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Ansäuerung von Gülle und Gärrückständen während der Aufbringung in wachsende Bestände - Modellregion Sachsen-Anhalt
Termin:
06.06.2023
Fördergeber:
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen in der Modellregion Sachsen-Anhalt gesucht.
Die Demonstrationsbetriebe bringen entweder den im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger mit eigener Ansäuerungstechnik auf Acker- und gegebenenfalls Grünlandflächen auf oder beauftragen hierfür ein Lohnunternehmen.
Darüber hinaus sind folgende Aufgaben von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:
- Enge Zusammenarbeit mit der Regionalkoordination und gegebenenfalls dem Lohnunternehmen
- Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen angesäuerte Wirtschaftsdünger ausgebracht werden
- Unterstützung der Probenahme im Feld und Weitergabe von betriebseigenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Ansäuerungsverfahren stehen
- Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (z. B. Feldtag)
Im Rahmen des MuD können Lohnunternehmen mit der Aufbringung angesäuerter Wirtschaftsdünger beauftragt werden. Diese verfügen bereits über die notwendige Technik und Sachkenntnis oder können im Rahmen des Vorhaben in eine Ansäuerungstechnik und die notwendigen Sachkenntnisse investieren. Darüber hinaus sind folgende Aufgaben von den Lohnunternehmen zu erfüllen:
- Beratung der teilnehmenden Demonstrationsbetriebe in Bezug auf die Handhabung des Verfahrens in enger Zusammenarbeit mit der Regionalkoordination
- Zusammenstellung und Weiterleitung aller relevanter Daten im Zusammenhang mit der Dienstleistung und Technik an die Regionalkoordination
- Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen zur Ansäuerungstechnik
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau ist für die Betreuung der Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen verantwortlich. Sie schließt mit diesen Kooperationsvereinbarungen ab und unterstützt diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.
Für die am MuD beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:
- Anteilige Förderung der Investitionskosten für Ansäuerungstechnik nach den Konditionen der MuD-Rahmenrichtlinie in Anlehnung an die Konditionen der Richtlinie zum Investitionsprogramm Landwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Schulungskosten (z. B. zur Arbeitssicherheit im Umgang mit der Ansäuerungstechnik)
- ADR-Gefahrgutführerschein
- Aufwandsentschädigung für besonderen, vorhabenbezogenen zeitlichen Mehraufwand in Höhe von maximal 35 Euro/Stunde (z. B. Projekttreffen oder Technikdemonstrationen im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb)
- Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
- Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
- Erstattung von Mehrkosten durch den Einsatz angesäuerter Wirtschaftsdünger
Für Lohnunternehmen = Dienstleister für Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:
- Anteilige Förderung der Investitionskosten für Ansäuerungstechnik nach Konditionen der Richtlinie zum Investitionsprogramm Landwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Aufwandsentschädigung für besonderen, vorhabenbezogenen zeitlichen Mehraufwand in Höhe von maximal 35 Euro/Stunde (z. B. Projekttreffen oder Technikdemonstrationen im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen)
- Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
- Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
Gefördert werden die Lohnunternehmen über die De-minimis-Beihilfe für Unternehmen.
Weiterhin werden die Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen von der Regionalkoordination durch folgende
Maßnahmen unterstützt:
- regelmäßige Bestandskontrollen sowie Boden-, Pflanzen- und Wirtschaftsdüngeranalysen
- gemeinsame Durchführung von Demonstrationen zur Ansäuerung von Gülle oder Gärresten während der Applikation sowie das Anlegen von Felddemonstrationen und Umsetzung von umfangreichen Wissenstransfermaßnahmen.
Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der
Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/kXa9QmtSu1kmQuMIQOw/content/kXa9QmtSu1kmQuMIQOw/BAnz%20AT%2029.11.2022%20B6.pdf