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Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine
Termin:
30.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit der Ukraine eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Digitalisierung und Informationstechnologien,
- Biotechnologien und Gesundheitsforschung,
- Neue Materialien und Fertigungstechnologien,
- Sozial- und Geisteswissenschaften (interdisziplinärer Ansatz).
Die Förderbekanntmachung zielt zudem auf Projektvorschläge ab, welche die Ziele des „European Green Deal“ unterstützen. Dies betrifft Vorhaben in Grundlagen- und angewandter Forschung in Bereichen wie
- Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung (einschließlich sozialer Nachhaltigkeit),
- Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Landnutzung,
- Saubere, erschwingliche und sichere Energie.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerb¬lichen Wirtschaft, insbesondere KMU, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-31-Bekanntmachung-Ukraine.html