MARE:N Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit
Termin:
20.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Förderrichtlinie umfasst fünf Schwerpunktbereiche in EU-Meeresbecken und im Atlantischen Ozean:
Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene (Marine Spatial Planning, MSP);
Entwicklung von Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung zur Unterstützung der blauen Wirtschaft;
Klimaneutrale, ökologisch nachhaltige und ressourceneffiziente Erzeugung mariner Nahrungs- und Futtermittel;
Ökologische Umstellung der Produktion von marinen Lebensmitteln;
Ocean Digital Twin (ODT): Entwicklung von Anwendungsszenarien, indem vorhandene Daten assimiliert und getestet und andere (größere) Infrastrukturmaßnahmen zu ODTs in anderen europäischen Projekten berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.
Jeder Projektvorschlag muss von einem Verbund eingereicht werden, das sich aus Partnern von mindestens drei unabhängigen juristischen Personen aus drei an der Förderbekanntmachung beteiligten Ländern zusammensetzt. Dabei sind die nationalen Förderkriterien der jeweiligen Förderorganisation zu erfüllen. Partner (Forschungseinrichtungen oder Unternehmen), die keine Förderung durch die beteiligten Förderinstitutionen beantragen bzw. dazu nicht berechtigt sind, können sich einem Projekt anschließen, wenn ihr Beitrag als wissenschaftlicher Mehrwert belegt ist. Sie können als assoziierter Partner an einem Projekt teilnehmen, müssen aber für ihre Beteiligung selbst aufkommen und erhalten keine finanzielle Unterstützung von den beteiligten Förderinstitutionen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für deutsche Projektpartner sind jeweils bis zu 400 000 Euro für maximal 36 Monate zuwendungsfähig. Bei mehreren deutschen Partnern in einem europäischen Forschungsverbund beträgt die maximale Fördersumme 60 % der Gesamtfinanzierung pro Forschungsverbund.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Marine und maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (MGS)
Fachliche Ansprechpartner:
Frau Dr. Claudia Schultz, Telefon: +49 (0) 228/60884-212, E-Mail: c.schultz@fz-juelich.de
und
Frau Dr. Susanne Fretzdorff, Telefon: +49 (0) 381/20356-288, E-Mail: s.fretzdorff@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-20-Bekanntmachung-FONA.html
Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene (Marine Spatial Planning, MSP);
Entwicklung von Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung zur Unterstützung der blauen Wirtschaft;
Klimaneutrale, ökologisch nachhaltige und ressourceneffiziente Erzeugung mariner Nahrungs- und Futtermittel;
Ökologische Umstellung der Produktion von marinen Lebensmitteln;
Ocean Digital Twin (ODT): Entwicklung von Anwendungsszenarien, indem vorhandene Daten assimiliert und getestet und andere (größere) Infrastrukturmaßnahmen zu ODTs in anderen europäischen Projekten berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.
Jeder Projektvorschlag muss von einem Verbund eingereicht werden, das sich aus Partnern von mindestens drei unabhängigen juristischen Personen aus drei an der Förderbekanntmachung beteiligten Ländern zusammensetzt. Dabei sind die nationalen Förderkriterien der jeweiligen Förderorganisation zu erfüllen. Partner (Forschungseinrichtungen oder Unternehmen), die keine Förderung durch die beteiligten Förderinstitutionen beantragen bzw. dazu nicht berechtigt sind, können sich einem Projekt anschließen, wenn ihr Beitrag als wissenschaftlicher Mehrwert belegt ist. Sie können als assoziierter Partner an einem Projekt teilnehmen, müssen aber für ihre Beteiligung selbst aufkommen und erhalten keine finanzielle Unterstützung von den beteiligten Förderinstitutionen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für deutsche Projektpartner sind jeweils bis zu 400 000 Euro für maximal 36 Monate zuwendungsfähig. Bei mehreren deutschen Partnern in einem europäischen Forschungsverbund beträgt die maximale Fördersumme 60 % der Gesamtfinanzierung pro Forschungsverbund.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Marine und maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (MGS)
Fachliche Ansprechpartner:
Frau Dr. Claudia Schultz, Telefon: +49 (0) 228/60884-212, E-Mail: c.schultz@fz-juelich.de
und
Frau Dr. Susanne Fretzdorff, Telefon: +49 (0) 381/20356-288, E-Mail: s.fretzdorff@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-20-Bekanntmachung-FONA.html