« Förderinformationen
Sie verwenden einen sehr veralteten Browser und können Funktionen dieser Seite nur sehr eingeschränkt nutzen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. http://www.browser-update.org/de/update.html
Transnationale Forschungsvorhaben der ,,JPIMAR" zur Durchbrechung von Resistenzen durch innovatives Design
Termin:
28.06.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antimikrobielle Resistenz (AMR) betrifft Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen und kennt weder geografische Grenzen noch Speziesbarrieren. Fortschritte bei der Bekämpfung von AMR sind nötig, um die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen. Insbesondere bei den Zielen ,,keine Armut", ,,Gesundheit und Wohlergehen", ,,kein Hunger", ,,weniger Ungleichheit" und ,,menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" spielt AMR eine wichtige Rolle. Der europäische One-Health-Aktionsplan gegen AMR1 ermutigt die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten, innovative, wirksame und nachhaltige Maßnahmen gegen AMR zu entwickeln, insbesondere um das Entstehen und die Verbreitung von AMR inner- und außerhalb der EU zu verringern. Im Einklang mit diesen Zielen engagieren sich 28 Nationen innerhalb der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR), um AMR mit einem One-Health-Ansatz einzudämmen.

Die abnehmende Schutzwirkung bestehender Antibiotika sowie die geringe und unzureichende Anzahl neuer Antibiotika in Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit, neue Protokolle und innovative Ansätze für die effektive Arzneimittelanwendung und den Gebrauch von bereits existierenden Antibiotika zu entwickeln. Die vorliegende aktuelle 14. Bekanntmachung der JPIAMR erfolgt im Rahmen des European Research Area (ERA) Netzes JPIAMR-ACTION

Im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung der JPIAMR wird eine begrenzte Anzahl transnationaler Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen leisten sollen.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:
Verbesserung der Behandlung von bakteriellen oder durch Pilze verursachten Infektionen (einschließlich Koinfektionen) und/oder Prävention des Entstehens oder der Ausbreitung von Resistenzen in Mensch, Tier oder Pflanzen durch die Verbesserung der Wirksamkeit, Spezifität, Anwendung, Kombination und/oder Adaptation von Wirkstoffen oder Pflanzenschutzmitteln.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-11-Bekanntmachung-JPIAMR.html