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Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs- und Bildungsraum (EFR-Förderprogramm)
Termin:
22.09.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Sie soll dazu dienen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit ausgewählten Donauanrainerstaaten - vor allem aus den EU13-Ländern sowie dem Westbalkan - zu stärken und diese an die großen europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme heranzuführen.
Ziel dieser themenoffenen Förderrichtlinie ist die Intensivierung der multilateralen Technologiekooperation mit den Donauanrainerstaaten Kroatien und der Slowakei sowie Albanien und Montenegro (Zielländer), insbesondere über Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen beider Länder. Die zu erwartenden Projektergebnisse sollen im Einklang mit den EUREKA-Zielen zu marktwirksamen Innovationen (neue kommerzielle Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen) mit ziviler Anwendung beitragen. Einem nachhaltigen Beitrag zu den Wertschöpfungsketten kommt weiterhin besondere Bedeutung zu. Es handelt sich um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung.
Zuwendungszweck ist die Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren durch das BMBF gemeinsam mit den jeweils zuständigen Fördermittelgebern der teilnehmenden Länder. Diese Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von EUREKA durchgeführt: EUREKA-Büro. EUREKA ist eine europäische Initiative für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet techno¬logischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Ziel ist es, das in Europa vorhandene Potenzial an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen.
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus den in Nummer 1.1 beschriebenen Zielländern der Bekanntmachung erfolgen - also mit Partnern aus Kroatien und der Slowakei sowie Albanien und Montenegro. Die Beteiligung weiterer Länder ist erwünscht.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich themenoffen. Themen, für die das BMBF nicht zuständig ist oder die aus ethischen Erwägungen in Deutschland nicht gefördert werden sollen, sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen sowie Erkenntnisse und in Deutschland verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten oder Dienstleistungen führen. Am Ende des Vorhabens soll der Technologiereifegrad TRL 4 bis 6 erreicht werden.
Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beiden Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu Forschungs- und Entwicklungs-Infrastruk¬turen, neue Anwendungsbereiche etc.). Das Projekt soll die Beiträge aller Teilnehmer der beteiligten Länder darstellen.
Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen sowie gegebenenfalls als Verbundprojektpartner Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/04/2022-04-01-Bekanntmachung-EUREKA-Danube-2022.html