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Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
Termin:
01.08.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ziel der Förderung ist es, technologische und wirtschaftliche Veränderungsprozesse, die der vielfältige Wandel der Arbeitswelt mit sich bringt, mit sozialen Innovationen zu verbinden. Die Projekte sollen innovative, passgenaue und konsensuale Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie Verwaltungen befördern. Es sollen betriebliche Lösungen entstehen, die von grundsätzlich beispielhaftem Charakter sind, zu weiteren innovativen Ideen beitragen und transferfähig sind. Sie sollen starke Netzwerke bzw. Verbünde zusammenführen und inhaltlich mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) verknüpft sein, um Innovationstransfer mit möglichst großer Reichweite und Breitenwirkung zu gewährleisten.
Zweck der Zuwendungen ist es, in innovativen Modellprojekten Faktoren der organisationalen Resilienz zu identifizieren und gute Praxisansätze zu entwickeln, um - durch Transfer der Erkenntnisse - Unternehmen und Verwaltungen in der Breite für die Bewältigung der aktuellen, aber auch zukünftiger Krisen zu befähigen. Resilienz wird hier im Sinne der ISO-Norm 22316 als Fähigkeit verstanden, sich einem wandelnden Umfeld - ganz gleich ob durch Krisen oder Disruptionen ausgelöst - anzupassen.
Gefördert werden innovative Vorhaben zur Stärkung der Arbeitsqualität und Gestaltung der Arbeitswelt der Zukunft im Themenbereich ,Organisationale Resilienz'.
Förderfähig sind Projekte, die innerhalb der vier unten beschriebenen Themenfelder von INQA:
- Innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitskultur und -organisation entwickeln und erproben
- Auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. ihrer Interessenvertretungen, sofern vorhanden, stattfinden
- Nachhaltigen Transfer mit möglichst großer Reichweite gewährleisten
- Durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien, o.ä.) begleitet und evaluiert werden
- Fragestellungen der organisationalen Resilienz in Bezug auf die Gestaltung der Arbeit für Beschäftigte insbesondere im Zusammenhang der digitalen Transformation in folgenden vier Themenbereichen bearbeiten:
- Resilienzfaktor Führung
- Resilienzfaktor Vielfalt
- Resilienzfaktor Gesundheit
- Resilienzfaktor Kompetenzentwicklung
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Als Unternehmen gilt dabei jede wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrer Finanzierung. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Insbesondere erfasst werden daher auch Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen. Ebenfalls antragsberechtigt sind landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts. Besonders begrüßt wird die Kooperation mit anderen Projektträgern, die Erfahrungen auf dem Gebiet der mitarbeiterorientierten Personalpolitik sowie dem nutzerorientierten Transfer aufweisen. Die Einbindung von Netzwerk- und Transferpartnern wird besonders gewichtet.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.gsub.de/projekte/foerdermittelmanagement/experimentierraeume-initiative-neue-qualitaet-der-arbeit