DFG-Fraunhofer-Kooperation – Trilaterale Erkenntnistransferprojekte
Termin:
01.12.2023
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer) fordern wieder gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)/Fachhochschulen (FH) und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern, durch die eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.
Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten in der Überführung von Grundlagenerkenntnissen in die Anwendung bestehen. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern im Wissenschafts- bzw. Anwendungsbereich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Erkenntnisse. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer erneut ausgewählte Transferaktivitäten mit dem Ziel, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität/HAW/FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten.
Es können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Partner aus einem Fraunhofer-Institut (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall ein, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Anwendungspartner) beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Trilaterale Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 („technology validated in lab“; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss detaillierte Angaben zur beabsichtigten Verwertung und Vermarktung enthalten. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.
Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Kooperationspartnern aus Universität/HAW/FH, Fraunhofer-Institut und Anwendung durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.
Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hierfür ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.
DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.
Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können Antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten/HAW/FH und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_23_55/index.html
Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten in der Überführung von Grundlagenerkenntnissen in die Anwendung bestehen. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern im Wissenschafts- bzw. Anwendungsbereich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Erkenntnisse. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer erneut ausgewählte Transferaktivitäten mit dem Ziel, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität/HAW/FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten.
Es können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Partner aus einem Fraunhofer-Institut (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall ein, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Anwendungspartner) beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Trilaterale Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 („technology validated in lab“; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss detaillierte Angaben zur beabsichtigten Verwertung und Vermarktung enthalten. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.
Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Kooperationspartnern aus Universität/HAW/FH, Fraunhofer-Institut und Anwendung durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.
Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hierfür ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.
DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.
Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können Antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten/HAW/FH und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_23_55/index.html