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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Termin:
29.05.2025
Fördergeber:
BMWK
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Die Förderung soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und in Übereinstimmung mit dem EU-Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1), nachfolgend FEI-Unionsrahmen, dazu beitragen,
• mit Forschung und Entwicklung (FuE) verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern,
• mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen anzuregen,
• die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Wissens- und Technologietransfer auszubauen sowie das Engagement für FuE-Kooperationen zu erhöhen und Synergien sowie weitere positive Effekte durch das Zusammenwirken in Innovationsnetzwerken zu erschließen,
• FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,
• das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanagement in mittelständischen Unternehmen zu verbessern,
• die Internationalisierung der Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen zu unterstützen.

Die FuE-Projekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Es müssen mindestens die Voraussetzungen der experimentellen Entwicklung erfüllt werden

Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen), wenn sie im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind und dessen FuE-Projekt gefördert wird. Anträge von nichtwirtschaftlich tätigen Forschungseinrichtungen (im Sinne von FEI-Unionsrahmen Randnummer 16 Buchstabe f) und Randnummer 18) können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gestellt werden.

Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien, die mit einer Namenswiedergabe des Vertretungsberechtigten versehen sind, bei den unter www.zim.de genannten Stellen und dem dort festgelegten Antragsweg laufend gestellt werden.

Weitere Informationen unter:
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2025/1/2025-01-30-Start-Antragstellung-ZIM-2025.html