Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum
Termin:
30.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thema¬tischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des ¬Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/04/3534_bekanntmachung
Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des ¬Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/04/3534_bekanntmachung