Material-Hub-Initiative: Materialinnovationen – Ressourcenschonung durch lebenszyklusoptimierte Materialgestaltung
Termin:
15.04.2026
Fördergeber:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Die vorliegende Förderrichtlinie bildet das dritte Modul der Material-Hub-Initiative. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte), die innovative Materialien mit Blick auf deren gesamte Lebensdauer nachhaltig gestalten – von der Rohstoffauswahl bis zum Wiedereinsatz am Lebensende. Das Begleitprojekt „MANTRA – Daten zu innovativen Materialien für Nachhaltigkeit und Transfer“ flankiert die Maßnahme durch Vernetzung und methodische Unterstützung und stärkt den Transfer zwischen den Modulen der Initiative „MaterialNeutral“ sowie zu weiteren relevanten nationalen und internationalen Akteuren, insbesondere zur Plattform „MaterialDigital“.
Die Förderung im Rahmen des dritten Moduls verfolgt im Detail folgende Ziele:
• Reduktion der Treibhausgasemissionen bei der Materialentwicklung;
• Steigerung der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschonungspotenzials innovativer Materialien;
• Verringerung von schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Am Ende der Projektlaufzeit soll die Erreichung der Ziele, auf die die erforschten Materialinnovationen einzahlen, anhand von Indikatoren (zum Beispiel Reduktion des Ressourcenverbrauchs) messbar sein. Erfolgreiche Verbünde, welche mit ihren FuE-Arbeiten die Zielkriterien in ausreichendem Maße erfüllen, können sich auf die geplante Förderung der nächsten Umsetzungsstufe (= Transferphase) bewerben, die zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von vorwettbewerblichen, durch ein hohes Risiko gekennzeichneten FuE-Projekten von Unternehmen im Verbund mit weiteren Unternehmen beziehungsweise Hochschulen und Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtungen. Die Vorhaben sollen ihre strategische Bedeutung für die Material- und Ressourceneffizienz nachweisen. Die Koordination der Verbundvorhaben muss durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen. Rein akademische Verbünde werden nicht berücksichtigt. Die Laufzeit ist in der Regel auf drei Jahre angelegt.
Gefördert werden Vorhaben insbesondere mit einem Technologiereifegrad (Technology Readiness Level, TRL) im Bereich 3 bis 6, mit dem Anspruch, den Reifegrad des betrachteten Materials beziehungsweise Materialsystems im Projektverlauf um mindestens eine TRL-Stufe zu erhöhen. Einzelne Arbeiten mit einem niedrigeren TRL können ebenfalls gefördert werden, sofern sie als wesentlicher Bestandteil zur Vorbereitung oder Absicherung innovativer Materialentwicklungen beitragen.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 23. Februar 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Kontakt Projektträger Jülich:
Dr. Fadoua Aarab, Telefon: 02461/61-85979, E-Mail: ptj-materialneutral@fz-juelich.de
Claudia Vonderstein, Telefon: 02461/61-96669, E-Mail: ptj-materialneutral@fz-juelich.de
Weitere Informationen unter:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-24-bekanntmachung-materialneutral.html
Die Förderung im Rahmen des dritten Moduls verfolgt im Detail folgende Ziele:
• Reduktion der Treibhausgasemissionen bei der Materialentwicklung;
• Steigerung der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschonungspotenzials innovativer Materialien;
• Verringerung von schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Am Ende der Projektlaufzeit soll die Erreichung der Ziele, auf die die erforschten Materialinnovationen einzahlen, anhand von Indikatoren (zum Beispiel Reduktion des Ressourcenverbrauchs) messbar sein. Erfolgreiche Verbünde, welche mit ihren FuE-Arbeiten die Zielkriterien in ausreichendem Maße erfüllen, können sich auf die geplante Förderung der nächsten Umsetzungsstufe (= Transferphase) bewerben, die zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von vorwettbewerblichen, durch ein hohes Risiko gekennzeichneten FuE-Projekten von Unternehmen im Verbund mit weiteren Unternehmen beziehungsweise Hochschulen und Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtungen. Die Vorhaben sollen ihre strategische Bedeutung für die Material- und Ressourceneffizienz nachweisen. Die Koordination der Verbundvorhaben muss durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen. Rein akademische Verbünde werden nicht berücksichtigt. Die Laufzeit ist in der Regel auf drei Jahre angelegt.
Gefördert werden Vorhaben insbesondere mit einem Technologiereifegrad (Technology Readiness Level, TRL) im Bereich 3 bis 6, mit dem Anspruch, den Reifegrad des betrachteten Materials beziehungsweise Materialsystems im Projektverlauf um mindestens eine TRL-Stufe zu erhöhen. Einzelne Arbeiten mit einem niedrigeren TRL können ebenfalls gefördert werden, sofern sie als wesentlicher Bestandteil zur Vorbereitung oder Absicherung innovativer Materialentwicklungen beitragen.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 23. Februar 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Kontakt Projektträger Jülich:
Dr. Fadoua Aarab, Telefon: 02461/61-85979, E-Mail: ptj-materialneutral@fz-juelich.de
Claudia Vonderstein, Telefon: 02461/61-96669, E-Mail: ptj-materialneutral@fz-juelich.de
Weitere Informationen unter:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-24-bekanntmachung-materialneutral.html
