Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)- weiten Basisdienste
Termin:
27.04.2022
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Bedarfe der fachlichen und methodischen Konsortien für Basisdienste können sehr vielfältig sein und betreffen Dienste, die in potenziell allen Konsortien genutzt werden können. Außerdem kann es Bedarfe für Dienste geben, die die NFDI als Ganzes betreffen, die also die Angebote der einzelnen Konsortien verbinden, z. B. eine konsortien- und disziplinenübergreifende Suche oder auch ein Mapping-Basisdienst für disziplinspezifische Dienste. Technisch ähnliche Dienste einzelner Konsortien können durch Harmonisierung und bei entsprechendem Bedarf zu einem Basisdienst ausgebaut werden. Eine Reihe von Beispielen für Basisdienste werden in der Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums, in der Berlin-Erklärung und der Leipzig-Berlin-Erklärung zu NFDI-Querschnittsthemen genannt.
In einem Antrag auf Förderung einer Basisdienst-Initiative können mehrere Basisdienste gebündelt werden. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung von Basisdienst-Initiativen sind:
- Der oder die beantragten Basisdienste können von den fachlichen und methodischen Konsortien selbst nicht nachhaltig und vor allem nicht für potenziell alle Konsortien angeboten werden.
- Basisdienst-Initiativen müssen sich eng an den gemeinsamen Bedarfen der Fachkonsortien orientieren und diese Bedarfsorientierung in geeigneter Weise im Antrag aufzeigen.
- Grundsätzlich müssen alle Konsortien an der Nutzung eines Basisdienstes interessiert sein; dies ist mit dem Antrag aufzuzeigen. Die tatsächliche Nutzung eines Basisdienstes in fachlichen und methodischen Konsortien kann im Zeitverlauf ebenso unterschiedlich sein wie die Beiträge einzelner Konsortien zu einem Basisdienst. Sofern Dienste jedoch nicht prinzipiell für alle NFDI-Konsortien gedacht sind, können diese nicht als Basisdienste gefördert werden.
- Basisdienst-Initiativen müssen ihre technischen Lösungen in einem durch die fachlichen und methodischen Konsortien mitgetragenen Prozess entwickeln und für die Akzeptanz durch die Konsortien sorgen. Dieser Aushandlungsprozess ist elementar für Basisdienst-Initiativen, muss im Vorfeld der Antragstellung durch eine Bedarfsanalyse für Basisdienste geleistet werden und ist im Antrag zu dokumentieren. Zugleich ist dieser Prozess kontinuierlich während der Projektlaufzeit fortzuführen, um den sich ändernden Bedarfen gerecht zu werden; entsprechende Planungen sind im Antrag ebenfalls darzustellen.
Für eine Antragstellung ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dieser verbindlichen Voranmeldung die Namen aller antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie aller Co-Sprecherinnen/Co-Sprecher und aller Beteiligten abschließend und vollständig benannt werden müssen. Eine spätere Anpassung oder Ergänzung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Zusammensetzung Ihres Konsortiums Gleichstellung und Diversität.
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_22_08/index.html
In einem Antrag auf Förderung einer Basisdienst-Initiative können mehrere Basisdienste gebündelt werden. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung von Basisdienst-Initiativen sind:
- Der oder die beantragten Basisdienste können von den fachlichen und methodischen Konsortien selbst nicht nachhaltig und vor allem nicht für potenziell alle Konsortien angeboten werden.
- Basisdienst-Initiativen müssen sich eng an den gemeinsamen Bedarfen der Fachkonsortien orientieren und diese Bedarfsorientierung in geeigneter Weise im Antrag aufzeigen.
- Grundsätzlich müssen alle Konsortien an der Nutzung eines Basisdienstes interessiert sein; dies ist mit dem Antrag aufzuzeigen. Die tatsächliche Nutzung eines Basisdienstes in fachlichen und methodischen Konsortien kann im Zeitverlauf ebenso unterschiedlich sein wie die Beiträge einzelner Konsortien zu einem Basisdienst. Sofern Dienste jedoch nicht prinzipiell für alle NFDI-Konsortien gedacht sind, können diese nicht als Basisdienste gefördert werden.
- Basisdienst-Initiativen müssen ihre technischen Lösungen in einem durch die fachlichen und methodischen Konsortien mitgetragenen Prozess entwickeln und für die Akzeptanz durch die Konsortien sorgen. Dieser Aushandlungsprozess ist elementar für Basisdienst-Initiativen, muss im Vorfeld der Antragstellung durch eine Bedarfsanalyse für Basisdienste geleistet werden und ist im Antrag zu dokumentieren. Zugleich ist dieser Prozess kontinuierlich während der Projektlaufzeit fortzuführen, um den sich ändernden Bedarfen gerecht zu werden; entsprechende Planungen sind im Antrag ebenfalls darzustellen.
Für eine Antragstellung ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dieser verbindlichen Voranmeldung die Namen aller antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie aller Co-Sprecherinnen/Co-Sprecher und aller Beteiligten abschließend und vollständig benannt werden müssen. Eine spätere Anpassung oder Ergänzung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Zusammensetzung Ihres Konsortiums Gleichstellung und Diversität.
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_22_08/index.html