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Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen
Termin:
23.11.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Konkret sollen Forschungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, die einen Beitrag für nachhaltige und effiziente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sowie in der Lebens- und Futtermittelherstellung leisten. Dies gilt im Besonderen für Vorhaben, die ressourcenschonende und effiziente Ansätze bei der Anwendung und Wiedergewinnung von Düngemitteln beziehungsweise deren Bestandteilen verfolgen oder landwirtschaftliche Anbaumethoden erforschen, die zu reduziertem Einsatz von Düngemitteln führen. Außerdem werden Vorhaben gefördert, die Beiträge zur Selbstversorgung mit proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln in Europa liefern.
Es können Vorhaben gefördert werden, die unter die beiden folgenden Schwerpunktthemen fallen.
A) Verbesserung der Effizienz beim Düngemitteleinsatz beziehungsweise bei der Rückgewinnung und Reduzierung des Verbrauchs konventioneller Dünger
Hierunter fallen beispielsweise Vorhaben, die
- sich mit der Produktion und Wiedergewinnung von Düngemittelsubstanzen befassen. Dabei sollen innovative Verfahren entwickelt beziehungsweise bestehende Verfahren weiterentwickelt werden, um Düngemittel und seine Bestandteile aus Abfall- und Nebenströmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Lebens- und Futtermittelherstellung zurückzugewinnen.
- durch innovative, landwirtschaftliche Produktionsstrategien den Düngemittelgebrauch senken, zum Beispiel durch zielgerichtete Bewirtschaftung (precision farming) unterstützt durch Lösungsansätze aus modernen Informations-und Kommunikationstechnologien, aus Modellierungen oder Entscheidungsunterstützungssystemen.
- sich mit der Entwicklung oder Verbesserung organischer Düngemethoden beschäftigen, beispielsweise mit der biologischen Stickstofffixierung durch zeitlich beziehungsweise räumliche Ko-Kultivierung mit Leguminosen.
B) Steigerung des europäischen Selbstversorgungsgrades an proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln
Hierunter fallen beispielsweise Vorhaben, die
- neue Konzepte zur optimalen Nutzung von Futterprotein in der Nutztierhaltung entwickeln, einschließlich der Nutzpflanzenzüchtung zur Erzeugung eiweißreicher Futterrationen.
- die Proteinrückgewinnung verbessern, indem sie innovative Bioraffineriekonzepte zur Gewinnung von Protein aus Reststoffen der Futtermittel- und Lebensmittelproduktion entwickeln.
- in der Proteinproduktion für Lebensmittel- und Non-Food-Anwendungen neuartige Proteinquellen mittels Züchtung neuer Eiweißpflanzen erschließen und die Verwertung von Alternativen (zum Beispiel Algen oder Insekten) untersuchen.
- neuartige Quellen für Lebensmittelproteine, ihre Verbraucherakzeptanz und das Verständnis von Verbraucherentscheidungen zum Thema haben.
Themenübergreifend sollen alle Vorhaben nicht nur die Ressourcen und die Art ihrer Verwendung berücksichtigen, sondern auch die Reduzierung von Emissionen, insbesondere von Treibhausgasen. Ertrag, Produktqualität, menschliche Ernährung und Rentabilität sind einzubeziehen.
Die Bekanntmachung umfasst sowohl ökologische wie auch konventionelle Ansätze zur Lebensmittelproduktion. Eine ganzheitliche Betrachtung von Ernährungs- und Landwirtschaftssystemen ist gewünscht. Ein solcher Ansatz könnte beispielsweise darin bestehen, die Kreislaufführung, das Schließen von Nährstoffkreisläufen, die Nutzung von Nebenströmen und die Minimierung von Abfällen zu betrachten und zu versuchen, die Effizienz auf Systemebene zu steigern und die Nutzung natürlicher Ressourcen zu verbessern.
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/06/2023-06-22-Bekanntmachung-Bio%C3%B6konomiestrategie.html