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One-Health-Interventionen (JPIAMR): antimikrobielle Resistenz
Termin:
30.04.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antimikrobielle Resistenz (AMR) kennt weder geographische Grenzen noch Speziesbarrieren. Fortschritt in Bezug auf AMR ist nötig, um die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen. Insbesondere bei den Zielen ,,keine Armut", ,,Gesundheit und Wohlergehen", ,,kein Hunger", ,,weniger Ungleichheit" und ,,menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" spielt AMR eine wichtige Rolle. Der aktuellen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) folgend zielt diese Förderrichtlinie auf die Bekämpfung der steigenden Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen. Zur Bekämpfung von Anti¬biotikaresistenzen wird ein One-Health-Ansatz benötigt, da resistente Bakterien, genetische Elemente und Antibiotika in Mensch, Tier und Umwelt auftreten. Die abnehmende Wirkung bestehender Antibiotika sowie die geringe und unzureichende Anzahl neuer Antibiotika in Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit, das Auftreten und die Übertragung von Antibiotikaresistenz zu verstehen. Der Aktionsplan der Europäischen Union gegen AMR1 ermutigt die EU-Mitgliedstaaten dazu, innovative, effektive und nachhaltige Lösungen gegen AMR zu entwickeln, insbesondere, um das Auftreten und die Verbreitung von AMR inner- und außerhalb der EU zu verringern. Die vorliegende aktuelle 13. Bekanntmachung der JPIAMR erfolgt im Rahmen des ERA-Netz JPIAMR-ACTION.

Ziele der Bekanntmachung sind 1) das Verständnis des Effekts von Interventionen auf die Entwicklung und Übertragung von Antibiotikaresistenz zu erhöhen und 2) neue Interventionen zu entwickeln, zu implementieren und miteinander zu vergleichen.

Der Zuwendungszweck ist daher die Unterstützung der wissenschaftlichen Entwicklung und/oder Untersuchung von Interventionen, die erheblichen Einfluss auf die Verhinderung oder Verminderung von Entstehung und Übertragung von Antibiotikaresistenz haben und die Wechselwirkungen zwischen oder innerhalb der One-Health-Sektoren Mensch, Tier und Umwelt berücksichtigen.

Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch, experimentell oder sozialwissenschaftlich orientierte Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in Verbünden zusammenarbeiten. Konsortien unter der Koordination von LMIC auf globaler oder regionaler Ebene sind willkommen.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:
o Verständnis des Impakts der Interventionen für die Entwicklung und die Übertragung von Antibiotikaresistenz in einem oder zwischen mehreren One-Health-Sektoren;
o Design, Implementierung, Evaluation und Vergleich innovativer Interventionen, die die Entwicklung und Über¬tragung von Antibiotikaresistenzen innerhalb oder zwischen One-Health-Sektoren kontrollieren.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10

Ansprechpersonen sind:
Herr Dr. Akin Akkoyun, Telefon: 02 28/38 21-18 64, E-Mail: akin.akkoyun@dlr.de
Frau PD Dr. Barbara Junker, Telefon: 02 28/38 21-12 74, E-Mail: barbara.junker@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3313.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de