« Förderinformationen
Sie verwenden einen sehr veralteten Browser und können Funktionen dieser Seite nur sehr eingeschränkt nutzen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. http://www.browser-update.org/de/update.html
,,Bildungskommunen"
Termin:
31.05.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildung findet dort statt, wo die Menschen leben und arbeiten: in den Kommunen. Städte und Landkreise stehen damit vor der Herausforderung, ihren Bürgerinnen und Bürgern bestmögliche Zugänge zu attraktiven, vielfältigen und wohnortnahen Angeboten des lebensbegleitenden Lernens zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich seit Jahren für eine Stärkung des Bildungsmanagements in den Kommunen. Kern des Engagements ist die ,,Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement" (TI), in deren Rahmen vielversprechende Modelle datenbasierter kommunaler Bildungssteuerung entwickelt und verbreitet wurden.

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten bei der Verbesserung ihres datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements sowie beim Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften.
Das Förderangebot ist modular aufgebaut und kann differenziert an die spezifischen Herausforderungen vor Ort -angepasst werden. Es sind drei Module vorgesehen. Die Module 1 und 2 sind von allen geförderten Kommunen vollständig zu bearbeiten. Aus Modul 3 ist mindestens eines der untengenannten Schwerpunktthemen (eine Höchstgrenze für zu bearbeitende Themen gibt es nicht) auszuwählen. Die Module sollen in ihrer Kombination als kohärentes Gesamtkonzept im Sinne der vorliegenden Förderziele zusammenwirken.

Modul 1: Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM)
Modul 2: Vernetzte Bildungslandschaft
Modul 3: Thematischer Schwerpunkt

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte. Kreisangehörige Kommunen können über die Antragstellung des Landkreises einbezogen werden. Im Fall Berlin ist die Stadt Berlin (durch die Senatsverwaltung) antragsberechtigt. Im Antrag kann die operative Umsetzung des Vorhabens (über Personalgestellung) in die bezirklich-kommunale Ebene (auf die zweite Verwaltungsebene) delegiert werden.

Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-18-Bekanntmachung-Bildungskommunen.html