Sicherstellung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung bei krisenhaften Ereignissen
Termin:
31.08.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, in denen Lösungskonzepte zur Verbesserung der Handlungs-fähigkeit von Staat und Verwaltung bezüglich krisenhafter Ereignisse erforscht werden.
Es sollen Herausforderungen in den Blick genommen werden, die für staatliche Stellen wie Behörden und Verwaltungen auf Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen durch sich verändernde Bedrohungslagen entstehen – etwa durch die Häufung und Gleichzeitigkeit von Krisen- und Katastrophenereignissen, Abhängigkeiten und Kaskadeneffekte oder hybride Bedrohungen. Ein besonderer Fokus soll auch auf der Betrachtung der potenziellen eigenen Betroffenheit von Staat und Verwaltung und deren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit liegen.
Projektvorschläge sollen einen oder mehrere der nachfolgenden Aspekte aufgreifen und müssen dabei den jeweiligen Status Quo (zum Beispiel in der/den betrachteten Kommune/n, Behörde/n, zuständigkeitsübergreifenden und/oder internen Entscheidungsstruktur/en) berücksichtigen:
- Identifikation, Beschaffung, Analyse und Bewertung notwendiger Informationen und deren Einbindung in bestehende Prozesse und Strukturen (Informationsgenerierung, -aufbereitung, -bereitstellung und -austausch) zur Erhaltung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Verwaltungsstrukturen (zum Beispiel Ausgestaltung, Bereitstellung, Verfügbarkeit digitaler Lagebilder und krisenrelevanter Daten, Kommunikation innerhalb und zwischen den Behörden).
- Evidenzbasierte Empfehlungen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Handelnden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und/oder mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft auch unter Berücksichtigung relevanter Schnittstellen für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Krisen-, Verteidigungs- und Katastrophenfall (zum Beispiel Amtshilfe der Bundeswehr im Rahmen von Hilfeleistung bei Katastrophen oder Unglücksfällen).
- Analyse von Prozessen, die durch jeweils vorgängige Ereignisse das Handeln in Verwaltungsstrukturen bei krisenhaften Ereignissen negativ beeinflussen können.
- Etwaige Abhängigkeiten der Verwaltung von kritischen Produkten und Dienstleistungen, Lieferketten, IT-Strukturen und Energieträgern sowie Energienetzen und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung dieser Abhängigkeiten.
- Möglichkeiten der Einbindung von und Sicherstellung der Unterstützung durch externe Akteure (zum Beispiel Kommunikation und Vernetzung mit Unternehmen, Betreibern kritischer Infrastrukturen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen, Klärung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsfragen, Einbindung von spontanen Helfenden oder externen Sachverständigen etc.).
- Verbesserung des ebenen- und zuständigkeitsübergreifenden Risikomanagements. Dabei sind auch Aspekte des Wissensmanagements (was hat sich bereits bewährt, wie kann dieses Wissen weitergegeben, nachhaltig konserviert und weiterentwickelt werden) von Bedeutung.
- Verbesserung der (digitalen) Aus- und Weiterbildung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bei krisenhaften Situationen und bei Informationsdefiziten sicherzustellen (zum Beispiel Bewusstseinsbildung, Datenkompetenz und Instrumente für den Umgang mit Risiken, Krisen, Kaskaden sowie zur Sensibilisierung für Zusammenhänge und Abhängigkeiten).
- Interne Vorbereitung von Behörden und Verwaltungen auf Krisenfälle (zum Beispiel Klärung bzw. Festlegung von Strukturen, Prozessen und Verantwortlichkeiten als Grundlagen für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit, Priorisierung behördlicher Aufgaben, Identifikation besonders schützenswerter Daten, Rückfalloptionen, Konzepte zur Bedarfsermittlung und Bevorratung von Einsatzmitteln und Ansätzen zur kosteneffizienten Umsetzung und laufenden Instandhaltungen, innovative, behörden- und länderübergreifend bzw. bundesweit adaptierbare Lösungen zur schnellen Ausreichung finanzieller Hilfen an Betroffene).
Soweit sie dem Förderziel dienen und der Forschungsbedarf durch die am Projekt beteiligten Akteure aus Staat und Verwaltung bestätigt wird, können auch weitere Aspekte als die hier genannten aufgegriffen werden.
Bezüglich der Umsetzung der erzielten Ergebnisse und deren zukünftiger Verbreitung wird Folgendes erwartet, soweit das Projektdesign dieses ermöglicht:
- Eine Praxiserprobung der erarbeiteten Lösungen.
- Die Übertragbarkeit der erarbeiteten Lösungsansätze auch auf andere als die im Projekt behandelten Verwaltungsstrukturen Die Vorbereitung der Übertragung im Rahmen der geförderten Projekte wird ausdrücklich begrüßt.
- Die Entwicklung von Verbreitungsstrategien für die erarbeiteten Lösungskonzepte. Im Vordergrund steht deren Auslegung auf langfristige und übergreifende Nutzungspotenziale. Die Verbreitung der Ergebnisse als Teil der geförderten Projekte wird ausdrücklich begrüßt.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Vorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes gesellschaftliches und/oder wirtschaft¬liches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und
- Verbände, Non-Profit-Organisationen.
Es wird erwartet, dass die Projektverbünde einen oder mehrere Partner aus dem Bereich der Verwaltung (Bundes-, Länder- oder kommunale Ebene) als Vollpartner (Zuwendungsempfänger) oder als assoziierte Partner umfassen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-14-Bekanntmachung-ZivileSicherheit.html
Es sollen Herausforderungen in den Blick genommen werden, die für staatliche Stellen wie Behörden und Verwaltungen auf Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen durch sich verändernde Bedrohungslagen entstehen – etwa durch die Häufung und Gleichzeitigkeit von Krisen- und Katastrophenereignissen, Abhängigkeiten und Kaskadeneffekte oder hybride Bedrohungen. Ein besonderer Fokus soll auch auf der Betrachtung der potenziellen eigenen Betroffenheit von Staat und Verwaltung und deren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit liegen.
Projektvorschläge sollen einen oder mehrere der nachfolgenden Aspekte aufgreifen und müssen dabei den jeweiligen Status Quo (zum Beispiel in der/den betrachteten Kommune/n, Behörde/n, zuständigkeitsübergreifenden und/oder internen Entscheidungsstruktur/en) berücksichtigen:
- Identifikation, Beschaffung, Analyse und Bewertung notwendiger Informationen und deren Einbindung in bestehende Prozesse und Strukturen (Informationsgenerierung, -aufbereitung, -bereitstellung und -austausch) zur Erhaltung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Verwaltungsstrukturen (zum Beispiel Ausgestaltung, Bereitstellung, Verfügbarkeit digitaler Lagebilder und krisenrelevanter Daten, Kommunikation innerhalb und zwischen den Behörden).
- Evidenzbasierte Empfehlungen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Handelnden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und/oder mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft auch unter Berücksichtigung relevanter Schnittstellen für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Krisen-, Verteidigungs- und Katastrophenfall (zum Beispiel Amtshilfe der Bundeswehr im Rahmen von Hilfeleistung bei Katastrophen oder Unglücksfällen).
- Analyse von Prozessen, die durch jeweils vorgängige Ereignisse das Handeln in Verwaltungsstrukturen bei krisenhaften Ereignissen negativ beeinflussen können.
- Etwaige Abhängigkeiten der Verwaltung von kritischen Produkten und Dienstleistungen, Lieferketten, IT-Strukturen und Energieträgern sowie Energienetzen und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung dieser Abhängigkeiten.
- Möglichkeiten der Einbindung von und Sicherstellung der Unterstützung durch externe Akteure (zum Beispiel Kommunikation und Vernetzung mit Unternehmen, Betreibern kritischer Infrastrukturen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen, Klärung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsfragen, Einbindung von spontanen Helfenden oder externen Sachverständigen etc.).
- Verbesserung des ebenen- und zuständigkeitsübergreifenden Risikomanagements. Dabei sind auch Aspekte des Wissensmanagements (was hat sich bereits bewährt, wie kann dieses Wissen weitergegeben, nachhaltig konserviert und weiterentwickelt werden) von Bedeutung.
- Verbesserung der (digitalen) Aus- und Weiterbildung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bei krisenhaften Situationen und bei Informationsdefiziten sicherzustellen (zum Beispiel Bewusstseinsbildung, Datenkompetenz und Instrumente für den Umgang mit Risiken, Krisen, Kaskaden sowie zur Sensibilisierung für Zusammenhänge und Abhängigkeiten).
- Interne Vorbereitung von Behörden und Verwaltungen auf Krisenfälle (zum Beispiel Klärung bzw. Festlegung von Strukturen, Prozessen und Verantwortlichkeiten als Grundlagen für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit, Priorisierung behördlicher Aufgaben, Identifikation besonders schützenswerter Daten, Rückfalloptionen, Konzepte zur Bedarfsermittlung und Bevorratung von Einsatzmitteln und Ansätzen zur kosteneffizienten Umsetzung und laufenden Instandhaltungen, innovative, behörden- und länderübergreifend bzw. bundesweit adaptierbare Lösungen zur schnellen Ausreichung finanzieller Hilfen an Betroffene).
Soweit sie dem Förderziel dienen und der Forschungsbedarf durch die am Projekt beteiligten Akteure aus Staat und Verwaltung bestätigt wird, können auch weitere Aspekte als die hier genannten aufgegriffen werden.
Bezüglich der Umsetzung der erzielten Ergebnisse und deren zukünftiger Verbreitung wird Folgendes erwartet, soweit das Projektdesign dieses ermöglicht:
- Eine Praxiserprobung der erarbeiteten Lösungen.
- Die Übertragbarkeit der erarbeiteten Lösungsansätze auch auf andere als die im Projekt behandelten Verwaltungsstrukturen Die Vorbereitung der Übertragung im Rahmen der geförderten Projekte wird ausdrücklich begrüßt.
- Die Entwicklung von Verbreitungsstrategien für die erarbeiteten Lösungskonzepte. Im Vordergrund steht deren Auslegung auf langfristige und übergreifende Nutzungspotenziale. Die Verbreitung der Ergebnisse als Teil der geförderten Projekte wird ausdrücklich begrüßt.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Vorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes gesellschaftliches und/oder wirtschaft¬liches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und
- Verbände, Non-Profit-Organisationen.
Es wird erwartet, dass die Projektverbünde einen oder mehrere Partner aus dem Bereich der Verwaltung (Bundes-, Länder- oder kommunale Ebene) als Vollpartner (Zuwendungsempfänger) oder als assoziierte Partner umfassen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-14-Bekanntmachung-ZivileSicherheit.html