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Exzellenznetzwerk Aufklärung-Religion-Wissen: Projektbereich 6 - Aufgeklärtes Wissen
Finanzierung:
Land (Sachsen-Anhalt) ;
Das Projekt thematisiert mit Mitteln der Philosophie, der Angewandten (germanistischen) Linguistik und der Medien- und Kommunikationswissenschaften die Frage nach dem kognitiven Typus, nach den Entwicklungsformen und nach den Verwendungsformen eines Wissens, das seit der Mitte des 18. Jahrhunderts immer wichtiger geworden ist. Über dieses Wissen muss man verfügen, wenn man in der interpersonellen, in der apparativen bzw. in der medialen Kommunikation Informationen - und insbesondere Experteninformationen - aus erster, zweiter, dritter oder noch weitläufigerer Hand mit Blick auf ihren Wahrheitsgehalt und/oder ihren praktischen Nutzen einschätzen muss. Die Proliferation solcher Informationen, also die massenhafte Verbreitung von Informationen an einen unbegrenzten Kreis anonymer Adressaten, beginnt mit der "Encyclopédie" von d"Alembert und Diderot im Jahre 1751. Ihren vorläufigen Höhepunkt hat diese Entwicklung auf dem gegenwärtigen Niveau der Internetkommunikation erreicht.

Die philosophische Erkenntnistheorie identifiziert den Typus des Wissens, das für einen sachgemäßen, situationsgerechten und zweckdienlichen Umgang mit den informationellen Spaltprodukten beliebiger Kommunikationen vonnöten ist, als ein spezielles Know-how - als praktisches Gebrauchswissen, also als das Wissen, wie man von brauchbaren Elementen der Menschenwelt und insbesondere von Informationen in der Praxis einen guten Gebrauch machen kann. Das aufgeklärte Wissen repräsentiert dasjenige Niveau dieses speziellen Know-how, auf dem sein Inhaber mit den ihn betreffenden Elementen seiner Lebenswelt unter Gesichtspunkten der Nützlichkeit, der Rechtlichkeit, der Politik und der Moral gut umzugehen weiß.

Der britische Philosoph Edward Craig hat vier Bedingungen ausgearbeitet, von denen zwei die Schlüsselrolle eines "Rationalitätsstandards" für den Umgang mit den informationellen Spaltprodukten beliebiger Kommunikationen spielen:
1. Der Informationsbedürftige muss den "Wahrscheinlichkeitsgrad" abwägen können, mit dem eine kommunizierte Information "wahr" ist;
2. der Inhalt der Information und der Wahrscheinlichkeitsgrad ihrer Wahrheit müssen "ausreichend" für den Gebrauch sein, den der Informationsbedürftige von der jeweiligen Information in seiner konkreten informationellen Bedarfssituation zugunsten seiner jeweiligen praktischen Ziele macht.

[weiter siehe Projektbeschreibung auf www.exzellenz-netzwerk-arw.uni-halle.de/forschungsprojekte/sprecherrat/viehoff.htm]

Schlagworte

Aufklärung, Enzyklopädie, Kommunikation (im Gesundheitswesen), Medien-Kommunikation, Wikipedia, Wissensrepräsentation, praktisches Gebrauchswissen
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