Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie
Termin:
31.08.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Der Ausbau der industriellen Bioökonomie soll zu einer starken, wettbewerbsfähigen und innovationsoffenen Wirtschaft beitragen, den Industriestandort Deutschland stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Die Industrie in Deutschland soll Leitmarkt für und globaler Leitanbieter von industriellen bioökonomischen Produkten und Verfahren werden. Dazu müssen die Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der Bioökonomie in der industriellen Anwendung und im industriellen Angebot nutzbar gemacht werden.
Die vorliegende Förderrichtlinie setzt an der Förderung von Demonstrationsanlagen an. Gefördert werden sollen zum einen innovationsunterstützende Dienstleistungen in Form der anteiligen Kosten für den Zugang zu oder die Nutzung von Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen (Mehrzweck-Demonstrationsanlagen) für Startups, KMU, mittelständische Unternehmen mit maximal 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen für Großunternehmen. Durch Nutzung dieser Anlagen soll nachgewiesen - demonstriert - werden, dass sich technisch bereits validierte Verfahren, die noch auf der Stufe der industriellen Forschung stehen und in der Regel einen mittleren Technologiereifegrad (Technology Readiness Level, TRL 4 - 5) haben, in marktgängige und wirtschaftlich tragfähige industrielle Anwendungen mit einem höheren, bis zur Markteinführung reichenden Technologiereifegrad überführen lassen. Zum anderen sollen vorbereitende Tätigkeiten und Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung von unternehmenseigenen Single-Purpose-Demonstrationsanlagen (Single-Use-Demonstrationsanlagen, Demonstrationsanlagen, die nur einem Zweck dienen) von Unternehmen jeder Größe gefördert werden. Strategisches Ziel ist dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten bestmögliche Voraussetzungen für Investitions- und Förderanträge an nationale oder europäische Förderfonds zu schaffen sowie private Investoren zu attrahieren.
Demonstriert werden soll in beiden Fällen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren
- in der industriellen Anwendung umsetzbar sind, zu Kostenreduktionen führen und ihre Serientauglichkeit unter Beweis stellen,
- zusätzliche Wertschöpfung generieren,
- branchenübergreifende Anwendungen ermöglichen oder
- einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele (beispielsweise durch Reduzierung der Zahl der Produktionsschritte, der Gesamtkosten, der CO2-Emissionen, des Energieverbrauchs, der Abfallproduktion und des Verbrauchs fossiler Rohstoffe) leisten, indem Treibhausgasemissionen vermindert, Ressourceneffizienz gesteigert sowie ein Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie oder für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft geleistet wird.
Die vorliegende Förderrichtlinie soll bioökonomische Anwendungen branchenübergreifend fördern und ergänzt speziellere branchen-fokussierte bzw. technologiespezifische Förderprogramme der Bundesregierung passgenau.
Die Verfahren und Produkte, die bereits im Labormaßstab bzw. in Pilotanlagen gezeigt haben, dass sie
- die Technologieentwicklung vorantreiben;
- in der Lage sind, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen;
- dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzen, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen;
die Klimabilanz verbessern, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduzieren;
- zu einer nachhaltigen Produktion9 beitragen;
- Kostenreduktion ermöglichen oder
- Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugen,
müssen in Demonstrationsanlagen umgesetzt werden, um zu ,,demonstrieren", dass sie auch skalierbar sind, ohne dass ihre oben genannten Eigenschaften verloren gehen. Gefördert werden sollen Vorhaben zu innovativen bioökonomischen Produkten und Verfahren, die mindestens drei der oben genannten Bedingungen erfüllen.
Hierzu sind zwei unterschiedliche Bausteine vorgesehen.
Baustein A fördert Startups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bei der Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie. Neben den innovationsunterstützenden Dienstleistungen in Form von Nutzungskosten von Multi-Purpose-Anlagen werden auch Aufwendungen für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten und für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Anlagenbetreibern gefördert. Der Aufwand für Vertragsverhandlungen und Abstimmungsprozesse sowie für die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort ist ebenfalls Teil der Förderung. Der Zugang zu und die Nutzung von Demonstrationsanlagen unterstützt damit die experimentelle Entwicklung, die auf dem Technologiereifegrad TRL 4 - 5 aufsetzt, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen und erhöht zudem den Market Pull (von Kunden und Markt formulierte Anforderungen an Produkteigenschaften und Technologie, die für die Festlegung von Innovationsaktivitäten verwendet werden) für den Bau und Betrieb solcher Anlagen, auch aus privaten Mitteln. Durch die Förderung des Zugangs zu solchen Anlagen wird auch deren Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen gesteigert.
Baustein B soll die vorbereitenden Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen anstoßen. Gefördert werden dabei auch notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Use-Anlagen. Auch Ingenieursdienstleistungen, auch von externen Dienstleistern, sind in der Förderung beinhaltet. Ein strategisches Ziel ist es, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage sowie bestmögliche Voraussetzungen für Investitions- und Förderanträge an nationale oder europäische Förderfonds zu schaffen sowie private Investoren zu attrahieren.
Antragsberechtigt sind:
Baustein A: Startups, KMU im Sinne von Anhang I AGVO sowie mittelständische Unternehmen mit maximal 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Produkt- oder Prozessentwicklungen in der industriellen Bioökonomie in bestehenden Demonstrationsanlagen anstreben.
Baustein B: Gewerbliche Unternehmen jeder Größe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die bestrebt sind, bereits im Rahmen der experimentellen Entwicklung erprobte Produkte oder Verfahren in einer längerfristigen Testphase zur Marktreife weiterzuentwickeln und prozesstechnisch zu optimieren, und dafür den Bau einer Demonstrationsanlage planen.
Antragsberechtigt (für beide Bausteine) sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland, sofern sie Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung sind.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Das BMWi behält sich vor, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger als Verwaltungshelfer zu beauftragen. Eine Bekanntgabe des Projektträgers erfolgt auf der BMWI-Seite.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WJfE1kIkQN3tKcw2ONN?1
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Technologie/biotechnologie.html
Die vorliegende Förderrichtlinie setzt an der Förderung von Demonstrationsanlagen an. Gefördert werden sollen zum einen innovationsunterstützende Dienstleistungen in Form der anteiligen Kosten für den Zugang zu oder die Nutzung von Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen (Mehrzweck-Demonstrationsanlagen) für Startups, KMU, mittelständische Unternehmen mit maximal 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen für Großunternehmen. Durch Nutzung dieser Anlagen soll nachgewiesen - demonstriert - werden, dass sich technisch bereits validierte Verfahren, die noch auf der Stufe der industriellen Forschung stehen und in der Regel einen mittleren Technologiereifegrad (Technology Readiness Level, TRL 4 - 5) haben, in marktgängige und wirtschaftlich tragfähige industrielle Anwendungen mit einem höheren, bis zur Markteinführung reichenden Technologiereifegrad überführen lassen. Zum anderen sollen vorbereitende Tätigkeiten und Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung von unternehmenseigenen Single-Purpose-Demonstrationsanlagen (Single-Use-Demonstrationsanlagen, Demonstrationsanlagen, die nur einem Zweck dienen) von Unternehmen jeder Größe gefördert werden. Strategisches Ziel ist dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten bestmögliche Voraussetzungen für Investitions- und Förderanträge an nationale oder europäische Förderfonds zu schaffen sowie private Investoren zu attrahieren.
Demonstriert werden soll in beiden Fällen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren
- in der industriellen Anwendung umsetzbar sind, zu Kostenreduktionen führen und ihre Serientauglichkeit unter Beweis stellen,
- zusätzliche Wertschöpfung generieren,
- branchenübergreifende Anwendungen ermöglichen oder
- einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele (beispielsweise durch Reduzierung der Zahl der Produktionsschritte, der Gesamtkosten, der CO2-Emissionen, des Energieverbrauchs, der Abfallproduktion und des Verbrauchs fossiler Rohstoffe) leisten, indem Treibhausgasemissionen vermindert, Ressourceneffizienz gesteigert sowie ein Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie oder für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft geleistet wird.
Die vorliegende Förderrichtlinie soll bioökonomische Anwendungen branchenübergreifend fördern und ergänzt speziellere branchen-fokussierte bzw. technologiespezifische Förderprogramme der Bundesregierung passgenau.
Die Verfahren und Produkte, die bereits im Labormaßstab bzw. in Pilotanlagen gezeigt haben, dass sie
- die Technologieentwicklung vorantreiben;
- in der Lage sind, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen;
- dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzen, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen;
die Klimabilanz verbessern, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduzieren;
- zu einer nachhaltigen Produktion9 beitragen;
- Kostenreduktion ermöglichen oder
- Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugen,
müssen in Demonstrationsanlagen umgesetzt werden, um zu ,,demonstrieren", dass sie auch skalierbar sind, ohne dass ihre oben genannten Eigenschaften verloren gehen. Gefördert werden sollen Vorhaben zu innovativen bioökonomischen Produkten und Verfahren, die mindestens drei der oben genannten Bedingungen erfüllen.
Hierzu sind zwei unterschiedliche Bausteine vorgesehen.
Baustein A fördert Startups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bei der Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie. Neben den innovationsunterstützenden Dienstleistungen in Form von Nutzungskosten von Multi-Purpose-Anlagen werden auch Aufwendungen für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten und für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Anlagenbetreibern gefördert. Der Aufwand für Vertragsverhandlungen und Abstimmungsprozesse sowie für die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort ist ebenfalls Teil der Förderung. Der Zugang zu und die Nutzung von Demonstrationsanlagen unterstützt damit die experimentelle Entwicklung, die auf dem Technologiereifegrad TRL 4 - 5 aufsetzt, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen und erhöht zudem den Market Pull (von Kunden und Markt formulierte Anforderungen an Produkteigenschaften und Technologie, die für die Festlegung von Innovationsaktivitäten verwendet werden) für den Bau und Betrieb solcher Anlagen, auch aus privaten Mitteln. Durch die Förderung des Zugangs zu solchen Anlagen wird auch deren Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen gesteigert.
Baustein B soll die vorbereitenden Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen anstoßen. Gefördert werden dabei auch notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Use-Anlagen. Auch Ingenieursdienstleistungen, auch von externen Dienstleistern, sind in der Förderung beinhaltet. Ein strategisches Ziel ist es, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage sowie bestmögliche Voraussetzungen für Investitions- und Förderanträge an nationale oder europäische Förderfonds zu schaffen sowie private Investoren zu attrahieren.
Antragsberechtigt sind:
Baustein A: Startups, KMU im Sinne von Anhang I AGVO sowie mittelständische Unternehmen mit maximal 1 000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Produkt- oder Prozessentwicklungen in der industriellen Bioökonomie in bestehenden Demonstrationsanlagen anstreben.
Baustein B: Gewerbliche Unternehmen jeder Größe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die bestrebt sind, bereits im Rahmen der experimentellen Entwicklung erprobte Produkte oder Verfahren in einer längerfristigen Testphase zur Marktreife weiterzuentwickeln und prozesstechnisch zu optimieren, und dafür den Bau einer Demonstrationsanlage planen.
Antragsberechtigt (für beide Bausteine) sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland, sofern sie Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung sind.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Das BMWi behält sich vor, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger als Verwaltungshelfer zu beauftragen. Eine Bekanntgabe des Projektträgers erfolgt auf der BMWI-Seite.
Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WJfE1kIkQN3tKcw2ONN?1
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Technologie/biotechnologie.html