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Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen
Termin:
31.12.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Förderlinie FH-Kooperativ unterstützt die FH bei der Kooperation mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Vorrangiges Ziel ist dabei die Intensivierung des anwendungsnahen sowie anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen. So sollen innovative, neuartige Lösungen für die betriebliche Praxis entwickelt und umgesetzt werden. Gefördert werden FuE*-Projekte in den Bereichen der anwendungsorientierten Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die vornehmlich interdisziplinären FuE-Projekte zeichnen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung aus. Auch grundlagennahe, neue und/oder disruptive Technologien (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien, Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz) mit einem hohen technischen Risiko und/oder Forschungsrisiko können im Rahmen der Projekte gefördert werden. Dabei soll angestrebt werden, diese in eine erste Anwendung zu überführen.
Darüber hinaus soll die Forschungsförderung zur Kooperation innerhalb der FH bzw. zwischen den FH beitragen. Forschungsfragen sollen von mindestens zwei Professorinnen/Professoren (entweder innerhalb einer FH oder im Verbund mehrerer FH) kooperativ bearbeitet werden. Die Arbeiten der FH sind mit den Arbeiten des Unternehmenspartners zu verzahnen. Die aktive Einbindung der Partner ist im Arbeitsplan darzustellen. Neben der aktiven Einbindung der Unternehmenspartner können auch weitere Forschungspartner wie Universitäten oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in das Vorhaben eingebunden werden. Die Förderung erfolgt jedoch nur für die antragstellende(n) FH.
Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens soll zu einer Ausbildung, Schärfung oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen. Die Förderung soll auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung im Umgang mit technologischen Neuerungen und Errungenschaften unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen.
Projektskizzen von erstberufenen (Erstberufene) und erfahrenen (Erfahrene) Professorinnen/Professoren werden getrennt eingereicht, begutachtet und gefördert (siehe die Nummern 2.1.1, 2.1.2, 5.1, 5.2 und 7.2.1).
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an FH, z. B. durch (kooperative) Promotionen, unterstützt in Zusammenarbeit mit den Unternehmenspartnern eine praxisorientierte Ausbildung und stärkt die industrienahe Forschungskompetenz der FH. Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu fördern, ist auch die Zusammenarbeit mit Uni-versitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen anzustreben.
Mit der Förderung der FuE-Projekte können die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der FH optimiert werden. Deshalb können auch Mittel für Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren, die im Rahmen des Projekts und anschließend für den nachhaltigen Einsatz im Forschungsschwerpunkt der FH benötigt werden, beantragt werden. Die Förderung zielt auch auf die Verwendung neuartiger und innovativer Technologien ab, sofern diese passgenau zum Forschungsschwerpunkt der FH und zum Forschungsgegenstand des FuE-Projekts sind.
Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Dateneigentums sind in die Forschungsarbeiten zu integrieren und verantwortungsvoll zu berücksichtigen, ebenso wie ethische und rechtliche Fragestellungen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfs¬finanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben insgesamt. Die Gesamtfinanzierung ist über Drittmittel als Beteiligung der Unternehmenspartner sicherzustellen.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Anteil der finanziellen Beteiligung der Unternehmenspartner mindestens 7,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben - abzüglich der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren - bei Erstberufenen bzw. mindestens 15 % bei Erfahrenen beträgt.
Geldwerte Leistungen können nicht als Drittmittel berücksichtigt werden.
Die Förderung darf nicht im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeiten erfolgen.
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Abweichungen sind möglich.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2019/06/2481_bekanntmachung.html