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Gesundheitliche Chancengleichheit durch gesunde Ernährung und Bewegung im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health
Termin:
11.05.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert wird eine begrenzte Zahl inter- und transdisziplinärer, transnationaler Forschungsverbünde, die innovative Interventionen und Strategien für sozioökonomisch benachteiligte Gruppen entwickeln, mit denen die äußeren Einflussfaktoren auf den Lebensstil und das Gesundheitsverhalten identifiziert, erfasst und verändert werden. Letztendlich soll diese Forschung einen Beitrag zu einer langfristigen Änderung des Verhaltens leisten.
Die Forschung sollte sich auf sozioökonomisch benachteiligte Gruppen und ihre Lebenswelt, unter Berücksichtigung des familiären, sozialen, kulturellen und lokalen Hintergrunds sowie digitaler Einflüsse, konzentrieren. Die Antragsteller müssen ihre Auswahl der Zielgruppe(n) klar definieren und begründen. Darüber hinaus sollte die Strategie, mit der diese Zielgruppen erreicht werden sollen, innovativ sein und muss im Antrag im Detail dargelegt werden.
Gefördert werden Forschungsverbünde, die ganzheitlich und multidisziplinär ausgerichtet sind und mehrere der folgenden Themen zum Gegenstand haben:
- Bestandsaufnahme der aktuellen Situation vulnerabler Gruppen hinsichtlich des Einflusses der Ernährung und baulichen Umgebung auf körperliche Aktivität;
- Entwicklung und Erprobung innovativer Interventionen und gezielter Strategien, diese können
- auf das ernährungsbezogene Umfeld und/oder die bauliche Umgebung hinsichtlich der Modifikation der körperlichen Aktivität abzielen und/oder
- Bildungslücken schließen, indem sie das Wissen über Ernährung, Lebensstil und die angemessene Nutzung digitaler Medien verbessern, und/oder
- sich auf unterschiedliche Lebenswelten der Zielgruppe beziehen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Arbeitsplätze, Altenheim und Quartier und/oder
- sich mit wandelnden Umständen im Lebensverlauf befassen;
- Evaluierung bestehender Maßnahmen, z. B. zur Ermittlung von Hemmnissen und Barrieren bei der Implementierung;
- Untersuchung der Effizienz von politischen und fiskalen Maßnahmen (z. B. Steuern und Subventionen), die zur Förderung von gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung eingesetzt wurden bzw. werden;
- Erweiterung der theoretischen Grundlage über die systemischen Hindernisse für Veränderungen, z. B. politische, wirtschaftliche und/oder kulturelle Barrieren, um die Wirkung von Interventionen zu erhöhen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen:
- Einbeziehung von Bürgern und Stakeholdern:
- Es wird dringend empfohlen, relevante Stakeholder in die Projekte einzubeziehen, z. B. politische Vertreter (lokal/regional/national), Bürger und/oder Bürgervertreter, Gemeinden und Kommunen, Schulen, lokale/nationale Nichtregierungsorganisationen sowie Verbraucherorganisationen;
- Stakeholder sollten so früh wie möglich in das Forschungsprojekt einbezogen werden, idealerweise bereits in der Konzeptionsphase;
- die Art der Stakeholder und der Grad der Beteiligung hängen vom Design des Projekts ab, z. B. sollte bei der Planung neuer Interventionen die Zielgruppe aktiv mitgestaltend einbezogen werden (Co-Creation). Disseminationsaufgaben allein reichen zur Beteiligung und Mitgestaltung nicht aus. Antragsteller sollten ihre Gründe für die (Nicht)Beteiligung bestimmter Interessengruppen gut erläutern;
- Stakeholder können direkt als geförderter Partner (abhängig von den jeweiligen nationalen Regelungen zur Förderung von Stakeholdern) in das Projekt eingebunden werden, als Kollaborator oder als Teil eines Beirats;
- die Stakeholder sollten relevantes Wissen in den Verbund einbringen, um sicherzustellen, dass die Forschung des Verbunds praxisrelevant ist und auf ihren (oder anderen) organisatorischen Kontext übertragbar ist. Sie sollten in der Position sein, die Entscheidungsfindung zu beeinflussen oder Veränderungen innerhalb ihrer Organisationen zu bewirken.
- Die Forschungsergebnisse sollten geeignet sein, um in politische Empfehlungen oder Maßnahmen einfließen zu können;
- die Projektskizzen sollten potenzielle modifizierende Faktoren wie Alter, Gender und ethnische oder andere demografische Merkmale/Unterschiede in den jeweiligen Forschungsansätzen berücksichtigen;
- die Projektskizzen sollten nach Möglichkeit bereits vorhandene Kohorten nutzen. Ansonsten ist zu begründen, warum nicht auf bestehende Kohorten zurückgegriffen wird;
- das Konzept der ,,Gesundheit in allen Politikbereichen" (Health in all Policies) sollte in den Forschungsarbeiten berücksichtigt werden.
Aus den Projektskizzen müssen die potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und/oder die Gesundheitspolitik sowie der Mehrwert der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen, z. B. durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen (Modelle, Register, Diagnosen usw.), die Harmonisierung von Daten, die gemeinsame Nutzung von spezifischem Know-how und/oder innovativen Technologien.
Die einzelnen Projektpartner sollten sich gegenseitig ergänzen und die vorgeschlagenen Arbeiten sollten sich auf neuartige, innovative und ehrgeizige Ideen mit einem hohen Umsetzungspotenzial zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beziehen.
Die Projektskizzen sollen den Grundsätzen der verantwortungsvollen Forschung und Innovation (Responsible Research and Innovation, RRI) entsprechen. Alle Konsortien sollen erläutern, wie ihre Projekte die sozialen, ethischen, politischen, ökologischen oder kulturellen Dimensionen der vorgeschlagenen Forschung untersuchen und angehen wollen. Die von ERA4Health unterstützte Forschung muss grundlegende ethische Prinzipien berücksichtigen. Die Antragsteller müssen potenzielle ethische Aspekte der durchzuführenden Arbeiten beschreiben und darlegen, wie das Projekt die geltenden Anforderungen der institutionellen, nationalen und EU-Gesetzgebung (einschließlich der ethischen Standards und Leitlinien von Horizon Europe) erfüllen wird.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrich¬tungen sowie Einrichtungen und Träger von Präventionsmaßnahmen, gegebenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen, Vereine, Verbände, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (z. B. eingetragener Verein), Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-06-Bekanntmachung-ERA4Health.html