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EVASelektiv - Evaluation des Selektivvertrages zur Integrierten Versorgung von Patienten mit chronischer NIereninsuffizienz nach §§ 140a ff.
Finanzierung:
Bund;
Früherkennungsmaßnahmen zu chronischen Nierenerkrankungen werden in der Regelversorgung bei Risikogruppen nicht konsequent durchgeführt. In der Folge wird die Nierenerkrankung häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium oder kurz vor Einleitung einer Nierenersatztherapie erkannt, was zu verschlechterten patientenrelevanten Ergebnissen (outcomes) führt. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit vertan, Grund- und Nieren-relevante Begleiterkrankungen adäquat zu behandeln und damit die Progression der Nierenerkrankung bis hin zur Dialysepflicht zu verlangsamen.
Der Vertrag ist ein Integrierter Versorgungsvertrag in Form eines strukturierten Behandlungsprogramms für Versicherte mit einer chronischen Nierenerkrankung. Dieser lehnt sich an das Konzept eines Disease Management Programms an. Die zentralen Handlungsfelder sind das frühzeitige Erkennen einer Nierenfunktionsstörung durch ein regelmäßiges und einfaches Screening-Verfahren bei Risikogruppen (u.a. Diabetes, Hypertonie) durch den Hausarzt (Früherkennung), sowie die Progressionsverzögerung durch eine leitlinienbasierte, strukturierte und fachübergreifende Behandlung unter Koordination eines Nephrologen bei Patienten mit erkannter chronischer Nierenerkrankung. Ziel des Vertrags ist eine Verbesserung der Versorgung der nierenerkrankten Versicherten unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Alle niedergelassenen Nephrologen in Sachsen-Anhalt nehmen teil, sachsen-anhaltischen Hausärzte sind eingebunden.

Die aus dem Zeitraum der Kalenderjahre 2010 bis 2017 vorliegenden Daten der AOK Sachsen-Anhalt zeigen eine Abnahme der absoluten Zahl der mit einem Nierenersatzverfahren behandelten Versicherten und das Absinken der AOK-Sachkosten für Dialyseverfahren. Ob der Rückgang der Dialysezahlen sowie -kosten durch die Auswirkungen des Selektivvertrags erklärbar sind, soll im Rahmen der geplanten Evaluation untersucht werden. Ebenso wird aufgeklärt, ob der Vertrag zu positiven Entwicklungen im Hinblick auf weitere patientenrelevante Ergebnisse (outcomes) dank der optimierten Behandlung führt. Die Schlussfolgerungen könnten zu der Konsequenz führen, das Programm in andere Regionen Deutschlands (überregional) zu übernehmen oder als Grundlage für ein anzupassendes Disease Management Programm (DMP) nach § 137f SGB V zu verwenden.

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