Opus Magnum
Termin:
01.03.2023
Fördergeber:
Volkswagen Stiftung
Dieses Förderangebot soll ausgewiesenen Professor:innen der Geistes-, Kultur-und auch der Gesellschaftswissenschaften an deutschen Hochschulen den Freiraum verschaffen, sich intensiv der Abfassung eines größeren wissenschaftlichen Werkes - eines Opus Magnum mit Ausstrahlungskraft über die eigene Fachcommunity hinaus - widmen zu können. Diesen Freiraum ermöglicht die zur Verfügung gestellte Freistellung von den sonstigen dienstlichen Aufgaben in Lehre und Verwaltung. Da die Förderung im Wesentlichen in der Finanzierung der Vertretungsprofessur besteht, zielt die Initiative gleichzeitig auf die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses, dem durch die Vertretung einer renommierten Professur eine Perspektive für die eigene akademische Karriere eröffnet werden soll.
Das Förderangebot besteht in einer 6- bis maximal 18-monatigen Freistellung, die zusätzlich zu den regulären Forschungsfreisemestern gewährt wird. Innerhalb dieses Zeitraums sollte das Opus Magnum fertiggestellt werden.
Als Opus Magnum sei ein grundlegendes wissenschaftliches Werk verstanden, das auf Grund seiner besonderen Qualität, Originalität und Ausstrahlungskraft über die Bedeutung eines regulären fachwissenschaftlichen Buches hinausgeht. Gedacht ist beispielsweise an ein Werk, das
- ein Forschungsgebiet erstmals umfassend und unter Bezugnahme auf den Forschungsstand in benachbarten Disziplinen richtungsweisend aufarbeitet,
- in kritischer Auseinanderssetzung mit gängigen Interpretationsmustern einen Gegenstandsbereich in einem neuen Licht darstellt und dadurch ein neues Forschungsfeld eröffnet,
- Vorarbeiten unterschiedlicher Art und Provenienz erstmals in einen Zusammenhang stellt und durch diese Syntheseleistung neue Einsichten generiert,
- Strahlkraft außerhalb der eigenen Fachcommunity hat bzw. nachhaltige Bedeutung für ein ganzes Forschungsfeld haben wird.
Nicht gefördert werden Sammelbände, Editionen, Übersetzungen, Lehr- und Handbücher, Kommentare und Ratgeber.
Dieses Förderangebot wendet sich an alle ordentlichen Professor:innen in den Geistes-, Kultur- und (theroretischen) Gesellschaftswissenschaften an einer deutschen Hochschule. In Ausnahmefällen können interessierte Professor:innen auch außerhalb dieser Disziplinenfelder berücksichtigt werden; hier ist im Vorfeld die Stiftung zu kontaktieren. Antragstellende Professor:innen sollten zur Antragsfrist noch mindestens drei Jahre vor dem regulären Ruhestand stehen. Außerplanmäßige Professor:innen sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Informationen:
https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/opus-magnum
Das Förderangebot besteht in einer 6- bis maximal 18-monatigen Freistellung, die zusätzlich zu den regulären Forschungsfreisemestern gewährt wird. Innerhalb dieses Zeitraums sollte das Opus Magnum fertiggestellt werden.
Als Opus Magnum sei ein grundlegendes wissenschaftliches Werk verstanden, das auf Grund seiner besonderen Qualität, Originalität und Ausstrahlungskraft über die Bedeutung eines regulären fachwissenschaftlichen Buches hinausgeht. Gedacht ist beispielsweise an ein Werk, das
- ein Forschungsgebiet erstmals umfassend und unter Bezugnahme auf den Forschungsstand in benachbarten Disziplinen richtungsweisend aufarbeitet,
- in kritischer Auseinanderssetzung mit gängigen Interpretationsmustern einen Gegenstandsbereich in einem neuen Licht darstellt und dadurch ein neues Forschungsfeld eröffnet,
- Vorarbeiten unterschiedlicher Art und Provenienz erstmals in einen Zusammenhang stellt und durch diese Syntheseleistung neue Einsichten generiert,
- Strahlkraft außerhalb der eigenen Fachcommunity hat bzw. nachhaltige Bedeutung für ein ganzes Forschungsfeld haben wird.
Nicht gefördert werden Sammelbände, Editionen, Übersetzungen, Lehr- und Handbücher, Kommentare und Ratgeber.
Dieses Förderangebot wendet sich an alle ordentlichen Professor:innen in den Geistes-, Kultur- und (theroretischen) Gesellschaftswissenschaften an einer deutschen Hochschule. In Ausnahmefällen können interessierte Professor:innen auch außerhalb dieser Disziplinenfelder berücksichtigt werden; hier ist im Vorfeld die Stiftung zu kontaktieren. Antragstellende Professor:innen sollten zur Antragsfrist noch mindestens drei Jahre vor dem regulären Ruhestand stehen. Außerplanmäßige Professor:innen sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Informationen:
https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/opus-magnum