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Transnationale Forschungsprojekte zum Einfluss der Zusammensetzung und Verarbeitung von Lebensmitteln auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Termin:
14.05.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die gemeinsame europäische Programminitiative ,,Eine gesunde Ernährung für ein gesundes Leben" (JPI HDHL) wurde im Jahr 2010 als freiwilliger und partnerschaftlicher Zusammenschluss von Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten der Europäischen Union gegründet. Das übergeordnete Ziel der JPI HDHL ist es, durch länderübergreifende Zusammenarbeit und Koordination von Forschungsaktivitäten den Zusammenhang von Ernährung, Lebensstil und Gesundheit besser zu verstehen. Dieses Wissen soll in Strategien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt und so den Bürgerinnen und Bürgern in Europa und darüber hinaus ein gesunder Lebensstil ermöglicht werden. Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, zu einer verbesserten Prävention von Nahrungsmittelunverträglichkeiten beizutragen, indem (I) durch neue Handlungsempfehlungen besser verträgliche Lebensmittel produziert und (II) Patientinnen und Patienten besser diagnostiziert und beraten werden. Dadurch kann das Gesundheitssystem entlastet und die Lebensqualität von Menschen mit Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen verbessert werden.

Im Rahmen der Bekanntmachung werden transnationale Forschungsvorhaben gefördert, die den positiven und negativen Einfluss der Zusammensetzung und Verarbeitung von Lebensmitteln auf das Auftreten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten untersuchen.
Es sollte mindestens eines der folgenden Forschungsthemen adressiert werden:
- Erforschung der Mechanismen (z. B. Immunität, Inflammation, Metabolismus, Mikrobiom, genetische Dispositionen), die die Entwicklung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen oder ihr vorbeugen;
- Forschung zum Einfluss der Lebensmittelverarbeitung und Nahrungsmittelbestandteilen auf das Entstehen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten;
- Entwicklung neuer Ansätze zur Lebensmittelverarbeitung (z. B. neuartige Nahrungsmittelbestandteile und Verar-beitungsmethoden), die das Risiko für das Auftreten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten verringern;
- Entwicklung und/oder Validierung besserer Diagnosemöglichkeiten/Nachweismethoden zur Unterscheidung zwischen tatsächlichen und wahrgenommenen Nahrungsmittelunverträglichkeiten;
- Entwicklung und/oder Validierung besserer Nachweismethoden von Lebensmittelkomponenten, die durch die Lebensmittelverarbeitung entstehen und einen Einfluss auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten haben.

Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:
- Forschungsverbünde sollen interdisziplinär zusammengesetzt sein und z. B. Kollaborationen von Lebensmittel-technologie, Ernährungs-, Lebens- und Gesundheitswissenschaften beinhalten;
- von der transnationalen Zusammenarbeit wird ein Mehrwert erwartet. Daher müssen aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit sowie der spezifische Beitrag der einzelnen Partner klar hervorgehen;
- der Forschungsansatz soll die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. der Patientinnen und Patienten berücksichtigen, z. B. bei der Entwicklung neuer Lebensmittelprodukte. Es soll eine Zielgruppen-gerechte Wissenschaftskommunikation erfolgen;
- es wird empfohlen die Perspektive einschlägiger Interessengruppen (z. B. Patientinnen und Patienten, Verbrau-cherinnen und Verbraucher, Klinikerinnen und Kliniker, Industrie) einzubeziehen. Dies reicht von der Formulierung der Forschungsfragestellungen über die aktive Beteiligung am Forschungsprozess bis hin zur Verbreitung von Forschungsergebnissen;
- eine Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Industrie als Verbundpartner, als Kooperationspartner mit eigenen Mitteln oder als Teil eines Beirats wird empfohlen;
- die Anträge sollen mögliche Einflüsse wie Alter, Geschlecht, geschlechtsspezifische und ethnische oder andere demografische Eigenschaften/Unterschiede in den entsprechenden Forschungsansätzen berücksichtigen;
- sofern für das Vorhaben relevant, sollen bevorzugt bereits existierende Biobanken und existierende Kohorten genutzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss nachvollziehbar begründet werden, warum keine bereits bestehende Biobank/Kohorte verwendet werden kann;
- tierexperimentelle Forschung und in vitro-Analysen sind zulässig, sofern ein klarer Bezug zur menschlichen Gesundheit vorhanden ist;

Anträge, die sich ausschließlich mit epidemiologischen Studien befassen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Telefon: 02 28-38 21-1210

Ansprechpersonen für deutsche Antragstellende sind:
Frau Dr. Felicitas Bosen, Telefon: 02 28-38 21-1878, E-Mail: felicitas.bosen@dlr.de
Frau Dr. Ann Siehoff, Telefon: 02 28-38 21-1601, E-Mail: ann.siehoff@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3359.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de