Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II
Termin:
06.06.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung sind direkt durch den Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Anwender-Position in Forschungsprojekten. Ergebnisse sollen den dringlichen, direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern.
Um dies zu erreichen, ist im Rahmen dieser Förderrichtlinien ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig - von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.
Die praxisnahe Verifizierung, Validierung und Demonstration der Forschungsergebnisse, etwa durch wissenschaftlich begleitete Feldversuche oder vorkommerzielle Praxistests, sind dabei wichtige Aspekte. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit sowie das Unterstützungspotenzial der Projektergebnisse unter realistischen Einsatzbedingungen zu erproben, ohne dass es zu einer Verzerrung des Marktes kommt. Eine sich an die Erprobung anschließende Produktentwicklung ist daher ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.
Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
- Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
- Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
- Schutz vor Terrorismus,
- Detektion von Gefahrstoffen,
- übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration.
Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Antragsberechtigt sind Anwender im Sinne dieser Förderrichtlinie. Dieses sind:
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
- Kommunen, Gebietskörperschaften,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),
- Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Als weitere Verbundpartner:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2018/04/1702_bekanntmachung.html
Um dies zu erreichen, ist im Rahmen dieser Förderrichtlinien ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig - von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.
Die praxisnahe Verifizierung, Validierung und Demonstration der Forschungsergebnisse, etwa durch wissenschaftlich begleitete Feldversuche oder vorkommerzielle Praxistests, sind dabei wichtige Aspekte. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit sowie das Unterstützungspotenzial der Projektergebnisse unter realistischen Einsatzbedingungen zu erproben, ohne dass es zu einer Verzerrung des Marktes kommt. Eine sich an die Erprobung anschließende Produktentwicklung ist daher ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.
Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
- Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
- Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
- Schutz vor Terrorismus,
- Detektion von Gefahrstoffen,
- übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration.
Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Antragsberechtigt sind Anwender im Sinne dieser Förderrichtlinie. Dieses sind:
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
- Kommunen, Gebietskörperschaften,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),
- Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Als weitere Verbundpartner:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2018/04/1702_bekanntmachung.html