Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit
Termin:
01.12.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Dass Forschungsergebnisse Wirkung entfalten – für die Praxis der Anwender, wie die Einsatzkräfte in Rettungsdiensten, Feuerwehren oder Polizei, ebenso wie für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger – hängt von vielen sich verändernden Faktoren ab. Immer wieder zeigt erst die Durchführung eines Forschungsprojekts im Zusammenspiel mit aktuellen technologischen, gesellschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen das enorme Potenzial des verfolgten Lösungsansatzes. Um einen größtmöglichen Nutzen für die zivile Sicherheit zu erzielen, können dann weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sein, die durch das ursprüngliche Forschungsprojekt nicht mehr abgebildet werden und vor einem Einsatz in der Praxis zwingend umzusetzen sind.
Insbesondere bei sehr innovativen Lösungen, die den Anwendern zum Teil vollkommen neue Fähigkeiten verleihen oder Arbeitsweisen ermöglichen würden, reichen Funktionstests unter Laborbedingungen oft nicht aus, um das -tatsächliche Potenzial für die Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unter Beweis zu stellen. Hierzu sind deutlich umfangreichere Erprobungen und wissenschaftliche Validierungen der neuen Systeme, Verfahren oder Konzepte unter Einsatzbedingungen notwendig, durch die potenzielle Anwender die konkrete Nutzbarkeit und den praktischen Mehrwert eines neuen Systems für die alltägliche Arbeit auch im Zusammenspiel mit schon vorhandener Ausrüstung und etablierten Verfahren belastbar einschätzen können. Ohne einen wissenschaftlich fundierten Nachweis der Leistungsfähigkeit unter realistischen Einsatzbedingungen laufen gerade besonders innovative Forschungsergebnisse Gefahr, nicht in der Praxis anzukommen und ihre Wirkung zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht entfalten zu können.
Damit die Brücke in die Anwendung gelingt, erhalten besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ gefördert wurden, die Möglichkeit, im Rahmen von sogenannten Innovationsprojekten ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in einem iterativen Prozess gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Das Innovationsprojekt muss maßgeblich auf einem Forschungsprojekt aufbauen, das im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ eine Förderung erhalten hat und sich durch eine besonders erfolgreiche, strukturierte und effiziente Durchführung auszeichnet.
- Es muss im Rahmen des vorangegangenen Forschungsprojekts neuer, beim Projektstart nicht vorhersehbarer, erheblicher Forschungsbedarf erkannt worden oder entstanden sein, dessen Bearbeitung zwingend erforderlich ist, um das ursprünglich angestrebte Forschungsergebnis tatsächlich in die Praxis überführen zu können. Nicht berücksichtigt werden die nach Projektende regelmäßig erforderlichen Arbeiten zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen hin zu einem markfähigen Produkt im Rahmen des Verwertungsplans.
- Die Ergebnisse des vorangegangenen Forschungsprojekts müssen einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz vorweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Lösung das Fähigkeitsspektrum eines Anwenders bedeutend erweitert oder ihn in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
- Es muss ein erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse bestehen, was mindestens durch konkrete, detaillierte und aussagekräftige Interessenbekundungen individuell zu dokumentieren ist. Zudem ist die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf einen möglichst großen Anwenderkreis und die Einbindung der entsprechenden Akteure ausdrücklich erwünscht.
- Die Erforderlichkeit einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen, wie beispielsweise eines Einsatzdemonstrators, neuer Systeme, Verfahren oder Konzepte, muss ersichtlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Anwender vollkommen neue Fähigkeiten verliehen oder Arbeitsweisen ermöglicht werden oder die Kompatibilität und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen birgt.
- Die weiterentwickelten, erprobten und wissenschaftlich validierten Lösungen müssen eine realistische Vermarktungsperspektive aufweisen. Hierzu ist ein fundiertes wirtschaftliches Konzept des potenziellen Systemanbieters oder vergleichbaren Leistungserbringers vorzulegen, das eine schnelle Implementierung erwarten lässt.
Innovationsprojekte sind Verbundprojekte. Sie müssen mindestens drei Projektpartner umfassen, wobei mindestens ein Anwender der innovativen Forschungsergebnisse (zum Beispiel Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft), eine Forschungseinrichtung sowie ein geeigneter Systemanbieter oder vergleichbarer Leistungserbringer vertreten sein müssen.
In das Innovationsprojekt sind nur diejenigen Partner des ursprünglichen Forschungsprojekts aufzunehmen, die zur Schließung des neu erkannten Forschungsbedarfs und zur Erprobung und wissenschaftlichen Validierung notwendig sind. Es ist möglich, neue Partner in das Konsortium aufzunehmen, sofern diese für den erfolgreichen Praxistransfer erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Anwender oder Netzwerke von Anwendern sowie Systemanbieter oder vergleichbare Leistungserbringer.
Inhaltlich sind die Arbeiten so auszurichten, dass die neu erkannten Forschungsbedarfe gezielt adressiert werden und die neuen Erkenntnisse zusammen mit den bereits erforschten Lösungen auf den notwendigen Reifegrad gehoben werden. So kann dann im Rahmen des Innovationsprojekts eine intensive Erprobung und wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen durchgeführt werden.
Der Arbeitsschwerpunkt der Innovationsprojekte liegt auf der Durchführung der Erprobung und wissenschaftlichen Validierung anhand konkreter Einsatzszenarien der eingebundenen Anwender. Die Erprobungen und Validierungen sollen iterativ angelegt und sowohl unter Einsatzbedingungen als auch im Einsatz selbst vorgenommen werden. So soll ein möglicher Anpassungsbedarf in weiteren Erprobungsschritten berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass sich mehrere Anwender für ein gemeinsames Szenario zusammenschließen, oder mehrere Erprobungen bei unterschiedlichen Anwendern und in unterschiedlichen Kontexten durchgeführt werden. Insbesondere im Fall gesellschaftlicher Innovationen sollen dabei auch die Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Einsatzkräfte,
- Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Behörde etc.) in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2019/10/2647_bekanntmachung
Insbesondere bei sehr innovativen Lösungen, die den Anwendern zum Teil vollkommen neue Fähigkeiten verleihen oder Arbeitsweisen ermöglichen würden, reichen Funktionstests unter Laborbedingungen oft nicht aus, um das -tatsächliche Potenzial für die Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unter Beweis zu stellen. Hierzu sind deutlich umfangreichere Erprobungen und wissenschaftliche Validierungen der neuen Systeme, Verfahren oder Konzepte unter Einsatzbedingungen notwendig, durch die potenzielle Anwender die konkrete Nutzbarkeit und den praktischen Mehrwert eines neuen Systems für die alltägliche Arbeit auch im Zusammenspiel mit schon vorhandener Ausrüstung und etablierten Verfahren belastbar einschätzen können. Ohne einen wissenschaftlich fundierten Nachweis der Leistungsfähigkeit unter realistischen Einsatzbedingungen laufen gerade besonders innovative Forschungsergebnisse Gefahr, nicht in der Praxis anzukommen und ihre Wirkung zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht entfalten zu können.
Damit die Brücke in die Anwendung gelingt, erhalten besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ gefördert wurden, die Möglichkeit, im Rahmen von sogenannten Innovationsprojekten ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in einem iterativen Prozess gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Das Innovationsprojekt muss maßgeblich auf einem Forschungsprojekt aufbauen, das im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ eine Förderung erhalten hat und sich durch eine besonders erfolgreiche, strukturierte und effiziente Durchführung auszeichnet.
- Es muss im Rahmen des vorangegangenen Forschungsprojekts neuer, beim Projektstart nicht vorhersehbarer, erheblicher Forschungsbedarf erkannt worden oder entstanden sein, dessen Bearbeitung zwingend erforderlich ist, um das ursprünglich angestrebte Forschungsergebnis tatsächlich in die Praxis überführen zu können. Nicht berücksichtigt werden die nach Projektende regelmäßig erforderlichen Arbeiten zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen hin zu einem markfähigen Produkt im Rahmen des Verwertungsplans.
- Die Ergebnisse des vorangegangenen Forschungsprojekts müssen einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz vorweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Lösung das Fähigkeitsspektrum eines Anwenders bedeutend erweitert oder ihn in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
- Es muss ein erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse bestehen, was mindestens durch konkrete, detaillierte und aussagekräftige Interessenbekundungen individuell zu dokumentieren ist. Zudem ist die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf einen möglichst großen Anwenderkreis und die Einbindung der entsprechenden Akteure ausdrücklich erwünscht.
- Die Erforderlichkeit einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen, wie beispielsweise eines Einsatzdemonstrators, neuer Systeme, Verfahren oder Konzepte, muss ersichtlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Anwender vollkommen neue Fähigkeiten verliehen oder Arbeitsweisen ermöglicht werden oder die Kompatibilität und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen birgt.
- Die weiterentwickelten, erprobten und wissenschaftlich validierten Lösungen müssen eine realistische Vermarktungsperspektive aufweisen. Hierzu ist ein fundiertes wirtschaftliches Konzept des potenziellen Systemanbieters oder vergleichbaren Leistungserbringers vorzulegen, das eine schnelle Implementierung erwarten lässt.
Innovationsprojekte sind Verbundprojekte. Sie müssen mindestens drei Projektpartner umfassen, wobei mindestens ein Anwender der innovativen Forschungsergebnisse (zum Beispiel Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft), eine Forschungseinrichtung sowie ein geeigneter Systemanbieter oder vergleichbarer Leistungserbringer vertreten sein müssen.
In das Innovationsprojekt sind nur diejenigen Partner des ursprünglichen Forschungsprojekts aufzunehmen, die zur Schließung des neu erkannten Forschungsbedarfs und zur Erprobung und wissenschaftlichen Validierung notwendig sind. Es ist möglich, neue Partner in das Konsortium aufzunehmen, sofern diese für den erfolgreichen Praxistransfer erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Anwender oder Netzwerke von Anwendern sowie Systemanbieter oder vergleichbare Leistungserbringer.
Inhaltlich sind die Arbeiten so auszurichten, dass die neu erkannten Forschungsbedarfe gezielt adressiert werden und die neuen Erkenntnisse zusammen mit den bereits erforschten Lösungen auf den notwendigen Reifegrad gehoben werden. So kann dann im Rahmen des Innovationsprojekts eine intensive Erprobung und wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen durchgeführt werden.
Der Arbeitsschwerpunkt der Innovationsprojekte liegt auf der Durchführung der Erprobung und wissenschaftlichen Validierung anhand konkreter Einsatzszenarien der eingebundenen Anwender. Die Erprobungen und Validierungen sollen iterativ angelegt und sowohl unter Einsatzbedingungen als auch im Einsatz selbst vorgenommen werden. So soll ein möglicher Anpassungsbedarf in weiteren Erprobungsschritten berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass sich mehrere Anwender für ein gemeinsames Szenario zusammenschließen, oder mehrere Erprobungen bei unterschiedlichen Anwendern und in unterschiedlichen Kontexten durchgeführt werden. Insbesondere im Fall gesellschaftlicher Innovationen sollen dabei auch die Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Einsatzkräfte,
- Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Behörde etc.) in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2019/10/2647_bekanntmachung