Transnationale Forschungsprojekte zur Prävention in der Personalisierten Medizin ,,ERA PerMed"
Termin:
28.06.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit seinem fünften transnationalen Förderaufruf (nicht von der Europäischen Kommission kofinanziert) fördert ERA PerMed Forschungsaktivitäten zum Thema Prävention in der PM. Personalisierte Prävention oder zielgerichtete/maßgeschneiderte Prävention berücksichtigt sowohl die individuelle Prädisposition für eine Krankheit (z. B. abhängig vom genetischen Hintergrund, Umwelteinflüssen oder Lebensstil) als auch ihren empfundenen Wert und Nutzen (kulturelle und soziale Faktoren). Wichtige Komponenten der Prävention in der PM sind darüber hinaus zum einen die Beachtung der Bedürfnisse von Patienten und Bürgern zur autonomen Entscheidungsfindung als Faktor für die zukünftige Anwendung präventiver Maßnahmen durch die Gesellschaft. Zum anderen müssen die Gesundheitskompetenz gefördert und geeignete Erstattungsstrategien entwickelt werden, um einen gleichberechtigten Zugang aller Bürger zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund müssen die in dieser Bekanntmachung eingereichten Forschungsanträge über in der Gesamtbevölkerung anwendbare, generische Ansätze zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung hinausgehen. Forschungsanträge müssen eine individuelle Risikobewertung ermöglichen und Strategien zur Entwicklung maßgeschneiderter Präventionsmaßnahmen für Gesunde, Risikopersonen, einzelne Patientengruppen oder definierte Teilpopulationen beinhalten.
Übergeordnetes Ziel dieser Bekanntmachung ist die Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Prävention von Krankheiten und Vermeidung ihres Fortschreitens auf drei verschiedenen Ebenen:
i) Präventive Maßnahmen zur Senkung der Inzidenzrate (Primärprävention),
ii) Früherkennung zur Steigerung der Wirksamkeit einer präventiven Therapie, gegebenenfalls bereits vor dem Einsetzen von Symptomen (Sekundärprävention) und
iii) Interventionen, die das Wiederauftreten einer Krankheit verhindern oder die Versorgung und Lebensqualität der Patienten verbessern (Tertiärprävention). Forschung zur Vermeidung einer Überbehandlung oder Übermedikation in personalisierten Ansätzen der primären, sekundären und tertiären Prävention ist optional und könnte als Teilprojekt in Forschungsvorhaben integriert werden.
Ansätze der personalisierten Medizin können auf eine Vielzahl von Erkrankungen angewendet und angepasst werden. Daher werden Forschungsprojekte zu allen Krankheitsbildern gefördert.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, weitere Institutionen der Patientenvertretung (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert. Eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Verbundmitglieder wird vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-14-Bekanntmachung-ERAPerMed.html
Übergeordnetes Ziel dieser Bekanntmachung ist die Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Prävention von Krankheiten und Vermeidung ihres Fortschreitens auf drei verschiedenen Ebenen:
i) Präventive Maßnahmen zur Senkung der Inzidenzrate (Primärprävention),
ii) Früherkennung zur Steigerung der Wirksamkeit einer präventiven Therapie, gegebenenfalls bereits vor dem Einsetzen von Symptomen (Sekundärprävention) und
iii) Interventionen, die das Wiederauftreten einer Krankheit verhindern oder die Versorgung und Lebensqualität der Patienten verbessern (Tertiärprävention). Forschung zur Vermeidung einer Überbehandlung oder Übermedikation in personalisierten Ansätzen der primären, sekundären und tertiären Prävention ist optional und könnte als Teilprojekt in Forschungsvorhaben integriert werden.
Ansätze der personalisierten Medizin können auf eine Vielzahl von Erkrankungen angewendet und angepasst werden. Daher werden Forschungsprojekte zu allen Krankheitsbildern gefördert.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, weitere Institutionen der Patientenvertretung (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert. Eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Verbundmitglieder wird vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-14-Bekanntmachung-ERAPerMed.html