Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte & Regionen
Termin:
03.02.2026
Fördergeber:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Mit der vorliegenden Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsverbünde fördern, die den großen Bedarf an passfähigen Innovationen für eine beschleunigte Transformation hin zu nachhaltigen und klimaneutralen Hochschulen mit der Bewältigung der Transformationsherausforderungen der sie umgebenden Städte und Regionen verbinden. So sollen Synergien genutzt und Prozesse wechselseitig beschleunigt werden.
Ziel der Forschungsförderung sind vor diesem Hintergrund konkrete Innovationen, Erkenntnisse und Handlungs¬optionen, die Hochschulen und Kommunen in die Lage versetzen sollen, ihre geplanten beziehungsweise künftigen Nachhaltigkeitsinvestitionen und -maßnahmen zielgerichtet zu priorisieren und mit hoher Wirksamkeit umzusetzen. Besonders erwünscht sind Lösungen, die skalierbar beziehungsweise übertragbar auf andere Hochschulen und deren Städte und Regionen sind. Die Hochschulen sollen dabei als Innovationslabore fungieren, an denen neue Ideen entstehen, die dann gemeinsam mit Partnern aus der umgebenden Stadt oder Region unter Realbedingungen erprobt, wissenschaftlich erforscht und gemeinsam zur Anwendungsreife weiterentwickelt werden.
Um die Ziele zu erreichen, sollen mit der vorliegenden Förderrichtlinie Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie konkreten, breit anwendbaren Maßnahmen, Methoden und Werkzeugen gefördert werden. Der Fokus liegt auf der Zusammenarbeit von Hochschulen mit Akteuren aus der sie umgebenden Stadt und/oder Region und dem daraus erzielten Mehrwert für die nachhaltige Transformation von Hochschulen sowie Städten und Regionen. Sie baut auf den Forschungsergebnissen der Initiative „Nachhaltigkeit in der Wissenschaft“ auf.
Die Hochschulen sollen dabei
• als Innovationslabore in ihrer Stadt und/oder Region wirken, Nachhaltigkeitsinnovationen entwickeln und nach Möglichkeit quantitativ messbare Ergebnisse bezüglich der Nachhaltigkeitsziele an der Hochschule sowie in der Stadt/Region bewirken;
• ein Forschungsthema behandeln, das sich grundsätzlich damit befasst, Nachhaltigkeit an Hochschulen und ihrer Stadt/Region zu verankern. Beispiele für mögliche Forschungsthemen siehe Nummer 2.1;
• verschiedene Statusgruppen innerhalb der Hochschule einbinden und damit Nachhaltigkeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Forschung, Lehre, Betrieb, Governance, Transfer und Bildung für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen verankern (gesamtinstitutioneller Ansatz: „Whole Institution Approach“);
• relevante Akteure aus der Hochschule und ihrer Stadt/Region (Kommune, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie weitere Forschungseinrichtungen aus der Region) im Sinne transdiszi¬plinärer und partizipativer Forschung einbinden, um gemeinsam Nachhaltigkeitslösungen zum beiderseitigen Vorteil zu erforschen, zu entwickeln, möglichst unter Realbedingungen zu erproben und zu evaluieren (zum Beispiel als Reallabor);
• Konzepte entwickeln und Maßnahmen ergreifen für die eigenständige Verstetigung von entwickelten Innovationen/Maßnahmen sowie den Transfer der Projektergebnisse/entwickelten Innovationen in die Hochschullandschaft und auf weitere Städte und Regionen.
Die Laufzeit des wissenschaftlichen Begleitprojekts ist in der Regel auf einen Zeitraum von dreieinhalb bis vier Jahren angelegt. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 17. November 2025 Projektskizzen in ausschließlich elektronischer Form vorzulegen. Einer Unterschrift bedarf es nicht.
Weitere Informationen unter:
https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/hochschulen-als-innovationslabore-fuer-nachhaltige-staedte-und-regionen.php
Ziel der Forschungsförderung sind vor diesem Hintergrund konkrete Innovationen, Erkenntnisse und Handlungs¬optionen, die Hochschulen und Kommunen in die Lage versetzen sollen, ihre geplanten beziehungsweise künftigen Nachhaltigkeitsinvestitionen und -maßnahmen zielgerichtet zu priorisieren und mit hoher Wirksamkeit umzusetzen. Besonders erwünscht sind Lösungen, die skalierbar beziehungsweise übertragbar auf andere Hochschulen und deren Städte und Regionen sind. Die Hochschulen sollen dabei als Innovationslabore fungieren, an denen neue Ideen entstehen, die dann gemeinsam mit Partnern aus der umgebenden Stadt oder Region unter Realbedingungen erprobt, wissenschaftlich erforscht und gemeinsam zur Anwendungsreife weiterentwickelt werden.
Um die Ziele zu erreichen, sollen mit der vorliegenden Förderrichtlinie Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie konkreten, breit anwendbaren Maßnahmen, Methoden und Werkzeugen gefördert werden. Der Fokus liegt auf der Zusammenarbeit von Hochschulen mit Akteuren aus der sie umgebenden Stadt und/oder Region und dem daraus erzielten Mehrwert für die nachhaltige Transformation von Hochschulen sowie Städten und Regionen. Sie baut auf den Forschungsergebnissen der Initiative „Nachhaltigkeit in der Wissenschaft“ auf.
Die Hochschulen sollen dabei
• als Innovationslabore in ihrer Stadt und/oder Region wirken, Nachhaltigkeitsinnovationen entwickeln und nach Möglichkeit quantitativ messbare Ergebnisse bezüglich der Nachhaltigkeitsziele an der Hochschule sowie in der Stadt/Region bewirken;
• ein Forschungsthema behandeln, das sich grundsätzlich damit befasst, Nachhaltigkeit an Hochschulen und ihrer Stadt/Region zu verankern. Beispiele für mögliche Forschungsthemen siehe Nummer 2.1;
• verschiedene Statusgruppen innerhalb der Hochschule einbinden und damit Nachhaltigkeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Forschung, Lehre, Betrieb, Governance, Transfer und Bildung für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen verankern (gesamtinstitutioneller Ansatz: „Whole Institution Approach“);
• relevante Akteure aus der Hochschule und ihrer Stadt/Region (Kommune, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie weitere Forschungseinrichtungen aus der Region) im Sinne transdiszi¬plinärer und partizipativer Forschung einbinden, um gemeinsam Nachhaltigkeitslösungen zum beiderseitigen Vorteil zu erforschen, zu entwickeln, möglichst unter Realbedingungen zu erproben und zu evaluieren (zum Beispiel als Reallabor);
• Konzepte entwickeln und Maßnahmen ergreifen für die eigenständige Verstetigung von entwickelten Innovationen/Maßnahmen sowie den Transfer der Projektergebnisse/entwickelten Innovationen in die Hochschullandschaft und auf weitere Städte und Regionen.
Die Laufzeit des wissenschaftlichen Begleitprojekts ist in der Regel auf einen Zeitraum von dreieinhalb bis vier Jahren angelegt. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 17. November 2025 Projektskizzen in ausschließlich elektronischer Form vorzulegen. Einer Unterschrift bedarf es nicht.
Weitere Informationen unter:
https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/hochschulen-als-innovationslabore-fuer-nachhaltige-staedte-und-regionen.php
