Sozial- und Geisteswissenschaftliche Forschung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und des Alltags von Menschen mit seltenen Erkrankungen innerhalb des European Joint Programme Cofunds ,,EJP Rare Diseases"
Termin:
30.04.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein klarer Nutzen für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen erwartet werden kann.
Die Bekanntmachung richtet sich an Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Patientenorganisationen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Zusammensetzung der Verbünde aus Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht, aber nicht obligatorisch.
Verbünde müssen sowohl Sozial- und Geisteswissenschaftliche als auch klinische Fachkenntnisse in ihren Verbund aufnehmen. Um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Prioritäten von Patienten mit seltenen Erkrankungen angemessen berücksichtigt werden, müssen sie oder ihre Vertreter angemessen in alle Projekte einbezogen werden.
Gemeinsame Forschungsprojekte sollen auf eine Gruppe seltener Erkrankungen bzw. auf eine einzelne seltene Krankheit fokussiert sein. Hierfür wird die europäische Definition zugrunde gelegt, nach der eine seltene Erkrankung nicht mehr als fünf von 10 000 Menschen in der Bevölkerung betrifft. Antragstellende werden aufgefordert, Gruppen seltener Erkrankungen auf der Grundlage solider Kriterien und Gemeinsamkeiten zusammenzustellen, wenn dies einen Mehrwert beim Austausch von Ressourcen oder Fachwissen schafft oder dazu führen kann, Probleme häufiger Krankheiten aufzuklären.
Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Themengebiete zum Gegenstand haben:
o Forschung zu Gesundheits- und Sozialdiensten zur Verbesserung der gesundheitlichen Ergebnisse von Patienten und deren Familienangehörigen bzw. Haushalten;
o wirtschaftliche Auswirkungen seltener Erkrankungen;
o psychologische und soziale Auswirkungen seltener Erkrankungen;
o Studien, die sich mit den Auswirkungen und Belastungen durch Verzögerung der Diagnose und dem Mangel an therapeutischen Interventionen befassen;
o E-Health bei seltenen Erkrankungen: Einsatz innovativer Technologiesysteme für die Versorgungspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen;
o Entwicklung und Verbesserung von Forschungsmethoden für Gesundheitsergebnisse bei seltenen Erkrankungen;
o Auswirkungen der Pandemiekrise auf das Gebiet der seltenen Erkrankungen sowie die Entstehung innovativer Behandlungspfade in dieser Hinsicht.
Andere Forschungsthemen sind möglich, solange sie sich auf die Sozial- und Geisteswissenschaftliche Forschung konzentrieren und nicht in der Liste der ausgeschlossenen Themen enthalten sind. Weitere Details und Beispiele zu den oben genannten Themengebieten finden sich im Annex der englischsprachigen Bekanntmachung.
Folgende Arten von Studien können gefördert werden:
o Qualitative Analysen
o Nicht-interventionelle quantitative Studien
o Interventionsstudien zum Versorgungsgeschehen
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Patientenorganisationen.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Ansprechpersonen für deutsche Antragstellende sind:
Frau Dr. Katarzyna Saedler
Frau Dr. Michaela Fersch
Herr Dr. Ralph Schuster
Telefon: 02 28/38 21-12 33
E-Mail: SelteneErkrankungen@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3340.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Die Bekanntmachung richtet sich an Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Patientenorganisationen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Zusammensetzung der Verbünde aus Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht, aber nicht obligatorisch.
Verbünde müssen sowohl Sozial- und Geisteswissenschaftliche als auch klinische Fachkenntnisse in ihren Verbund aufnehmen. Um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Prioritäten von Patienten mit seltenen Erkrankungen angemessen berücksichtigt werden, müssen sie oder ihre Vertreter angemessen in alle Projekte einbezogen werden.
Gemeinsame Forschungsprojekte sollen auf eine Gruppe seltener Erkrankungen bzw. auf eine einzelne seltene Krankheit fokussiert sein. Hierfür wird die europäische Definition zugrunde gelegt, nach der eine seltene Erkrankung nicht mehr als fünf von 10 000 Menschen in der Bevölkerung betrifft. Antragstellende werden aufgefordert, Gruppen seltener Erkrankungen auf der Grundlage solider Kriterien und Gemeinsamkeiten zusammenzustellen, wenn dies einen Mehrwert beim Austausch von Ressourcen oder Fachwissen schafft oder dazu führen kann, Probleme häufiger Krankheiten aufzuklären.
Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Themengebiete zum Gegenstand haben:
o Forschung zu Gesundheits- und Sozialdiensten zur Verbesserung der gesundheitlichen Ergebnisse von Patienten und deren Familienangehörigen bzw. Haushalten;
o wirtschaftliche Auswirkungen seltener Erkrankungen;
o psychologische und soziale Auswirkungen seltener Erkrankungen;
o Studien, die sich mit den Auswirkungen und Belastungen durch Verzögerung der Diagnose und dem Mangel an therapeutischen Interventionen befassen;
o E-Health bei seltenen Erkrankungen: Einsatz innovativer Technologiesysteme für die Versorgungspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen;
o Entwicklung und Verbesserung von Forschungsmethoden für Gesundheitsergebnisse bei seltenen Erkrankungen;
o Auswirkungen der Pandemiekrise auf das Gebiet der seltenen Erkrankungen sowie die Entstehung innovativer Behandlungspfade in dieser Hinsicht.
Andere Forschungsthemen sind möglich, solange sie sich auf die Sozial- und Geisteswissenschaftliche Forschung konzentrieren und nicht in der Liste der ausgeschlossenen Themen enthalten sind. Weitere Details und Beispiele zu den oben genannten Themengebieten finden sich im Annex der englischsprachigen Bekanntmachung.
Folgende Arten von Studien können gefördert werden:
o Qualitative Analysen
o Nicht-interventionelle quantitative Studien
o Interventionsstudien zum Versorgungsgeschehen
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Patientenorganisationen.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Ansprechpersonen für deutsche Antragstellende sind:
Frau Dr. Katarzyna Saedler
Frau Dr. Michaela Fersch
Herr Dr. Ralph Schuster
Telefon: 02 28/38 21-12 33
E-Mail: SelteneErkrankungen@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3340.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de