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Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2023
Termin:
20.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit Partnern aus Deutschland und Queensland/Australien, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Gefördert werden deutsche Partner in diesen internationalen Verbünden.
Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020 mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie distinkte Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen.
Von den geförderten Verbundvorhaben wird erwartet, dass sie den Bezug zu mindestens einem der in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:
- Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen; Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen; Insekten etc.);
- Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung etc.);
- Grenzen und Potenziale der Bioökonomie;
- Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze etc.);
- Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte etc.);
- Globale Forschungskooperationen.
Einen Schwerpunkt der Ausschreibung bilden die Themen des Bausteins ,,Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie". Hierzu zählen beispielsweise:
- Arbeiten zum Verständnis und der Modellierung von biologischen Systemen;
- Projektskizzen zur Erforschung und Etablierung neuartiger Produktionsorganismen für die Primärproduktion und industrielle Produktion;
- Forschungsansätze zur Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung innovativer biotechnologischer Verfahrenskonzepte für biobasierte Produktionssysteme sowie
- Forschungsarbeiten, die auf die nachhaltige Erzeugung biogener Ressourcen abzielen.
Weitergehende Erläuterungen zu förderfähigen Themen können beim zuständigen Projektträger (siehe Nummer 7.1) eingeholt werden.
Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für beide Länder bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International). Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung, die Kompetenz der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation finanziell, inhaltlich und bemessen auf den erforderlichen Workload ,,auf Augenhöhe" stattfinden. Dabei soll der Nutzen für die beteiligten Partner/Länder ausgeglichen beziehungsweise fair verteilt sein. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit, Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von vorherigen Anbahnungsmaßnahmen angestoßen und initiiert wurden. Weitere Informationen zur Nationalen Bioökonomiestrategie sind im Internet erhältlich.
Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2023 besteht aus einem sogenannten bilateralen Modul:
Modul ,,Bioökonomie Deutschland - Queensland/Australien"
Zusammenarbeit mit Partnern aus Queensland
Das Queensland Government führt im Rahmen der ,,Queensland Government's AUD150 million Trade and Investment Strategy 2022-2032", verwaltet durch das ,,Department of Environment and Science (DES)", in Australien eine zu dieser Förderrichtlinie parallele Ausschreibung durch.
Gefördert werden können Vorhaben mit Partnern aus Queensland zu den folgenden Themenfeldern:
- Biobasierte Materialien: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Technologien zur Herstellung von Produkten mit höherer Wertschöpfung aus nachhaltig erzeugter Biomasse. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Biotechnologie und synthetische Biologie.
- Nachhaltige Landwirtschaft: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Verfahren für eine gesteigerte und nachhaltige Produktion von landwirtschaftlichen Systemen - dies kann z. B. Präzisions-, intelligente und digitale Landwirtschaft umfassen, wenn es einen eindeutigen Bezug zur Bioökonomie gibt.
- Lebensmittel: Innovationen zur Unterstützung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelsysteme mit besonderem Fokus auf die Verringerung oder Wiederverwendung von Abfällen sowie auf die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.
Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 1 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit dem Queensland Government.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-03-Bekanntmachung-Bio%C3%B6konomie.html