflektierten und klassismussensiblen Haltung von bereits tätigem und angehendem pädagogischen Fachpersonal
- Erforschung und wissenschaftlich fundierte (Weiter-)entwicklung von Beratungs- und Begleitstrukturen für Menschen mit Migrationsgeschichte mit dem Ziel, die Entwicklung ganzheitlicher diversitätssensibler Angebotsstrukturen zu befördern; dies kann beispielsweise durch die Generierung von Steuerungs- und Handlungswissen zum Auf- und Ausbau entsprechender Entscheidungs- und Netzwerkstrukturen von Kommunen, Bildungsträgern, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und vielen mehr erfolgen
In den Förderinitiativen A und B ist für die verbindlich einzurichtende Tandemkonstellation aus Wissenschaft und Praxis mindestens eine Praxispartnerin oder ein Praxispartner erforderlich. Die Tandemkonstellation soll darauf ausgerichtet sein, Erkenntnisinteressen aus der Praxis in die Forschungsprozesse einzubringen und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis erfolgreich zu gestalten. Praxispartnerinnen und Praxispartner könnten beispielsweise Trägerinstitutionen sein wie Kitas, Schulen, Berufsbildungsstätten, außerschulische Kinder- und Jugendein¬richtungen, Institutionen der Erwachsenenbildung (unter anderem Volkshochschulen), Migrantinnen- und Migrantenorganisa¬tionen, Fraueninitiativen, Elternorganisationen, migrationsspezifische Beratungseinrichtungen, Bildungsverwaltung, Fachverbände sowie Organisationen, die für die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fach- und Führungskräften zuständig sind. Sie sollten bereits in die Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit kontinuierlich eingebunden werden.
Dabei sind für die Praxispartnerinnen und -partner verschiedene Szenarien einer Beteiligung denkbar wie:
- eigene Antragstellung als Projektpartnerin und -partner in einem gemeinsam mit einer oder mehreren wissenschaftlichen Organisation(en) einzureichenden Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhabe
- Beteiligung als Kooperationspartnerin oder -partner mit spezifischen Aufgaben des Praxistransfers unterhalb der Ebene einer eigenen Antragstellung und im Eigeninteresse ohne Erhalt von finanziellen Mitteln
Jenseits der als Praxispartnerin oder -partner vorgesehenen Beteiligten sollten potenzielle Adressatinnen und Adressaten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Schlüsselfunktionen im Hinblick auf die zielgruppen- und bedarfsgerechte Ausgestaltung sowie eine professionelle Anwendung im Forschungs- und Entwicklungsprozess beteiligt werden. Beispielsweise können Praxispartnerinnen und -partner in beratender Funktion mit Erhalt einer Aufwandsentschädigung (zum Beispiel Mitwirkung in einem Projektbeirat) eingebunden werden. (Weitere) partizipationsorientierte Herangehensweisen an den Forschungs- und Entwicklungsprozess können maßgeblich zum Erfolg beitragen und werden insofern ausdrücklich begrüßt.
Im Programm „Integration durch Bildung“ wird flankierend ein Metavorhaben gefördert, das Forschungshintergründe, Forschungsprozesse und Ergebnisse der Vorhaben beider Förderinitiativen im Sinne einer Synthese zusammenführt sowie in den wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftspolitischen Diskurs zum Thema Integration durch Bildung einbringt. Insbesondere sollen verallgemeinerbare Erkenntnisse und Beispiele guter Praxis herausgearbeitet sowie in geeigneter Form für Politik, Verwaltung und Bildungspraxis aufbereitet werden. Ziel ist dabei, die Anschlussfähigkeit zu wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten herzustellen und eine Übertragbarkeit zu ermöglichen.
Darüber hinaus begleitet das Metavorhaben die geförderten Projekte bei der Umsetzung ihrer partizipationsorientierten Forschung, indem es Räume für den fachlichen und methodischen Austausch öffnet, die sich sowohl an die Wissenschaft als auch an die Praxis richten.
Im Einzelnen soll das Metavorhaben die folgenden Aufgaben übernehmen:
- Erarbeitung von Forschungssynthesen aus den Ergebnissen der Vorhaben beider Förderinitiativen und Zusammenführung zu einem Gesamtbild; darauf aufbauend zeigt das Metavorhaben weitere potenzielle Forschungsfragen auf, die auflaufenden Beobachtungen der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfeldes sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld basieren
- Adressatinnen- und adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ergebnisse und Vermittlung an Politik, Verwaltung, Bildungspraxis und (Fach-)Öffentlichkeit
- Aktive Mitwirkung bei Organisation und inhaltlicher Gestaltung von jährlich bis zu zwei Programmveranstaltungen des BMBF, im Rahmen derer Ergebnisse der geförderten Vorhaben präsentiert und mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden
- Analyse der Gelingensbedingungen für partizipations- und transferorientierte Methoden und Formate im Bereich der Bildungsforschung (auf der Grundlage der von den verschiedenen Vorhaben beider Förderinitiativen gewählten Praxiskooperationen und Transferaktivitäten)
- Etablierung geeigneter Formate für den fachlichen und methodischen Austausch zwischen den geförderten Projekten zur Weitergabe von Wissen und einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch („peer learning“); die inhaltliche Ausrichtung der Formate soll sich an den Bedarfen der geförderten Projekte orientieren; Themen könnten etwa sein: partizipationsorientierte Erhebung und Auswertung von Daten, innovative Formate des dialoghaften Transfers zwischen Forschung und Praxis oder Forschungsdatenmanagement
Zudem wird ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Projekten im Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung in Form von mindestens einem jährlichen Treffen sowie eine regelmäßige Kommunikation zu übergreifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer) erbeten. Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.
Die aktive Einbindung von Praxispartnerinnen und -partnern in die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen des Metavorhabens ist ausdrücklich erwünscht.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, private Forschungseinrichtungen sowie im Verbund pädagogische Einrichtungen und deren Träger, Stiftungen, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Beratungsstellen, kommunale oder regionale Bildungsverwaltung oder andere Organisationen, die in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte tätig sind. Die Verbundkoordination muss bei der wissenschaftlichen Partnerorganisation liegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/04/2023-04-28-Bekanntmachung-Integration-Bildung.html