Entwicklung neuer digitaler Leistungen für datenorientierte Wertschöpfung (DigiLeistDAT)
Termin:
03.03.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF fördert mit dieser Förderrichtlinie Impulse für die Entwicklung digitaler Leistungen und Geschäftsmodelle. Diese befähigen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, sich aus einer Dienstleistungsperspektive konsequent an den im Wandel befindlichen Bedürfnissen von Nutzerinnen und Nutzern zu orientieren. Des Weiteren sollten sie in der Lage sein, neben rein ökonomischen Betrachtungen auch den gesellschaftlichen Erwartungen in sozialer und ökologischer Hinsicht gerecht zu werden. Schließlich zeichnen sie sich durch Transparenz und partizipative Elemente aus.
Die Vorhaben sollen Konzepte und Instrumente entwickeln und diese exemplarisch mit der Praxis in Form von geeigneten Anwendungsszenarien pilotieren. Unterschiedliche Akteure sind mithilfe neuer Formen der Zusammenarbeit intelligent zu verknüpfen, um mit einer neuen Definition von Wert (nicht nur monetären Wert) und Wertaustausch konkrete Mehrwerte zu erbringen. Eine Ergebnisverwertung durch die Verbundpartner ist sicherzustellen. Die Konsortien sollten so zusammengesetzt sein, dass anhand einer größeren Zahl von konkreten Anwendungsszenarien die entwickelten Konzepte und Instrumente validiert werden können und damit die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse gegeben ist.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben. In einem Verbundprojekt ist mindestens einer der folgenden Schwerpunkte systematisch und gemeinsam zwischen Anwendungs- und Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren zu bearbeiten.
- Neue Impulse für die Entwicklung digitaler Leistungen und Geschäftsmodelle:
Einer oder beide der folgenden Forschungsschwerpunkte sind zu berücksichtigen:
- Konzepte und Instrumente für die Entwicklung datenbasierter, skalierbarer Leistungen und Geschäftsmodelle unter Betrachtung der Dynamik von Wertschöpfungssystemen und der Zentrierung des Wertversprechens (z. B. plattformbasierte Dienstleistungslösungen).
- Konzepte und Instrumente, die neben der ökonomischen auch die ökologische und soziale Dimension von digitalen Leistungen und Geschäftsmodellen mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigen und harmonisieren (z. B. im Sinne des Datenminimalismus und der technologischen Souveränität).
Die Forschungsschwerpunkte sollen insbesondere eines oder beide der folgenden Anwendungsgebiete adressieren:
- Die Konzepte und Instrumente sollten die öffentliche Leistungserbringung konsequent, systematisch und strukturiert digitalisieren und damit sowohl deren Effektivität als auch Effizienz erhöhen.
- Die Konzepte und Instrumente sollten didaktische Prinzipien berücksichtigen, die eine niederschwellige Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen insbesondere für KMU ermöglichen.
Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Impulse und deren nachhaltige Anwendbarkeit. Diese sollten in besonderer Weise den Einsatz von digitalen Schlüsseltechnologien berücksichtigen (z. B. datenschutzkonforme Identifikationssysteme, Künstliche Intelligenz, Cloud-Infrastruktur, Internet der Dinge, GAIA-X, Manufacturing-X). Eine profunde Betrachtung und ein tiefgreifendes Verständnis der jeweils gewählten Branche sind unabdingbar.
- Wissenschaftliches Projekt: Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung:
Das wissenschaftliche Projekt sollte folgende Aufgabenbereiche umfassen:
- Spezifikation und Entwicklung eines Leitfadens für den Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung von Unternehmen und Verwaltungen.
- Bereitstellung und Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Validierung von domänenspezifischen Anwendungen auf Basis des digitalen Hubs.
- Weiterentwicklung einer produktzentrierten zu einer geschäftsmodellorientierten Sichtweise, um auf Basis des digitalen Hubs eine nachhaltige Wertschöpfung zu ermöglichen.
- Entwicklung von allgemeinen Methoden und Werkzeugen zur Beschreibung von Anwendungen zur nachhaltigen Digitalisierung.
Das wissenschaftliche Projekt soll den Transfer der Einzelergebnisse in eine übergreifende Zusammenarbeit der relevanten Akteure (Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltungen, Verbände, Sozialpartner, Gremien etc.) stärken, beispielsweise durch regelmäßige Treffen, Workshops, Tagungen und einen gemeinsamen Internetauftritt. Hierzu ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den geförderten Projekten bzw. weiteren ausgewählten Projekten zu gewährleisten sowie eine aktive Partizipation (z. B. über Partnerschaften) an den laufenden Aktivitäten notwendig.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Forschung deutlich übertreffen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, privatrechtlich organisierte Gebietsrechenzentren, Stiftungen, Kammern, Verbände sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den in Nummer 2 genannten Fragestellungen und Schwerpunkten liefern. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften. Ihre Beteiligung als ungeförderte Partner ist bei der Umsetzung und beim Transfer im Anwendungsgebiet ,,öffentliche Leistungserbringung" ausdrücklich erwünscht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/11/2022-11-11-Bekanntmachung-DigiLeistDAT.html
Die Vorhaben sollen Konzepte und Instrumente entwickeln und diese exemplarisch mit der Praxis in Form von geeigneten Anwendungsszenarien pilotieren. Unterschiedliche Akteure sind mithilfe neuer Formen der Zusammenarbeit intelligent zu verknüpfen, um mit einer neuen Definition von Wert (nicht nur monetären Wert) und Wertaustausch konkrete Mehrwerte zu erbringen. Eine Ergebnisverwertung durch die Verbundpartner ist sicherzustellen. Die Konsortien sollten so zusammengesetzt sein, dass anhand einer größeren Zahl von konkreten Anwendungsszenarien die entwickelten Konzepte und Instrumente validiert werden können und damit die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse gegeben ist.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben. In einem Verbundprojekt ist mindestens einer der folgenden Schwerpunkte systematisch und gemeinsam zwischen Anwendungs- und Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren zu bearbeiten.
- Neue Impulse für die Entwicklung digitaler Leistungen und Geschäftsmodelle:
Einer oder beide der folgenden Forschungsschwerpunkte sind zu berücksichtigen:
- Konzepte und Instrumente für die Entwicklung datenbasierter, skalierbarer Leistungen und Geschäftsmodelle unter Betrachtung der Dynamik von Wertschöpfungssystemen und der Zentrierung des Wertversprechens (z. B. plattformbasierte Dienstleistungslösungen).
- Konzepte und Instrumente, die neben der ökonomischen auch die ökologische und soziale Dimension von digitalen Leistungen und Geschäftsmodellen mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigen und harmonisieren (z. B. im Sinne des Datenminimalismus und der technologischen Souveränität).
Die Forschungsschwerpunkte sollen insbesondere eines oder beide der folgenden Anwendungsgebiete adressieren:
- Die Konzepte und Instrumente sollten die öffentliche Leistungserbringung konsequent, systematisch und strukturiert digitalisieren und damit sowohl deren Effektivität als auch Effizienz erhöhen.
- Die Konzepte und Instrumente sollten didaktische Prinzipien berücksichtigen, die eine niederschwellige Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen insbesondere für KMU ermöglichen.
Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Impulse und deren nachhaltige Anwendbarkeit. Diese sollten in besonderer Weise den Einsatz von digitalen Schlüsseltechnologien berücksichtigen (z. B. datenschutzkonforme Identifikationssysteme, Künstliche Intelligenz, Cloud-Infrastruktur, Internet der Dinge, GAIA-X, Manufacturing-X). Eine profunde Betrachtung und ein tiefgreifendes Verständnis der jeweils gewählten Branche sind unabdingbar.
- Wissenschaftliches Projekt: Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung:
Das wissenschaftliche Projekt sollte folgende Aufgabenbereiche umfassen:
- Spezifikation und Entwicklung eines Leitfadens für den Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung von Unternehmen und Verwaltungen.
- Bereitstellung und Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Validierung von domänenspezifischen Anwendungen auf Basis des digitalen Hubs.
- Weiterentwicklung einer produktzentrierten zu einer geschäftsmodellorientierten Sichtweise, um auf Basis des digitalen Hubs eine nachhaltige Wertschöpfung zu ermöglichen.
- Entwicklung von allgemeinen Methoden und Werkzeugen zur Beschreibung von Anwendungen zur nachhaltigen Digitalisierung.
Das wissenschaftliche Projekt soll den Transfer der Einzelergebnisse in eine übergreifende Zusammenarbeit der relevanten Akteure (Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltungen, Verbände, Sozialpartner, Gremien etc.) stärken, beispielsweise durch regelmäßige Treffen, Workshops, Tagungen und einen gemeinsamen Internetauftritt. Hierzu ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den geförderten Projekten bzw. weiteren ausgewählten Projekten zu gewährleisten sowie eine aktive Partizipation (z. B. über Partnerschaften) an den laufenden Aktivitäten notwendig.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Forschung deutlich übertreffen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, privatrechtlich organisierte Gebietsrechenzentren, Stiftungen, Kammern, Verbände sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den in Nummer 2 genannten Fragestellungen und Schwerpunkten liefern. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften. Ihre Beteiligung als ungeförderte Partner ist bei der Umsetzung und beim Transfer im Anwendungsgebiet ,,öffentliche Leistungserbringung" ausdrücklich erwünscht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/11/2022-11-11-Bekanntmachung-DigiLeistDAT.html