Sicherer Einsatz von Quantenkommunikation in der Anwendung
Termin:
31.12.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe von Dritten von Quantenkommunikationssystemen in der Anwendung voranzutreiben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die die Systeme für den Einsatz unter realen Bedingungen weiterentwickeln, unter anderem mögliche Schwachstellen und Angriffspunkte in diesen identifizieren und Gegenmaßnahmen für diese entwerfen. In den Vorhaben können sowohl verbesserte Übertragungsprotokolle als auch notwendige Managementsoftware entwickelt werden. Daneben soll auch die benötigte Hardware für den physischen Austausch von Quantenschlüsseln auf ihre geräteunabhängige Sicherheit hin optimiert und - wenn nötig - neue Systemarchitekturen vorgeschlagen und umgesetzt werden. Beispiele für mögliche Forschungsgegenstände sind:
- Identifizierung und Absicherung von Seitenkanälen in aktuellen QKD-Systemen bei Software- und Hardware sowie deren Weiterentwicklung
- Steigerung der Robustheit von QKD-Systemen, um Daten zuverlässig auch bei Angriffen, wie beispielweise Denial-of-Service-Attacken, übertragen zu können
- Abschätzung der (teilweisen) geräteunabhängigen Systemsicherheit, wenn eine vollumfängliche Sicherheit aller technischen Komponenten nicht gewährleistet werden kann
- Entwicklung von QKD-Systemarchitekturen unter den Gesichtspunkten derer späteren Zertifizierungsmöglichkeiten
- Entwicklung von Software und Hardware für den Einsatz von QKD unter Berücksichtigung der notwendigen Schnittstellen zur physikalischen Schicht und möglichen IT-Sicherheitsrisiken
- Konzipierung der Systeme unter dem Gesichtspunkt der sicheren Anschlussfähigkeit an die bestehende Glasfaser-IT-Infrastruktur sowie der Zertifizierbarkeit.
Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen. Es können auch andere Schwerpunkte zu Quantenkommunikationssystemen gefördert werden, sofern sie eindeutig die Sicherheit von Quantenkommunikationssystemen adressieren. Die gewählten Ansätze sollen in einem nachhaltigen technologischen Fortschritt resultieren. Die grundsätzliche Praxistauglichkeit der erforschten Technologie soll idealerweise innerhalb der Projektlaufzeit vorangetrieben werden. Die Verbünde sollen vorhandene Expertise im Bereich der Quantenkommunikation und der IT-Sicherheit miteinander verbinden. Eine Einbindung von Know-how-Trägern auf Seiten der Industrie ist erwünscht. Querschnittsthemen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung sollten, soweit erforderlich, in den Vorhaben berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Kommunen und deren Einrichtungen,
- Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert, Verband, Verein oder Non-Profit-Organisation, Kommune und deren Einrichtungen sowie Behörde und deren Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-30-Bekanntmachung-Quantenkommunikation.html
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die die Systeme für den Einsatz unter realen Bedingungen weiterentwickeln, unter anderem mögliche Schwachstellen und Angriffspunkte in diesen identifizieren und Gegenmaßnahmen für diese entwerfen. In den Vorhaben können sowohl verbesserte Übertragungsprotokolle als auch notwendige Managementsoftware entwickelt werden. Daneben soll auch die benötigte Hardware für den physischen Austausch von Quantenschlüsseln auf ihre geräteunabhängige Sicherheit hin optimiert und - wenn nötig - neue Systemarchitekturen vorgeschlagen und umgesetzt werden. Beispiele für mögliche Forschungsgegenstände sind:
- Identifizierung und Absicherung von Seitenkanälen in aktuellen QKD-Systemen bei Software- und Hardware sowie deren Weiterentwicklung
- Steigerung der Robustheit von QKD-Systemen, um Daten zuverlässig auch bei Angriffen, wie beispielweise Denial-of-Service-Attacken, übertragen zu können
- Abschätzung der (teilweisen) geräteunabhängigen Systemsicherheit, wenn eine vollumfängliche Sicherheit aller technischen Komponenten nicht gewährleistet werden kann
- Entwicklung von QKD-Systemarchitekturen unter den Gesichtspunkten derer späteren Zertifizierungsmöglichkeiten
- Entwicklung von Software und Hardware für den Einsatz von QKD unter Berücksichtigung der notwendigen Schnittstellen zur physikalischen Schicht und möglichen IT-Sicherheitsrisiken
- Konzipierung der Systeme unter dem Gesichtspunkt der sicheren Anschlussfähigkeit an die bestehende Glasfaser-IT-Infrastruktur sowie der Zertifizierbarkeit.
Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen. Es können auch andere Schwerpunkte zu Quantenkommunikationssystemen gefördert werden, sofern sie eindeutig die Sicherheit von Quantenkommunikationssystemen adressieren. Die gewählten Ansätze sollen in einem nachhaltigen technologischen Fortschritt resultieren. Die grundsätzliche Praxistauglichkeit der erforschten Technologie soll idealerweise innerhalb der Projektlaufzeit vorangetrieben werden. Die Verbünde sollen vorhandene Expertise im Bereich der Quantenkommunikation und der IT-Sicherheit miteinander verbinden. Eine Einbindung von Know-how-Trägern auf Seiten der Industrie ist erwünscht. Querschnittsthemen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung sollten, soweit erforderlich, in den Vorhaben berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Kommunen und deren Einrichtungen,
- Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert, Verband, Verein oder Non-Profit-Organisation, Kommune und deren Einrichtungen sowie Behörde und deren Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-30-Bekanntmachung-Quantenkommunikation.html