Wissen schafft Perspektiven für die Region!
Termin:
31.08.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Förderung in der Konzeptionsphase erfolgt als personengebundene Förderung an eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland sind daher aufgefordert, sich für die Förderphase I mit einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung zusammenzuschließen. Für die Förderphase I sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Eine Beteiligung an mehreren Konzeptskizzen ist möglich.
Am 14. August 2020 ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) in Kraft getreten. Dieses sieht in § 17 Nummer 29 die Gründung je eines neuen institutionell geförderten Großforschungszentrums nach Helmholtz oder vergleichbaren Bedingungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens vor (zur Definition der genannten Regionen vgl. § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen).
Ziel der Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative Wissen schafft Perspektiven für die Region! ist es, zwei neue Großforschungszentren mit internationaler Strahlkraft zu gründen, die herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt anziehen, welche mit exzellenter Forschung an der Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen mitwirken. Die Forschungszentren sollen durch ihre strukturelle und thematische Ausrichtung zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland beitragen und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beitragen. Mit der Gründung der neuen Großforschungszentren sollen der Strukturwandel in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier zukunftsgerichtet gestaltet werden und insbesondere das wirtschaftliche Wachstum und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Der Fokus der neuen Forschungszentren soll daher in besonderem Maße auf dem Transfer und der Förderung des Innovationsgeschehens in der Region, in Deutschland und in Europa liegen. Dabei sollen neue zukunftsgerichtete Modelle der strukturellen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft umgesetzt werden.
Aufgefordert zur Einreichung von Konzeptskizzen sind international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich berufen sehen, eine Idee für die Gründung eines Großforschungszentrums in einer der beiden vorgegebenen Regionen zu entwickeln und umzusetzen. Konzeptskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland arbeiten und sich langfristig bei der Gründung der neuen Einrichtungen in den jeweiligen Regionen engagieren wollen, sind zulässig.
Um dieses Förderziel zu erreichen, fördert das BMBF1
a) die Entwicklung und Ausarbeitung von Konzepten zur Ausgestaltung der beiden neuen Forschungszentren, und
b) die für die Gründung notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und den Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten. Den Rahmen hierfür bildet die Initiative Wissen schafft Perspektiven für die Region! , mit der herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im In- und Ausland aufgefordert werden, innovative Ideen für die Gründung der beiden neuen Forschungszentren einzureichen. Aus den eingereichten Konzeptskizzen werden in einem wettbewerblichen Verfahren und auf Grundlage einer externen, wissenschaftlichen Begutachtung die aussichtsreichsten Konzepte zur Gründung ausgewählt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden insbesondere die thematische Ausrichtung der Forschungszentren und deren Standorte innerhalb der beiden vorgegebenen Regionen festgelegt.
Die neuen Großforschungszentren werden gefördert, um zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen und einen Schwerpunkt im Bereich Transfer wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beizutragen.
Das BMBF fördert im Rahmen der Förderrichtlinie zunächst etwa sechs sechsmonatige Projekte (etwa drei pro geplantem Forschungszentrum) mit bis zu 500 000 Euro, die der Ausarbeitung von Konzeptideen zu begutachtungsfähigen Konzepten dienen (Förderphase I - Konzeptionsphase). Die Konzeptentwicklungsphase dient der Vernetzung und Abstimmung und der Erarbeitung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Strategie. Im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase werden gemeinsame wissenschaftliche und organisatorische Planungsarbeiten gefördert, welche die Grundlagen zur Realisierung eines neuen Großforschungszentrums darstellen.
Das in der Förderphase I erarbeitete Konzept bildet die Grundlage für den Aufbau des neuen Großforschungszentrums.
In der zweiten Förderphase (Aufbauphase) werden auf Grundlage der beiden ausgewählten Konzepte Forschungsprojekte zum Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten, der notwendige Kompetenzaufbau im administrativen Bereich sowie innovationsunterstützende Aktivitäten in Vorbereitung der Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen gefördert. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre und kann einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden. In der Förderphase II werden alle Aktivitäten gefördert, die dem Aufbau des neuen Großforschungszentrums dienen. Diese richten sich auch nach dem ausgewählten Konzept.
Im zweiten Schritt werden aus den in Förderphase I ausgearbeiteten Konzepten die besten Konzepte für die Gründung der neuen Forschungseinrichtungen ausgewählt. Diese erhalten eine Förderung, mit der der Aufbau der beiden neuen Einrichtungen vorangetrieben wird.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit keinen Projektträger (PT) beauftragt. Eine Ausschreibung erfolgt in engem zeitlichen Zusammenhang zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie.
Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist
Frau Dr. Friederike Trimborn-Witthaut, Referat 423, Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn
E-Mail: WissenSchafftPerspektiven@bmbf.bund.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3295.html
Am 14. August 2020 ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) in Kraft getreten. Dieses sieht in § 17 Nummer 29 die Gründung je eines neuen institutionell geförderten Großforschungszentrums nach Helmholtz oder vergleichbaren Bedingungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens vor (zur Definition der genannten Regionen vgl. § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen).
Ziel der Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative Wissen schafft Perspektiven für die Region! ist es, zwei neue Großforschungszentren mit internationaler Strahlkraft zu gründen, die herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt anziehen, welche mit exzellenter Forschung an der Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen mitwirken. Die Forschungszentren sollen durch ihre strukturelle und thematische Ausrichtung zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland beitragen und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beitragen. Mit der Gründung der neuen Großforschungszentren sollen der Strukturwandel in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier zukunftsgerichtet gestaltet werden und insbesondere das wirtschaftliche Wachstum und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Der Fokus der neuen Forschungszentren soll daher in besonderem Maße auf dem Transfer und der Förderung des Innovationsgeschehens in der Region, in Deutschland und in Europa liegen. Dabei sollen neue zukunftsgerichtete Modelle der strukturellen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft umgesetzt werden.
Aufgefordert zur Einreichung von Konzeptskizzen sind international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich berufen sehen, eine Idee für die Gründung eines Großforschungszentrums in einer der beiden vorgegebenen Regionen zu entwickeln und umzusetzen. Konzeptskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland arbeiten und sich langfristig bei der Gründung der neuen Einrichtungen in den jeweiligen Regionen engagieren wollen, sind zulässig.
Um dieses Förderziel zu erreichen, fördert das BMBF1
a) die Entwicklung und Ausarbeitung von Konzepten zur Ausgestaltung der beiden neuen Forschungszentren, und
b) die für die Gründung notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und den Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten. Den Rahmen hierfür bildet die Initiative Wissen schafft Perspektiven für die Region! , mit der herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im In- und Ausland aufgefordert werden, innovative Ideen für die Gründung der beiden neuen Forschungszentren einzureichen. Aus den eingereichten Konzeptskizzen werden in einem wettbewerblichen Verfahren und auf Grundlage einer externen, wissenschaftlichen Begutachtung die aussichtsreichsten Konzepte zur Gründung ausgewählt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden insbesondere die thematische Ausrichtung der Forschungszentren und deren Standorte innerhalb der beiden vorgegebenen Regionen festgelegt.
Die neuen Großforschungszentren werden gefördert, um zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen und einen Schwerpunkt im Bereich Transfer wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beizutragen.
Das BMBF fördert im Rahmen der Förderrichtlinie zunächst etwa sechs sechsmonatige Projekte (etwa drei pro geplantem Forschungszentrum) mit bis zu 500 000 Euro, die der Ausarbeitung von Konzeptideen zu begutachtungsfähigen Konzepten dienen (Förderphase I - Konzeptionsphase). Die Konzeptentwicklungsphase dient der Vernetzung und Abstimmung und der Erarbeitung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Strategie. Im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase werden gemeinsame wissenschaftliche und organisatorische Planungsarbeiten gefördert, welche die Grundlagen zur Realisierung eines neuen Großforschungszentrums darstellen.
Das in der Förderphase I erarbeitete Konzept bildet die Grundlage für den Aufbau des neuen Großforschungszentrums.
In der zweiten Förderphase (Aufbauphase) werden auf Grundlage der beiden ausgewählten Konzepte Forschungsprojekte zum Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten, der notwendige Kompetenzaufbau im administrativen Bereich sowie innovationsunterstützende Aktivitäten in Vorbereitung der Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen gefördert. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre und kann einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden. In der Förderphase II werden alle Aktivitäten gefördert, die dem Aufbau des neuen Großforschungszentrums dienen. Diese richten sich auch nach dem ausgewählten Konzept.
Im zweiten Schritt werden aus den in Förderphase I ausgearbeiteten Konzepten die besten Konzepte für die Gründung der neuen Forschungseinrichtungen ausgewählt. Diese erhalten eine Förderung, mit der der Aufbau der beiden neuen Einrichtungen vorangetrieben wird.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit keinen Projektträger (PT) beauftragt. Eine Ausschreibung erfolgt in engem zeitlichen Zusammenhang zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie.
Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist
Frau Dr. Friederike Trimborn-Witthaut, Referat 423, Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn
E-Mail: WissenSchafftPerspektiven@bmbf.bund.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3295.html