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Forschung für neue Mikroelektronik (ForMikro 2.0)
Termin:
01.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher wissenschaftlicher Verbundvorhaben. Dabei steht die enge fachliche Zusammenarbeit von Forschenden aus der erkenntnis- und der anwendungsorientierten Forschung zur Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse in eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung im Mittelpunkt. Weiterhin muss das Interesse von Unternehmen an den Ergebnissen in Form einer finanziellen Beteiligung und gegebenenfalls weiteren Beteiligungsformen nachgewiesen werden, wie in Nummer 4.1 erläutert.
Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Innovationskraft der Forschungslandschaft sowie der be-teiligten Anwendungsindustrie. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Transfer von grundlagenorientierten Forschungsergebnissen in die praktische Anwendung beschleunigt wird.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die auf wesentliche Innovationen in der Mikro- und Nanoelektronik abzielen. Hierzu gehören insbesondere:
- neuartige Open-Source-Werkzeuge für Entwurfs- und Designautomatisierung sowie Modellierung, zum Beispiel Künstliche Intelligenz (KI) für EDA und Design for Test;
- neuartige Bauelemente, Schaltungsarchitekturen und Spezialprozessoren für Edge Computing, KI und Hoch-leistungsanwendungen, zum Beispiel neuromorphe Chips und intelligente Leistungselektronik;
- neuartige, intelligente und vernetzte Sensorkonzepte, zum Beispiel neue Sensorprinzipien basierend auf Quanteneffekten;
- zukunftsweisende Ansätze der Systemintegration sowie Konzepte der AVT und Fertigungsverfahren für vertrauenswürdige Elektronik, zum Beispiel split manufacturing;
- innovative Materialsysteme und gegebenenfalls deren Skalierung für die Mikroelektronik, Leistungselektronik und Sensorik unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten (Effizienz, Produktion, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Substitution kritischer Materialien und Vermeidung seltener Erden);
- vertrauenswürdige Elektronik für Hochfrequenzanwendungen der Kommunikationstechnologie und Sensorik, zum Beispiel Silizium-Photonik;
- neue Konzepte für intelligente, effiziente Leistungselektroniksysteme;
- neuartige Herstellungsprozesse und Metrologieverfahren für die Mikroelektronikproduktion;
- innovative Ansätze für die Mikroelektronik auf Systemebene;
- neuartige Testumgebungen und -verfahren für Prüfaufgaben und Zuverlässigkeitsanalysen;
mit nachgewiesenem Interesse von Unternehmen an den Ergebnissen und potenziell großer Breitenwirksamkeit. Die genannten Themenfelder sind nicht abschließend, sollten aber die Anwendungsfelder des Rahmenprogramms der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024: ,,Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa." adressieren.
Bei allen Forschungsanwendungen kommt den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Standardisierung eine hohe Bedeutung zu und diese sind bei der Planung der Vorhaben zu berücksichtigen. Charakteristisch für jedes Vorhaben ist, dass die der Technologie zu Grunde liegenden naturwissenschaftlichen Phänomene bereits erforscht sind und im Rahmen des Projekts erstmals die konkrete Nutzbarkeit für die industrielle Anwendung demonstriert wird. Ziel soll sein, dass die Ergebnisse aus dem Vorhaben als Basis für anschließende Verbund¬forschung unter Einbeziehung von Unternehmen oder Entwicklungsarbeiten von Start-ups dienen. Der tatsächliche Nutzen, insbesondere im Vergleich zu bestehenden Technologien, ist differenziert darzulegen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben ohne ausreichenden Bezug zu neuen Anwendungen und Technologien in der Mikro- und Nanoelektronik, beispielsweise in der Materialforschung, Photonik und Quantentechnologien zweiter Generation.
Die Arbeiten in den Forschungsvorhaben sollen vor allem:
- neuartige, potenziell disruptive Forschungsthemen und -gebiete der Mikro- und Nanoelektronik auf internationalem Spitzenniveau mit hoher wissenschaftlicher und künftiger wirtschaftlicher Relevanz vorantreiben,
- Forschung zur Mikro- und Nanoelektronik ermöglichen, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik deutlich übertrifft,
- den Transfer grundlegender Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung zielgerichtet und effizient vorantreiben.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler werden explizit zur Teilnahme ermutigt.
Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich an konkreten industriellen Anforderungen und Anwendungen orientieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko sowie eine große potenzielle Breitenwirksamkeit auszeichnen.
Vorhaben der reinen Grundlagenforschung ohne weiterführende anwendungsbezogene Ansätze, der reinen Softwareentwicklung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen.
Für alle Vorhaben wird empfohlen, vor dem Stichtag bereits in einer frühen Skizzenphase Kontakt mit dem zustän¬digen Projektträger aufzunehmen und die grundsätzliche Passfähigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der Förderkriterien zu erörtern.
Antragsberechtigt sind Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Mikroelektronik. Eine koordinierende Stelle ist im Verbundvorhaben von mehreren Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu benennen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtung), in Deutschland verlangt. Einrichtungen, die ausschließlich wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/01/2023-01-19-Bekanntmachung-Mikroelektronik.html