« Förderinformationen
Sie verwenden einen sehr veralteten Browser und können Funktionen dieser Seite nur sehr eingeschränkt nutzen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. http://www.browser-update.org/de/update.html
Smarte.Land.Regionen: Beteiligung lokaler Projekte
Termin:
01.08.2023
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sucht die BMEL-Interessenten für die Durchführung von innovativen lokalen/regionalen Projekten innerhalb der Modellregionen Bernkastel-Wittlich, Coesfeld, Vorpommern-Greifswald, Uelzen, Neustadt an der Waldnaab, Lörrach, Potsdam-Mittelmark. Diese innovativen Projekte müssen die Digitalisierungsaktivitäten der jeweiligen Modellregion im Rahmen des Modellvorhabens unterstützen, adressieren, flankieren oder veranschaulichen. Idealerweise orientieren sich die lokalen/regionalen Projekte an den Digitalisierungsstrategien der Modellregionen, die bereits vorhanden sind oder im Rahmen des Modellvorhabens (weiter-) entwickelt werden. Mit den lokalen/regionalen Projekten sollen beispielhafte Einzelmaßnahmen unterstützt werden, die einen modellhaften Charakter aufweisen - sei es, sie verwirklichen eine neuartige Idee, beziehen neue Akteure ein oder setzen eine bestehende Idee mit innovativen Mitteln um und sind damit für andere ein wegweisendes Beispiel.
Förderfähig über die vorliegende Bekanntmachung sind vorrangig Projektvorhaben, die thematisch in Nummer 3.1 und 3.2 wiederzufinden sind:
3.1 Projektvorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Einführung einer digitalen Anwendung zur Verbesserung des Lebens und Arbeitens innerhalb einer Modellregion. Von besonderem Interesse sind Vorhaben zu folgenden thematischen Schwerpunkten:
- Demografischer Wandel: Viele ländliche Räume sind von einer Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung geprägt. Gewünscht sind innovative Digitalisierungsprojekte, mit denen die Folgen des demografischen Wandels bewältigt werden.
- Bildung: Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bieten die Möglichkeit, den Menschen orts- und zeitunabhängig den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund werden innovative digitale Bildungsprojekte gesucht.
- Arbeit: Arbeit wird mittels digitaler Anwendungen zunehmend standortunabhängig. Vor diesem Hintergrund werden innovative Projekte beispielsweise zur Flexibilisierung der Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Fachkräftegewinnung gesucht.
- Ehrenamt: Bürgerschaftliches Engagement profitiert von digitalen Anwendungen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die zur Digitalisierung bürgerschaftlichen Engagements beitragen und hierüber das Ehrenamt zukunftsfähiger machen.
- Gesundheitsversorgung: Es werden innovative Vorhaben gesucht, die bestehende Gesundheitsangebote sinnvoll ergänzen, z. B. im Zusammenhang mit dem verbesserten Zugang zu medizinischer Expertise oder Betreuung durch den Ausbau telemedizinischer Angebote.
- Mobilität: Mit Hilfe digitaler Anwendungen lässt sich der Transport von Personen und Waren neu organisieren. Von Interesse ist die experimentelle Umsetzung innovativer Projekte, die zu einer Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beitragen.
- Nahversorgung: Die Nutzung digitaler Anwendungen kann dabei helfen, Lücken in der Nahversorgung zu schließen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die mittels digitaler Anwendungen Versorgungslücken schließen oder den lokalen Einzelhandel stärken.
3.2 Projektvorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur digitalen Transformation innerhalb der Modellregionen.
- Sensibilisierung: Viele Menschen haben Berührungsängste mit der Digitalisierung. Gesucht werden innovative Vorhaben, mit denen die Bevölkerung für die Digitalisierung und digitale Lösungen sensibilisiert werden.
- Qualifizierung: Die Nutzung digitaler Angebote bedarf des Aufbaus von Digitalisierungskompetenzen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die Menschen für die Nutzung digitaler Lösungen und neuer Medien qualifizieren.
Grundsätzlich können auch Projektideen eingereicht werden, die keinem der in Nummer 3.1 und 3.2 genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung formulierten Zielen und Anforderungen entsprechen. Im Vordergrund der einzureichenden Projektskizzen muss der Nutzen für die ländlichen Räume im Allgemeinen und die in den Modellregionen lebenden Menschen sowie Erfolgsaussichten und die Übertragbarkeit der Lösungen stehen.
Förderfähig sind:
- projektbedingte zusätzliche Personalmittel,
- notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen,
- projektbedingte zusätzliche Ausgaben für Verbrauchsmaterial oder Kleingeräte in einer zum Betrieb der Maßnahme angemessenen Ausstattung,
- die Vergabe von Aufträgen,
- projektbedingte externe Moderations- und Beratungsleistungen,
- projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteuren,
- projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Digitalisierung und Qualifizierung zum digitalen Kompetenzaufbau,
- Maßnahmen zum Wissenstransfer, die der Nutzung der Chancen der Digitalisierung an anderen Orten dienen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. private Initiativen, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden und Städte, die im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung Projekte durchführen, deren Umsetzungsorte innerhalb der sieben Modellregionen (Kreise bzw. Landkreise) liegen und einen erkennbaren Bezug zur den Digitalisierungsbestrebungen der jeweiligen Modellregion aufweisen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BULE/Foerdermassnahmen/Modellregionen/SmarteLandRegionen.html