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Medizininformatik-Initiative: Ausbau- und Erweiterungsphase
Termin:
31.05.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Medizininformatik-Initiative (MII) des BMBF legt zentrale Grundlagen für die standortübergreifende Erschließung und Nutzung digitalisierter Gesundheitsdaten. Vier Konsortien entwickeln dafür seit dem Jahr 2018 innovative IT-Lösungen und zeigen den Mehrwert für Forschung und Versorgung anhand von konkreten Anwendungsbeispielen. Alle deutschen Universitätskliniken haben sich der Initiative mittlerweile angeschlossen. Auch die Ausweitung von erfolgreichen Lösungen der MII in Richtung sektorenübergreifender gemeinsamer Datennutzung wird mit den Digitalen Fortschritts-Hubs Gesundheit pilothaft erprobt. Nun müssen die notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung der MII als Motor und Impulsgeber einer föderierten, nationalen Forschungsdateninfrastruktur und für Innovationen im Bereich der Gesundheitsdatennutzung gegangen werden. Dabei ist ein Roll-out sowie die Verzahnung der MII mit anderen Programmen und Initiativen zur Verbesserung der Nutzbarkeit digitaler medizinischer Forschungs- und Versorgungsdaten erforderlich.

Der Fokus der nächsten Phase liegt damit auf einer erweiterten Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen den Universitätskliniken, auf der Kooperation mit Akteuren außerhalb der Universitätskliniken und darin, den Mehrwert durch übergreifende Use Cases zu zeigen.

Der Gegenstand der Förderung wird in drei Modulen umgesetzt. Modul 1 beinhaltet den Ausbau der Strukturen und Interoperabilität sowie die Konsolidierung der Datenintegrationszentren als Kernelemente des Förderkonzeptes Medizin¬informatik. Modul 2 umfasst die Governance und weitere zentrale Strukturen der Medizininformatik-Initiative. Modul 3 sieht die Weiterentwicklung, Anwendung und den Roll-out der IT-Lösungen in konsortienüber-greifenden Projekten und Kooperationen mit weiteren Partnern und Initiativen vor.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser), gegebenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (z. B. eingetragener Verein) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-17-Bekanntmachung-Medizininformatik.html